Rechner · Steuern
Soli-Rechner
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) übersteigt — und wächst dann in einer Milderungszone langsam auf 5,5 % hinauf.
Freigrenze, Milderungszone, voller Satz
Der Rechner ermittelt zuerst die Einkommensteuer und daraus den Zuschlag.
Du bist in der Milderungszone: Der Zuschlag ist auf 11,9 % des Betrags über der Freigrenze gedeckelt.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
| Einkommensteuer | 22.464 € |
|---|---|
| Freigrenze | 20.350 € |
| Betrag über der Freigrenze | 2.114 € |
| Voller Satz wäre | 1.236 € |
| Solidaritätszuschlag | 252 € |
Auf Kapitalerträge, die dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, fällt der Soli weiterhin in voller Höhe an — ohne Freigrenze. Ebenso auf die Körperschaftsteuer. Der Rechner behandelt nur die veranlagte Einkommensteuer.
Solidaritätszuschlag bei Einzelveranlagung
Unterhalb der Freigrenze null, danach steigt er steil — das ist die Milderungszone.
| Zu versteuerndes Einkommen | Soli im Jahr |
|---|---|
| 60.000 € | 0 € / Jahr |
| 70.000 € | 0 € / Jahr |
| 80.000 € | 252 € / Jahr |
| 100.000 € | 1.251 € / Jahr |
| 150.000 € | 2.853 € / Jahr |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Der Soli hängt an der Einkommensteuer und damit an demselben progressiven Tarif. Die Freigrenze weckt zusätzlich den Verdacht auf eine Kante — die Milderungszone ist genau dagegen gebaut.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Soli-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/solidaritaetszuschlag
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Eine Freigrenze ist kein Freibetrag
Den Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommensteuer: die zugrunde liegende Steuer, die Freigrenze und den tatsächlich fälligen Zuschlag.
Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist hier entscheidend. Ein Freibetrag bleibt immer abzugsfähig; eine Freigrenze fällt weg, sobald sie überschritten wird. Damit der Sprung nicht abrupt kommt, deckelt die Milderungszone den Zuschlag auf 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze — erst weit darüber gelten glatte 5,5 Prozent.
Abgeschafft ist der Soli nicht, nur für die meisten ausgesetzt. Für Kapitalerträge im Abgeltungsteuerverfahren und für Kapitalgesellschaften gilt er unverändert und ohne Freigrenze. Das Bundesverfassungsgericht hat die Teilabschaffung 2025 als verfassungsgemäß bestätigt.
Kurz beantwortet
Ab welchem Einkommen zahlt man wieder Soli?
Nicht das Einkommen entscheidet, sondern die Einkommensteuer: Ab 20.350 € Jahressteuer (Einzelveranlagung) beziehungsweise 40.700 € bei Zusammenveranlagung setzt der Zuschlag ein. Das entspricht bei einem Alleinstehenden grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 70.000 €.
Was ist die Milderungszone?
Der Bereich direkt über der Freigrenze. Dort ist der Zuschlag auf 11,9 Prozent des Betrags gedeckelt, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. Ohne diese Regel würde ein Euro mehr Steuer den vollen Zuschlag auf die gesamte Steuer auslösen — ein Sprung von mehreren hundert Euro.
Fällt auf Kapitalerträge Soli an?
Ja, unverändert 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer — ohne Freigrenze und ohne Milderungszone. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Der Kapitalertragsteuer-Rechner auf dieser Site rechnet das aus.