Rechner · Steuern
Einkommensteuer-Rechner
Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Satz von 14 % an, erreicht ab 69.879 € die 42 % und ab 277.826 € die 45 %.
Was der Tarif aus deinem Einkommen macht
Gib das zu versteuernde Einkommen ein — also nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen.
Durchschnittlich 19,6 %, vom nächsten Euro gehen 34,0 % ab.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
| Zu versteuerndes Einkommen | 45.000 € |
|---|---|
| Einkommensteuer | 8.835 € |
| Solidaritätszuschlag | entfällt |
| Kirchensteuer | keine |
| Steuer insgesamt | 8.835 € |
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttolohn: Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge sind darin bereits abgezogen.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht der Bruttolohn. Wer den Rechner mit dem Brutto füttert, bekommt eine zu hohe Steuer — Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge sind vorher abzuziehen. Keine Steuerberatung.
Einkommensteuer im Grundtarif 2026
Der Sprung zwischen den Zeilen ist der Grenzsteuersatz — er wächst bis 42 % und bleibt dann konstant.
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer |
|---|---|
| 15.000 € | 435 € Einkommensteuer |
| 25.000 € | 2.850 € Einkommensteuer |
| 45.000 € | 8.835 € Einkommensteuer |
| 70.000 € | 18.264 € Einkommensteuer |
| 100.000 € | 30.864 € Einkommensteuer |
| 300.000 € | 115.529 € Einkommensteuer |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Der Rechner gibt beide Sätze aus, und sie werden regelmäßig verwechselt: Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro, der Durchschnittssatz für alles zusammen.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Einkommensteuer-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/einkommensteuer
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Durchschnitt und Grenze — zwei Sätze, die verwechselt werden
Die tarifliche Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz.
Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro, der Durchschnittssteuersatz für alle zusammen. Wer 45.000 € versteuert, zahlt im Schnitt rund 19 Prozent — von den nächsten 100 € gehen aber schon etwa 35 Prozent ab. Deshalb ist der Spitzensteuersatz keine Aussage über die Gesamtbelastung: Er trifft immer nur den obersten Teil des Einkommens.
Der Rechner bildet den Tarif ab, nicht den Weg dorthin. Wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist, entscheidet die Steuererklärung — dort werden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen. Auch Progressionsvorbehalt, Fünftelregelung und die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag sind hier nicht enthalten.
Kurz beantwortet
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das Ergebnis der Steuererklärung, nicht der Bruttolohn: Von den Einkünften gehen Werbungskosten oder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab, dann Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Kinderfreibeträge. Bei einem Bruttolohn von 60.000 € liegt es typischerweise um die 45.000 €.
Ab wann greift der Spitzensteuersatz?
Der Satz von 42 % gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Grundtarif), bei Zusammenveranlagung ab dem Doppelten. Die sogenannte Reichensteuer von 45 % beginnt bei 277.826 €.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, auf die Hälfte der Tarif angewendet und die Steuer verdoppelt. Weil der Tarif progressiv ist, entsteht dabei ein Vorteil — und zwar umso größer, je weiter die Einkommen der Partner auseinanderliegen. Verdienen beide gleich viel, bringt Splitting nichts.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnsteuer ab?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung, die der Arbeitgeber nach dem amtlichen Programmablaufplan monatlich schätzt — mit Pauschalen für Vorsorgeaufwendungen und ohne Kenntnis deiner Werbungskosten. Die tatsächliche Einkommensteuer entsteht erst mit dem Bescheid; die Differenz ist Erstattung oder Nachzahlung.