Steuern & Abgaben · Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer Kiel
Multipliziere den jährlichen Bemessungswert aus dem Bescheid mit 12 %. Er lässt sich hier nicht aus deiner Nettokaltmiete bestimmen.
Satzung / Quelle ansehen →In Kiel beträgt die Zweitwohnungssteuer — umgangssprachlich Zweitwohnsitzsteuer — 12 % der Jahresrohmiete (Basis Einheitswert 1964). Deine heutige Nettokaltmiete ist dafür keine verlässliche Rechengrundlage: Maßgeblich sind der von der Stadt festgestellte Bemessungswert und der Steuerbescheid.
Kiel im Vergleich zu anderen Städten
Die Zweitwohnungssteuer reicht im Vergleich von 8 % (Kassel) bis 20 % (Berlin). Meist zählt die Jahres-Nettokaltmiete, in Kiel und Lübeck ein amtlicher Mietwert. Kiel liegt mit 12 % unter dem Schnitt der verglichenen Städte.
Alle Städte mit Ranking und Euro-Matrix stehen im Zweitwohnungssteuer-Städtevergleich.
Wo steht deine Stadt?
Dein Ort im Vergleich zum Durchschnitt und zu den höchsten und niedrigsten Werten.
12,0 %
rund 7 % unter dem Schnitt (13,0 %)
Zweitwohnungssteuer in Kiel: 12,0 %. Rang 13 von 31 — diesen Wert haben 6 Städte gemeinsam, rund 7 % unter dem Schnitt (13,0 %). Zum Vergleich — höchster Wert: Berlin (20,0 %), niedrigster: Kassel (8,0 %).
Alle 31 Städte als Liste
- Berlin20,0 %
- Freiburg im Breisgau20,0 %
- Heidelberg20,0 %
- Stuttgart20,0 %
- München18,0 %
- Erfurt16,0 %
- Leipzig16,0 %
- Bonn15,0 %
- Dresden15,0 %
- Rostock15,0 %
- Wiesbaden15,0 %
- Karlsruhe14,0 %
- Bremen12,0 %
- Dortmund12,0 %
- Essen12,0 %
- Lübeck12,0 %
- Marburg12,0 %
- Augsburg10,0 %
- Frankfurt am Main10,0 %
- Göttingen10,0 %
- Hannover10,0 %
- Köln10,0 %
- Mainz10,0 %
- Mannheim10,0 %
- Münster10,0 %
- Nürnberg10,0 %
- Trier10,0 %
- Tübingen10,0 %
- Hamburg8,0 %
- Kassel8,0 %
Regel- bzw. Höchstsatz laut Satzung; einzelne Städte staffeln nach Miethöhe. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Zweitwohnungssteuer Kiel“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/zweitwohnungssteuer/kiel
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Zweitwohnungssteuer richtig einordnen
Den Steuersatz, den eine Stadt auf eine Nebenwohnung erhebt — fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Eine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.
Bei Städten mit Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage rechnest du den Satz auf deine Jahres-Nettokaltmiete: 10 % auf 8.400 € Kaltmiete sind 840 € im Jahr. Bei gemeldeter Zweitwohnung stellt die Stadt den Bescheid; der Satz ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Manche Städte staffeln nach Miethöhe oder rechnen mit fiktiver Miete bei Eigentum. Befreiungen (z. B. für beruflich Pendelnde mit gemeinsamer Familienwohnung, Studierende, Heimbewohner) regelt jede Satzung selbst. Kiel und Lübeck nutzen einen amtlichen Mietwert, den diese Beispielrechnung nicht aus deiner Miete ableiten kann. Maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Kiel?
In Kiel beträgt die Zweitwohnungssteuer — umgangssprachlich Zweitwohnsitzsteuer — 12 % der Jahresrohmiete (Basis Einheitswert 1964). Deine heutige Nettokaltmiete ist dafür keine verlässliche Rechengrundlage: Maßgeblich sind der von der Stadt festgestellte Bemessungswert und der Steuerbescheid.
Was ist in Kiel die Bemessungsgrundlage?
Grundlage ist die Jahresrohmiete (Basis Einheitswert 1964). Bei selbstgenutztem Eigentum setzen Städte dafür eine ortsübliche Vergleichsmiete an. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung von Kiel.
Wer ist in Kiel von der Zweitwohnungssteuer befreit?
Das regelt die Satzung. Häufig befreit sind Verheiratete mit berufsbedingter Zweitwohnung, Bewohner von Heimen und Einrichtungen sowie bestimmte soziale Härtefälle. Der hier gezeigte Satz ist der Regelsatz.
Heißt es Zweitwohnungssteuer oder Zweitwohnsitzsteuer?
Gemeint ist dieselbe Steuer. Amtlich heißt sie in den Satzungen meist Zweitwohnungsteuer oder Zweitwohnungssteuer, umgangssprachlich fast immer Zweitwohnsitzsteuer — weil sie an den gemeldeten Zweitwohnsitz anknüpft. Wer nach dem einen sucht, meint das andere.