Rechner · Arbeit & Gehalt
Lohnt sich Arbeit? Bürgergeld gegen Erwerbseinkommen
Der Abstand ist größer, als die Gegenüberstellung „Regelsatz gegen Netto“ vermuten lässt, und kleiner, als der Bruttolohn suggeriert. Entscheidend ist § 11b SGB II: Vom Erwerbseinkommen bleiben 100 € anrechnungsfrei, dazu 20 % des Einkommens zwischen 100 € und 520 € und 30 % des Teils bis 1.000 €. Alles darüber wird angerechnet — wer knapp über dem Bedarf verdient, behält von jedem zusätzlichen Euro also nur einen Bruchteil.
Was am Monatsende wirklich übrig bleibt
Verglichen werden zwei Haushaltsbudgets, nicht zwei Leistungen: links der Gesamtbedarf ohne Arbeit, rechts Nettolohn plus Kindergeld plus die Aufstockung, die bei niedrigem Lohn weiter zusteht.
Bei zwei Erwachsenen gilt für beide die Regelbedarfsstufe 2 — zusammen mehr als der Satz einer alleinstehenden Person, aber weniger als das Doppelte.
Der Regelbedarf eines Kindes hängt am Alter. Sind die Kinder unterschiedlich alt, rechne den Fall zweimal und vergleiche die Spanne.
Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € sind bei 40 Wochenstunden 2.409,33 € im Monat. Aus dem Brutto folgt der Freibetrag.
Das ausgezahlte Netto nach Steuern und Sozialabgaben. Den genauen Wert für deine Steuerklasse liefert der Brutto-Netto-Rechner — angerechnet wird das Netto, gerechnet wird der Freibetrag aus dem Brutto.
Kaltmiete plus Neben- und Heizkosten. Im Bürgergeld werden die tatsächlichen Kosten übernommen, solange sie angemessen sind — der Rechner unterstellt das.
Mit dem Job bleiben 348,00 € mehr im Monat als im Bürgergeld — 4.176,00 € im Jahr, bei einer 40-Stunden-Woche 2,01 € je gearbeiteter Stunde.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft | 563,00 € |
|---|---|
| Wohnkosten (Bedarf für Unterkunft) | 850,00 € |
| Gesamtbedarf — Budget ohne Arbeit | 1.413,00 € |
| Nettolohn | 1.735,00 € |
| Kindergeld | 0,00 € |
| Erwerbstätigenfreibetrag § 11b | 348,00 € |
| Aufstockendes Bürgergeld | 26,00 € |
| Budget mit Arbeit | 1.761,00 € |
| Abstand im Monat | 348,00 € |
Bei diesem Einkommen besteht weiter Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld (26,00 € im Monat) — der Haushalt bleibt im Leistungsbezug. Kinderzuschlag und Wohngeld können der günstigere Weg sein; welcher der beiden mehr übrig lässt, rechnet der Anspruchs-Lotse aus.
Der Rechner vergleicht den Weg über das Bürgergeld. Der zweite Weg — Kinderzuschlag und Wohngeld statt Bürgergeld — ist für erwerbstätige Familien oft der günstigere; er steht seit dem Anspruchs-Lotsen daneben und wird dort gegen diesen hier gerechnet. Nicht enthalten sind hier wie dort Bildungs- und Teilhabepaket, Beitragsfreiheit in der Kita, einmalige Bedarfe und die Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen im Leistungsbezug.
