Rechner · Lohnsteuer 2026 · Amtlicher PAP
Brutto-Netto-Rechner
Gerechnet wird mit dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026 — direkt in deinem Browser, ohne dass dein Gehalt unsere Server sieht.
Ledig: I · alleinerziehend: II · verheiratet: IV/IV oder III/V — Lohnsteuerklassen im Vergleich
Je Kind 1,0 — oder 0,5, wenn beide Eltern den Freibetrag eintragen (steht auf deiner Lohnabrechnung)
Dein Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss wird automatisch berücksichtigt (Beamte: Beihilfe, kein Zuschuss).
| Lohnsteuer | 405,50 € | |
|---|---|---|
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | |
| Kirchensteuer | 0,00 € | |
| Rentenversicherung | 325,50 € | |
| Arbeitslosenversicherung | 45,50 € | |
| Krankenversicherung | 306,25 € | |
| Pflegeversicherung | 84,00 € |
Steuersätze und Rechengrößen ändern sich jährlich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
Orientierungswert ohne Gewähr — maßgeblich ist deine Lohnabrechnung bzw. dein Steuerbescheid. Ohne Faktorverfahren, Versorgungs- und sonstige Bezüge.
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Wer sein Netto kennt, fragt als Nächstes nach der Gehaltserhöhung — und bekommt darauf oft die falsche Antwort. Stell den Bruttolohn oben höher: Das Netto steigt in jedem Fall mit, und hier steht, warum es gar nicht anders sein kann.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Brutto-Netto-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/brutto-netto
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum das Ergebnis nah an der Abrechnung liegt — und wo es abweicht
Das Nettogehalt aus dem laufenden Arbeitslohn: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF, dazu die Sozialversicherung mit den amtlichen Rechengrößen des Jahres. Es ist dasselbe Verfahren, das auch Lohnabrechnungs-Software ausführt.
Die Steuer hängt an der Steuerklasse, die Sozialversicherung an den Beitragsbemessungsgrenzen. Wer über einer Grenze verdient, sieht den Effekt sofort: Ab dort steigt der Abzug für diesen Zweig nicht weiter, und jeder zusätzliche Euro brutto bringt mehr netto als der davor.
Nicht abgebildet sind das Faktorverfahren in Steuerklasse IV, Versorgungsbezüge, sonstige Bezüge wie Abfindungen sowie kassen- und fallabhängige Details. Häufigster Grund für eine Abweichung von der eigenen Abrechnung ist ein anderer Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder ein Freibetrag in den ELStAM.
Kurz beantwortet
Wie genau ist das Ergebnis?
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer rechnen wir mit dem amtlichen Programmablaufplan des BMF für 2026 — demselben Verfahren, das auch Lohnabrechnungs-Software nutzt. Unsere Umsetzung besteht alle 516 amtlichen Prüffälle. Die Sozialversicherung nutzt die amtlichen Rechengrößen 2026; kassen- und fallabhängige Details (z. B. Gleitzone, Mehrfachbeschäftigung) bildet der Rechner nicht ab.
Welcher KV-Zusatzbeitrag ist voreingestellt?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Deine Kasse kann abweichen — den eigenen Satz findest du auf deiner Beitragsbescheinigung und kannst ihn hier direkt eintragen.
Was ist mit Steuerklasse IV mit Faktor?
Das Faktorverfahren bilden wir noch nicht ab, ebenso wenig Versorgungsbezüge und sonstige Bezüge (z. B. Abfindungen). Für den normalen laufenden Arbeitslohn in den Steuerklassen I–VI ist der Rechner vollständig.
Warum weicht meine Abrechnung ab?
Häufigste Gründe: anderer KV-Zusatzbeitrag, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (ELStAM) oder Umlagen. Der Rechner ist eine Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist deine Lohnabrechnung.