Rechner · Geld & Finanzen
P-Konto-Freibetrag-Rechner
Auf einem Pfändungsschutzkonto bleiben monatlich 1.587,40 € verfügbar, ohne dass du dafür etwas tun musst — dieser Grundfreibetrag entsteht mit der Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto, die die Bank auf Verlangen binnen vier Geschäftstagen vornehmen muss. Alles darüber ist zwar geschützt, aber nicht automatisch: Für Unterhaltspflichten (597,42 € für die erste Person, je 332,83 € für die zweite bis fünfte), für Kindergeld und für einmalige Sozialleistungen brauchst du eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ohne sie sperrt die Bank den Betrag, obwohl der Anspruch besteht — und genau daran scheitern die meisten. Ausstellen dürfen sie unter anderem Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Was von deinem Guthaben verfügbar bleibt
Der Hinweis unter der Aufschlüsselung sagt, welcher Teil automatisch gilt und welcher erst mit einer Bescheinigung — das ist der Unterschied zwischen Anspruch und Zugriff.
Der Kontostand im laufenden Kalendermonat. Nicht verbrauchtes Guthaben wird in die drei folgenden Monate übertragen (§ 899 Abs. 2 ZPO) — es verfällt nicht am Monatsende.
Dieselbe Zählung wie bei der Lohnpfändung — höchstens 5 Personen wirken sich aus. Die Erhöhung gilt nur mit Bescheinigung.
Kindergeld ist nach § 902 Satz 1 Nr. 1 ZPO zusätzlich geschützt, ebenso einmalige Sozialleistungen und Leistungen für Mehrbedarfe. Sie erhöhen den Freibetrag über die Unterhaltspauschalen hinaus.
Von 2.200,00 € auf dem Konto sind 15,18 € gesperrt. Der Rest bleibt verfügbar.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Guthaben auf dem Konto | 2.200,00 € |
|---|---|
| Grundfreibetrag (§ 899 ZPO) — gilt automatisch | 1.587,40 € |
| Erhöhung für 1 Unterhaltspflicht (§ 902 ZPO) | 597,42 € |
| Kindergeld und einmalige Sozialleistungen | nicht angegeben |
| Freibetrag zusammen | 2.184,82 € |
| Gesperrtes Guthaben | 15,18 € |
Nur der Grundfreibetrag von 1.587,40 € entsteht von selbst. Alles darüber — hier 597,42 € — verlangt eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ausstellen dürfen sie unter anderem Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater und Rechtsanwälte; ohne sie sperrt die Bank den Betrag, obwohl der Anspruch besteht.
Der Rechner zeigt den Freibetrag, nicht den Weg dorthin: Ob die Bank ihn anerkennt, hängt an der Bescheinigung nach § 903 ZPO. Nicht abgebildet sind der Erhöhungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht (§ 905 ZPO), Sonderfälle bei Gemeinschaftskonten — ein P-Konto kann immer nur auf EINE Person laufen — und die Behandlung von Nachzahlungen. Ein P-Konto schützt vor der Kontopfändung, nicht vor der Forderung selbst. Keine Rechtsberatung.
Wie der Freibetrag mit den Unterhaltspflichten wächst
Nur die erste Zeile gilt ohne Zutun. Jede weitere setzt eine Bescheinigung nach § 903 ZPO voraus — der Unterschied zwischen 1.587,40 € und 3.516,14 € liegt in einem Stück Papier.
| Unterhaltspflichten | Verfügbar im Monat |
|---|---|
| niemand | 1.587,40 € bleiben verfügbar |
| 1 Person | 2.184,82 € bleiben verfügbar |
| 2 Personen | 2.517,65 € bleiben verfügbar |
| 3 Personen | 2.850,48 € bleiben verfügbar |
| 4 Personen | 3.183,31 € bleiben verfügbar |
| 5 und mehr | 3.516,14 € bleiben verfügbar |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „P-Konto-Freibetrag-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/p-konto-freibetrag
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Der Anspruch reicht nicht — es braucht die Bescheinigung
Wie viel von deinem Kontoguthaben trotz einer Kontopfändung verfügbar bleibt, aufgeteilt in den automatischen Grundfreibetrag und die Beträge, die nachgewiesen werden müssen.
