Rechner · Arbeit & Gehalt
Midijob-Rechner
Zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich: Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben startet dort nahe null und wächst erst zur Obergrenze hin auf den vollen Satz. Der Rentenanspruch bleibt trotzdem der volle.
Was vom Midijob an Beiträgen abgeht
Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil aus dem vollen Entgelt — entlastet wird nur der Beschäftigte.
Statt 253,80 € zahlst du nur 180,77 € — 73,03 € weniger im Monat.
| Monatsentgelt | 1.200,00 € |
|---|---|
| Beitragspflichtige Einnahme | 1.083,25 € |
| Gesamtbeitrag | 458,21 € |
| Davon Arbeitgeber | − 277,45 € |
| Dein Anteil | 180,77 € |
| Ohne Übergangsbereich wären es | 253,80 € |
⚠ Gerechnet ist mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und ohne Kinderlosenzuschlag; in Sachsen weicht der Pflegeanteil ab. Lohnsteuer ist nicht enthalten. Maßgeblich ist die Abrechnung der Einzugsstelle.
Arbeitnehmerbeitrag im Übergangsbereich
An der Untergrenze fast null, an der Obergrenze der volle Satz — dazwischen läuft die Kurve gleichmäßig hoch.
| Monatsentgelt | Dein Beitrag |
|---|---|
| 700 € | 29,37 € Beitrag |
| 1.000 € | 120,21 € Beitrag |
| 1.400 € | 241,32 € Beitrag |
| 1.800 € | 362,44 € Beitrag |
| 2.000 € | 423,00 € Beitrag |
Der Sprung, den es nicht mehr gibt
Den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen im Übergangsbereich — samt der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, aus der er berechnet wird.
Ohne die Regel gäbe es an der Minijob-Grenze eine Klippe: Ein Euro mehr Entgelt hätte den vollen Beitrag ausgelöst und netto weniger übrig gelassen. Der Übergangsbereich glättet das — der Beitrag beginnt bei null und erreicht erst bei 2.000 € den regulären Satz. Entscheidend ist dabei die zweite Hälfte der Regel: Der Arbeitgeber zahlt aus dem vollen Entgelt, nur der Beschäftigte wird entlastet.
Beim Rentenanspruch zählt trotzdem das volle Entgelt — anders als früher, als der reduzierte Beitrag auch die Rente reduzierte. Der Rechner zeigt die Sozialabgaben, nicht die Steuer: Ein Midijob ist voll lohnsteuerpflichtig, was bei Steuerklasse I bis rund 1.400 € meist folgenlos bleibt, in Steuerklasse V aber nicht.
Kurz beantwortet
Wo beginnt und endet der Übergangsbereich?
Er beginnt einen Cent über der Geringfügigkeitsgrenze — 2026 also bei 603,01 € — und endet bei 2.000 € im Monat. Die Untergrenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn, die Obergrenze ist fest.
Was ist der Faktor F?
Eine Rechengröße, die jedes Jahr neu bekannt gegeben wird: 28 Prozent geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Für 2026 sind das 28 ÷ 42,30 = 0,6619. Er sorgt dafür, dass der Beitrag an der Untergrenze genau dort ansetzt, wo der Minijob aufhört.
Bekomme ich trotz reduzierter Beiträge volle Rentenansprüche?
Ja. Seit 2019 wird für die Rente das tatsächliche Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, nicht die reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Der niedrigere Beitrag kürzt den späteren Anspruch also nicht.
Gilt der Übergangsbereich auch für Studenten und Rentner?
Für die Zweige, in denen tatsächlich Versicherungspflicht besteht. Werkstudenten sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlen aber Rentenbeiträge — dort greift die Regel. Für Altersvollrentner entfällt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ohnehin.