Rechner · Steuern

Vorabpauschale-Rechner: was die Bank im Januar abbucht

Die Vorabpauschale trifft Fonds, die nichts ausschütten. Sie rechnet sich aus dem Fondswert am Jahresanfang mal 70 Prozent des Basiszinses (2026: 3,20 %) und ist auf den Wertzuwachs des Jahres gedeckelt. Verkauft haben musst du dafür nichts — die Bank bucht die Steuer am ersten Werktag des Folgejahres ab.

§ 18 InvStG · Basiszins 3,20 % · 70 % Kürzung

Vom Fondswert zur Abbuchung

Beide Deckel stehen in der Aufschlüsselung: der Basisertrag und der Wertzuwachs des Jahres. Gerechnet wird immer mit dem kleineren von beiden.

Der erste im Jahr festgesetzte Rücknahmepreis mal Stückzahl — je Fonds einzeln, nicht das ganze Depot.

Steht der Fonds am Jahresende tiefer als am Anfang, fällt gar keine Vorabpauschale an.

Bei thesaurierenden Fonds null. Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale — sie sind ja bereits versteuert worden.

Maßgeblich ist die in den Anlagebedingungen zugesagte Quote, nicht die Zusammensetzung eines einzelnen Tages.

Höchstens 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Ehepaare — und nur, soweit ihn Zinsen und Dividenden nicht schon verbraucht haben.

Kirchensteuer
Steuer auf die Vorabpauschale
206,78€ Steuer

Auf eine Vorabpauschale von 1.120,00 € fallen 206,78 € an — abgebucht am ersten Werktag des Folgejahres. Der volle Basisertrag greift: 50.000 € × 3,2 % × 70 %.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Basisertrag vor Deckel1.120,00 €
Wertzuwachs plus Ausschüttungen3.500,00 €
Vorabpauschale1.120,00 €
Teilfreistellung 30 %− 336,00 €
Sparer-Pauschbetrag− 0,00 €
Steuerpflichtig784,00 €
Abgeltungsteuer 25 %196,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %10,78 €
Abbuchung im Januar206,78 €

⚠ Der Rechner bildet EINEN Fonds ab. Bei mehreren Positionen ermittelt die Bank die Vorabpauschale je Fonds einzeln und verrechnet Verluste des einen nicht mit Gewinnen des anderen. Anteile, die erst im Laufe des Jahres gekauft wurden, mindern den Basisertrag um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kauf (§ 18 Abs. 2 InvStG) — auch das ist hier nicht abgebildet. Keine Steuerberatung.

Beispiele · gerechnet

Steuer je Fondswert bei 3,20 % Basiszins

Gerechnet mit einem Aktien-ETF, sieben Prozent Wertzuwachs und ohne Freistellungsauftrag.

Steuer je Fondswert bei 3,20 % Basiszins
Fondswert am 1. JanuarAbbuchung im Januar
10.000 €41,36 € Steuer
50.000 €206,78 € Steuer
100.000 €0,00 € Steuer
250.000 €0,00 € Steuer
Zahlen einordnen

Eine Steuer ohne Verkauf — und ohne Nachricht

Was die Zahl zeigt

Den Betrag, den die depotführende Stelle am ersten Werktag des neuen Jahres vom Verrechnungskonto einzieht. Er entsteht ohne dein Zutun: kein Verkauf, keine Ausschüttung, keine Mitteilung vorher.

Wie du sie liest

Als Vorauszahlung. Jede versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen — unterm Strich zahlst du dieselbe Steuer, nur früher. Wer den Sparer-Pauschbetrag noch frei hat, zahlt bei kleineren Depots gar nichts; das Feld dafür steht bewusst auf null, weil die meisten ihn bereits für Dividenden verbrauchen.

Wo die Grenze liegt

Der Rechner rechnet mit dem Fondswert, den du eingibst — die Bank rechnet mit dem Rücknahmepreis je Anteil mal deiner Stückzahl, und beide Werte weichen bei ETFs leicht voneinander ab. Unterjährige Käufe und Verkäufe bildet er nicht ab. Was er sicher zeigt, ist die Größenordnung der Liquidität, die im Januar auf dem Konto liegen muss. Keine Steuerberatung.

Basiszins-Reihe und Teilfreistellungen →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Warum bucht die Bank ab, obwohl ich nichts verkauft habe?

Weil die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen gilt (§ 18 Abs. 3 InvStG) und die depotführende Stelle die Abgeltungsteuer darauf sofort abführen muss. Sie fragt vorher nicht — deshalb gehört im Januar eine Reserve aufs Verrechnungskonto.

Kann die Vorabpauschale höher sein als der Wertzuwachs?

Nein. Der Basisertrag wird auf den Mehrbetrag des Jahres gedeckelt (Wertzuwachs plus Ausschüttungen). In einem Verlustjahr fällt sie deshalb ganz aus. Der Rechner zeigt beide Zahlen nebeneinander, damit sichtbar ist, welche gegriffen hat.

Zahle ich doppelt, wenn ich später verkaufe?

Nein. Beim Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen (§ 19 Abs. 1 InvStG). Verloren geht nur der Zinseszins auf die vorgezogene Steuer.

Gilt sie auch für ausschüttende ETFs?

Ja, aber meist ohne Wirkung: Erreichen die Ausschüttungen des Jahres den Basisertrag, bleibt nichts übrig. Ein ausschüttender Fonds hat die Steuer dann schon über die Ausschüttung gezahlt.

Das fragen sich viele als Nächstes

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