Steuern & Abgaben · Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer Karlsruhe
Jahreskaltmiete
So viel Zweitwohnungssteuer fällt in Karlsruhe bei 700 € monatlicher Nettokaltmiete an — pro Jahr, zusätzlich zur Miete.
Satzung / Quelle ansehen →In Karlsruhe beträgt die Zweitwohnungssteuer — umgangssprachlich Zweitwohnsitzsteuer — 14 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 700 € im Monat sind das rund 1.176 € im Jahr. Die Steuer trifft jede Nebenwohnung im Stadtgebiet — ob gemietet oder im Eigentum.
Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe nach Miethöhe
Die Rechnung: Nettokaltmiete × 12 Monate × 14 %. Maßgeblich ist die reine Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.
| Kaltmiete/Monat | Jahresmiete | Steuer/Jahr | Steuer/Monat |
|---|---|---|---|
| 400 € | 4.800 € | 672 € | 56 € |
| 600 € | 7.200 € | 1.008 € | 84 € |
| 800 € | 9.600 € | 1.344 € | 112 € |
| 1.000 € | 12.000 € | 1.680 € | 140 € |
| 1.400 € | 16.800 € | 2.352 € | 196 € |
zum 1.1.2026 von 12 auf 14 % erhöht. Bemessung: Nettokaltmiete/Jahr. Kuratiert aus der Satzung (2026). Orientierung, keine Steuerberatung.
Karlsruhe im Vergleich zu anderen Städten
Die Zweitwohnungssteuer reicht im Vergleich von 8 % (Kassel) bis 20 % (Berlin) der Jahres-Nettokaltmiete. Karlsruhe liegt mit 14 % über dem Schnitt der verglichenen Städte.
Alle Städte mit Ranking und Euro-Matrix stehen im Zweitwohnungssteuer-Städtevergleich.
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14,0 %
rund 8 % über dem Schnitt (13,0 %)
Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe: 14,0 %. Rang 12 von 31, rund 8 % über dem Schnitt (13,0 %). Zum Vergleich — höchster Wert: Berlin (20,0 %), niedrigster: Kassel (8,0 %).
Alle 31 Städte als Liste
- Berlin20,0 %
- Freiburg im Breisgau20,0 %
- Heidelberg20,0 %
- Stuttgart20,0 %
- München18,0 %
- Erfurt16,0 %
- Leipzig16,0 %
- Bonn15,0 %
- Dresden15,0 %
- Rostock15,0 %
- Wiesbaden15,0 %
- Bremen12,0 %
- Dortmund12,0 %
- Essen12,0 %
- Kiel12,0 %
- Lübeck12,0 %
- Marburg12,0 %
- Augsburg10,0 %
- Frankfurt am Main10,0 %
- Göttingen10,0 %
- Hannover10,0 %
- Köln10,0 %
- Mainz10,0 %
- Mannheim10,0 %
- Münster10,0 %
- Nürnberg10,0 %
- Trier10,0 %
- Tübingen10,0 %
- Hamburg8,0 %
- Kassel8,0 %
Regel- bzw. Höchstsatz laut Satzung; einzelne Städte staffeln nach Miethöhe. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Zweitwohnungssteuer Karlsruhe“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/zweitwohnungssteuer/karlsruhe
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Zweitwohnungssteuer richtig einordnen
Den Steuersatz, den eine Stadt auf eine Nebenwohnung erhebt — fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Eine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.
Rechne den Satz auf deine Jahres-Nettokaltmiete: 10 % auf 8.400 € Kaltmiete sind 840 € im Jahr. Bei gemeldeter Zweitwohnung stellt die Stadt den Bescheid; der Satz ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Manche Städte staffeln nach Miethöhe oder rechnen mit fiktiver Miete bei Eigentum. Befreiungen (z. B. für beruflich Pendelnde mit gemeinsamer Familienwohnung, Studierende, Heimbewohner) regelt jede Satzung selbst. Maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe?
Karlsruhe erhebt 14 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei 700 € Kaltmiete im Monat sind das rund 1.176 € im Jahr.
Was ist in Karlsruhe die Bemessungsgrundlage?
Grundlage ist die Nettokaltmiete/Jahr. Bei selbstgenutztem Eigentum setzen Städte dafür eine ortsübliche Vergleichsmiete an. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung von Karlsruhe.
Wer ist in Karlsruhe von der Zweitwohnungssteuer befreit?
Das regelt die Satzung. Häufig befreit sind Verheiratete mit berufsbedingter Zweitwohnung, Bewohner von Heimen und Einrichtungen sowie bestimmte soziale Härtefälle. Der hier gezeigte Satz ist der Regelsatz.
Heißt es Zweitwohnungssteuer oder Zweitwohnsitzsteuer?
Gemeint ist dieselbe Steuer. Amtlich heißt sie in den Satzungen meist Zweitwohnungsteuer oder Zweitwohnungssteuer, umgangssprachlich fast immer Zweitwohnsitzsteuer — weil sie an den gemeldeten Zweitwohnsitz anknüpft. Wer nach dem einen sucht, meint das andere.