Das P-Konto hat eine Eigenheit, die Betroffene regelmäßig überrascht: Der Schutz ist zweigeteilt. Der Grundfreibetrag von 1.587,40 € entsteht mit der Umwandlung von selbst — die Bank prüft nichts und darf die Umwandlung nicht verweigern. Alles darüber ist rechtlich ebenso geschützt, praktisch aber gesperrt, bis eine Bescheinigung nach § 903 ZPO vorliegt. Wer ein Kind hat und keine Bescheinigung einreicht, verliert den Zugriff auf 597,42 € im Monat, obwohl ihm der Betrag zusteht. Zwei Punkte, die dabei helfen. Erstens: Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht am Monatsende, sondern wird in die drei folgenden Monate übertragen (§ 899 Abs. 2 ZPO) — man muss das Konto also nicht jeden Monat leerräumen. Zweitens: Die Bescheinigung kostet nichts, wenn sie von der Familienkasse, einem Sozialleistungsträger oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle kommt. Der Weg über Steuerberater oder Anwalt ist möglich, aber der teuerste unter mehreren gleichwertigen.
Der Rechner bildet die gesetzlichen Pauschalen ab. Reichen sie nicht, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag auf Antrag erhöhen (§ 905 ZPO) — etwa bei hohen Wohnkosten oder krankheitsbedingtem Mehrbedarf. Nicht abgebildet sind Gemeinschaftskonten (ein P-Konto läuft immer nur auf eine Person; ein Gemeinschaftskonto muss zuvor geteilt werden), Nachzahlungen von Sozialleistungen und die Frage, ob eine Pfändung überhaupt wirksam ist. Und ein P-Konto beseitigt die Schuld nicht — es sichert nur das Existenzminimum, während sie bestehen bleibt. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
1.587,40 € im Monat, seit dem 1. Juli 2026. Er entspricht dem unpfändbaren Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 ZPO und steigt mit diesem jährlich zum 1. Juli. Mit einer unterhaltsberechtigten Person sind es 2.184,82 €, mit fünf 3.516,14 € — diese Erhöhungen gelten aber erst mit einer Bescheinigung nach § 903 ZPO.
Wer stellt die Bescheinigung nach § 903 ZPO aus?
Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger und andere Stellen, die die geschützte Leistung zahlen, außerdem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Bei den Behörden und Schuldnerberatungsstellen ist sie kostenfrei. Weigert sich die Bank, eine ordnungsgemäße Bescheinigung anzuerkennen, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag durch Beschluss festsetzen (§ 903 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Muss die Bank mein Konto in ein P-Konto umwandeln?
Ja. Nach § 850k Abs. 1 ZPO hat jeder Kunde einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird — die Bank muss die Umwandlung binnen vier Geschäftstagen vornehmen, und zwar rückwirkend zum Beginn des laufenden Monats, wenn die Pfändung bereits läuft. Zusätzliche Entgelte für die P-Konto-Führung sind unzulässig (BGH, XI ZR 260/12). Jede Person darf allerdings nur ein einziges P-Konto führen.
Verfällt nicht genutztes Guthaben am Monatsende?
Nein, seit der Reform von 2021 nicht mehr. Nach § 899 Abs. 2 ZPO wird nicht verbrauchtes Guthaben in die drei folgenden Kalendermonate übertragen und bleibt dort geschützt. Das war früher anders und ist der Grund, warum viele Betroffene ihr Konto am Monatsende noch leerräumen — nötig ist das nicht mehr.
Schützt das P-Konto auch vor dem Finanzamt?
Ja. Der Pfändungsschutz gilt unabhängig davon, wer pfändet — auch bei Vollstreckungen des Finanzamts, der Krankenkasse oder anderer öffentlicher Gläubiger. Eine Ausnahme gilt für Unterhaltsforderungen: Dort kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag nach § 850d ZPO herabsetzen, weil der Unterhaltsgläubiger selbst auf das Geld angewiesen ist.