Rechner · Steuern
Einkommensteuer-Rechner
Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Satz von 14 % an, erreicht ab 69.879 € die 42 % und ab 277.826 € die 45 %.
Was der Tarif aus deinem Einkommen macht
Gib das zu versteuernde Einkommen ein — also nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen.
Durchschnittlich 19,6 %, vom nächsten Euro gehen 34,0 % ab.
| Zu versteuerndes Einkommen | 45.000 € |
|---|---|
| Einkommensteuer | 8.835 € |
| Solidaritätszuschlag | entfällt |
| Kirchensteuer | keine |
| Steuer insgesamt | 8.835 € |
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttolohn: Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge sind darin bereits abgezogen.
⚠ Das zu versteuernde Einkommen ist nicht der Bruttolohn. Wer den Rechner mit dem Brutto füttert, bekommt eine zu hohe Steuer — Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge sind vorher abzuziehen. Keine Steuerberatung.
Einkommensteuer im Grundtarif 2026
Der Sprung zwischen den Zeilen ist der Grenzsteuersatz — er wächst bis 42 % und bleibt dann konstant.
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer |
|---|---|
| 15.000 € | 435 € Einkommensteuer |
| 25.000 € | 2.850 € Einkommensteuer |
| 45.000 € | 8.835 € Einkommensteuer |
| 70.000 € | 18.264 € Einkommensteuer |
| 100.000 € | 30.864 € Einkommensteuer |
| 300.000 € | 115.529 € Einkommensteuer |
Durchschnitt und Grenze — zwei Sätze, die verwechselt werden
Die tarifliche Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz.
Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro, der Durchschnittssteuersatz für alle zusammen. Wer 45.000 € versteuert, zahlt im Schnitt rund 19 Prozent — von den nächsten 100 € gehen aber schon etwa 35 Prozent ab. Deshalb ist der Spitzensteuersatz keine Aussage über die Gesamtbelastung: Er trifft immer nur den obersten Teil des Einkommens.
Der Rechner bildet den Tarif ab, nicht den Weg dorthin. Wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist, entscheidet die Steuererklärung — dort werden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen. Auch Progressionsvorbehalt, Fünftelregelung und die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag sind hier nicht enthalten.
Kurz beantwortet
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das Ergebnis der Steuererklärung, nicht der Bruttolohn: Von den Einkünften gehen Werbungskosten oder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab, dann Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Kinderfreibeträge. Bei einem Bruttolohn von 60.000 € liegt es typischerweise um die 45.000 €.
Ab wann greift der Spitzensteuersatz?
Der Satz von 42 % gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Grundtarif), bei Zusammenveranlagung ab dem Doppelten. Die sogenannte Reichensteuer von 45 % beginnt bei 277.826 €.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, auf die Hälfte der Tarif angewendet und die Steuer verdoppelt. Weil der Tarif progressiv ist, entsteht dabei ein Vorteil — und zwar umso größer, je weiter die Einkommen der Partner auseinanderliegen. Verdienen beide gleich viel, bringt Splitting nichts.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnsteuer ab?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung, die der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan monatlich schätzt — mit Pauschalen für Vorsorgeaufwendungen und ohne Kenntnis deiner Werbungskosten. Die tatsächliche Einkommensteuer entsteht erst mit dem Bescheid; die Differenz ist Erstattung oder Nachzahlung.