Rechner · Steuern
Schenkungsteuer-Rechner
Schenkung- und Erbschaftsteuer folgen demselben Tarif. Der entscheidende Unterschied liegt in der Zeit: Der persönliche Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung — wer früh und gestaffelt überträgt, kann ihn mehrfach nutzen.
Was eine Übertragung zu Lebzeiten kostet
Innerhalb von zehn Jahren werden alle Schenkungen desselben Schenkers an dieselbe Person zusammengerechnet.
Alle Schenkungen desselben Schenkers aus den letzten zehn Jahren mitzählen.
Steuerklasse I, Steuersatz 11 % auf 100.000 €.
| Schenkung | 500.000 € |
|---|---|
| Freibetrag (Kind / Stiefkind) | − 400.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 100.000 € |
| Steuersatz | 11 % |
| Steuer | 11.000 € |
Der Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung — wer früh und in Schritten überträgt, nutzt ihn mehrfach.
⚠ Eltern und Großeltern fallen bei einer Schenkung in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag — beim Erbfall dagegen in Klasse I mit 100.000 €. Wähle die Zeile passend zum Fall. Keine Steuerberatung.
Schenkungsteuer an ein Kind
Bis 400.000 € steuerfrei — und nach zehn Jahren beginnt derselbe Rahmen von vorn.
| Wert der Schenkung | Steuer |
|---|---|
| 200.000 € | 0 € Steuer |
| 400.000 € | 0 € Steuer |
| 600.000 € | 22.000 € Steuer |
| 1 Mio. € | 90.000 € Steuer |
Der Freibetrag, der wiederkommt
Die Schenkungsteuer auf eine Übertragung unter Lebenden: Freibetrag, steuerpflichtiger Erwerb, Satz und Steuer.
Die Zehnjahresfrist ist der eigentliche Hebel. Ein Kind kann von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei erhalten — über dreißig Jahre also 2,4 Mio. € von beiden Eltern zusammen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Schenkung, nicht der des Todes: Wer wartet, verschenkt Freibeträge.
Zusammengerechnet wird nach § 14 ErbStG rückwirkend: Jede frühere Schenkung desselben Schenkers innerhalb von zehn Jahren zählt mit, und die Frist läuft vom Tag der jeweiligen Schenkung, nicht vom Jahreswechsel. Immobilien werden mit dem Verkehrswert angesetzt — bei einer Übertragung gegen Nießbrauch mindert dessen Kapitalwert die Bemessungsgrundlage, was dieser Rechner nicht abbildet.
Kurz beantwortet
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre einmal, je Schenker und je Beschenktem. Die Frist beginnt mit dem Tag der Schenkung — wer am 1. März 2026 überträgt, hat den nächsten vollen Freibetrag am 2. März 2036.
Muss eine Schenkung gemeldet werden?
Ja, innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG), und zwar auch dann, wenn sie unter dem Freibetrag bleibt. Bei notariell beurkundeten Übertragungen übernimmt das der Notar. Die Anzeige ist formlos möglich.
Sind Gelegenheitsgeschenke steuerpflichtig?
Übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei — was üblich ist, richtet sich nach den Vermögensverhältnissen. Steuerfrei sind außerdem der laufende Unterhalt und die Kosten der Ausbildung.