Abstand bei 2.409 € brutto und wachsender Familie
Derselbe Lohn, andere Haushaltsgröße — der Abstand schrumpft mit jedem Kind, weil der Bedarf schneller wächst als das Kindergeld.
| Kinder im Haushalt | Abstand zum Bürgergeld |
|---|---|
| keine | 348,00 € mehr im Monat |
| ein Kind | 378,00 € mehr im Monat |
| zwei Kinder | 378,00 € mehr im Monat |
| drei Kinder | 378,00 € mehr im Monat |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Hier liegt die Ausnahme, aus der der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist: Kanten kennt nicht der Steuertarif, sondern die Anrechnung von Sozialleistungen.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Lohnt sich Arbeit? Bürgergeld gegen Erwerbseinkommen“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/lohnt-sich-arbeit
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum beide Lager mit derselben Rechnung recht behalten
Zwei Haushaltsbudgets im selben Monat: einmal ohne Erwerbseinkommen, einmal mit. Auf beiden Seiten stehen dieselben Wohnkosten und dasselbe Kindergeld, damit der Unterschied wirklich der Arbeit zuzurechnen ist und nicht der Rechenweise.
Der Abstand wächst mit dem Lohn, aber langsamer als der Lohn — dafür sorgt die Anrechnung. Zwischen dem Punkt, an dem der Anspruch endet, und einem auskömmlichen Einkommen liegt deshalb ein flacher Bereich, in dem zusätzliche Arbeitsstunden wenig ändern. Wer den Abstand je gearbeiteter Stunde liest statt je Monat, sieht diesen Effekt am deutlichsten.
Der Rechner sagt nichts darüber, ob ein Bürgergeld-Anspruch tatsächlich besteht: Vermögen, Karenzzeiten, die Angemessenheit der Wohnung und Sanktionen entscheiden darüber und stehen in keiner Formel. Er unterstellt, dass die Miete übernommen wird und dass keine Ansprüche ungenutzt bleiben — in der Praxis werden Kinderzuschlag und Wohngeld millionenfach nicht beantragt. Und er misst Geld, nicht Rentenanwartschaften, Krankenversicherungsschutz oder die Aussicht auf höheres Einkommen; das sind die Unterschiede, die über Jahre stärker wirken als der Betrag am Monatsende.
Kurz beantwortet
Lohnt sich ein Vollzeitjob zum Mindestlohn überhaupt?
Finanziell ja — aber der Abstand ist kleiner, als der Bruttolohn vermuten lässt. Bei 2.409 € brutto gehen zuerst Steuern und Sozialabgaben ab, und wenn danach noch Bürgergeld zusteht, wird das Netto bis auf den Freibetrag angerechnet. Gib deine Werte oben ein: Der Rechner zeigt den Abstand im Monat und je gearbeiteter Stunde.
Was ist der Erwerbstätigenfreibetrag?
Der Teil des Erwerbseinkommens, der im Bürgergeld nicht angerechnet wird (§ 11b SGB II): 100 € Grundabsetzung, dann 20 % zwischen 100 € und 520 €, 30 % zwischen 520 € und 1.000 € und 10 % bis 1.500 €. Insgesamt höchstens 1.200 € ohne und 1.500 € mit Kind.
Bekomme ich mit Job noch Bürgergeld?
Ja, wenn das anrechenbare Einkommen den Gesamtbedarf nicht deckt — das ist die Aufstockung. Sie ist kein Sonderfall: Ein erheblicher Teil der Bürgergeld-Beziehenden arbeitet. Der Rechner weist die Aufstockung als eigene Zeile aus.
Warum wird das Kindergeld auf beiden Seiten gerechnet?
Weil es in beiden Fällen fließt. Im Bürgergeld gilt es als Einkommen des Kindes und mindert die ausgezahlte Leistung — im Haushalt liegt am Ende trotzdem der volle Bedarf. Wer es nur auf der Arbeitsseite ansetzt, rechnet den Abstand um den Kindergeldbetrag zu groß.
Was ist das Lohnabstandsgebot?
Die Vorstellung, dass ein Vollzeiteinkommen spürbar über dem Existenzminimum liegen muss. Als starre Rechenregel steht sie nicht im Gesetz; das Bundesverfassungsgericht leitet das Existenzminimum aus Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes ab und macht es gerade nicht vom Lohnniveau abhängig. Politisch ist der Abstand trotzdem die Kennzahl, um die gestritten wird — deshalb rechnet diese Seite ihn aus, statt ihn zu behaupten.