Rechner · Steuern
Soli-Rechner
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) übersteigt — und wächst dann in einer Milderungszone langsam auf 5,5 % hinauf.
Freigrenze, Milderungszone, voller Satz
Der Rechner ermittelt zuerst die Einkommensteuer und daraus den Zuschlag.
Du bist in der Milderungszone: Der Zuschlag ist auf 11,9 % des Betrags über der Freigrenze gedeckelt.
| Einkommensteuer | 22.464 € |
|---|---|
| Freigrenze | 20.350 € |
| Betrag über der Freigrenze | 2.114 € |
| Voller Satz wäre | 1.236 € |
| Solidaritätszuschlag | 252 € |
⚠ Auf Kapitalerträge, die dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, fällt der Soli weiterhin in voller Höhe an — ohne Freigrenze. Ebenso auf die Körperschaftsteuer. Der Rechner behandelt nur die veranlagte Einkommensteuer.
Solidaritätszuschlag bei Einzelveranlagung
Unterhalb der Freigrenze null, danach steigt er steil — das ist die Milderungszone.
| Zu versteuerndes Einkommen | Soli im Jahr |
|---|---|
| 60.000 € | 0 € / Jahr |
| 70.000 € | 0 € / Jahr |
| 80.000 € | 252 € / Jahr |
| 100.000 € | 1.251 € / Jahr |
| 150.000 € | 2.853 € / Jahr |
Eine Freigrenze ist kein Freibetrag
Den Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommensteuer: die zugrunde liegende Steuer, die Freigrenze und den tatsächlich fälligen Zuschlag.
Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist hier entscheidend. Ein Freibetrag bleibt immer abzugsfähig; eine Freigrenze fällt weg, sobald sie überschritten wird. Damit der Sprung nicht abrupt kommt, deckelt die Milderungszone den Zuschlag auf 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze — erst weit darüber gelten glatte 5,5 Prozent.
Abgeschafft ist der Soli nicht, nur für die meisten ausgesetzt. Für Kapitalerträge im Abgeltungsteuerverfahren und für Kapitalgesellschaften gilt er unverändert und ohne Freigrenze. Das Bundesverfassungsgericht hat die Teilabschaffung 2025 als verfassungsgemäß bestätigt.
Kurz beantwortet
Ab welchem Einkommen zahlt man wieder Soli?
Nicht das Einkommen entscheidet, sondern die Einkommensteuer: Ab 20.350 € Jahressteuer (Einzelveranlagung) beziehungsweise 40.700 € bei Zusammenveranlagung setzt der Zuschlag ein. Das entspricht bei einem Alleinstehenden grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 70.000 €.
Was ist die Milderungszone?
Der Bereich direkt über der Freigrenze. Dort ist der Zuschlag auf 11,9 Prozent des Betrags gedeckelt, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. Ohne diese Regel würde ein Euro mehr Steuer den vollen Zuschlag auf die gesamte Steuer auslösen — ein Sprung von mehreren hundert Euro.
Fällt auf Kapitalerträge Soli an?
Ja, unverändert 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer — ohne Freigrenze und ohne Milderungszone. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Der Kapitalertragsteuer-Rechner auf dieser Site rechnet das aus.