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Verzugszinsen-Rechner
Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Punkte bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz selbst ist keine feste Zahl: Er wird zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres neu festgesetzt (§ 247 BGB) und lag seit 2003 zwischen -0,88 % und 3,62 %; aktuell sind es 1,52 %. Ein Zinslauf über mehrere Jahre überstreicht deshalb ein Dutzend Stufen — ein Rechner mit einem einzigen Satz rechnet dann schlicht falsch.
Der Zinslauf Abschnitt für Abschnitt
Jede Halbjahresstufe steht mit ihrem eigenen Satz und ihren eigenen Tagen da — die Summe ist mehr als eine Multiplikation.
Die Hauptforderung ohne Zinsen. Zinseszinsen gibt es beim Verzug nicht (§ 289 BGB).
Verzug tritt in der Regel mit einer Mahnung ein, spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung — bei Verbrauchern nur, wenn darauf hingewiesen wurde (§ 286 BGB). Bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit auch ohne Mahnung.
Dann gelten 5 statt 9 Prozentpunkte, und die Verzugspauschale von 40 € entfällt — sie gibt es nur gegen Schuldner, die keine Verbraucher sind.
Der Zinslauf überstreicht 8 Basiszins-Stufen — mit einem einzigen Satz gerechnet käme ein anderer Betrag heraus.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Forderung | 5.000,00 € |
|---|---|
| 15.01.2023 bis 01.07.2023 — 167 Tage zu 6,62 % | 151,44 € |
| 01.07.2023 bis 01.01.2024 — 184 Tage zu 8,12 % | 204,67 € |
| 01.01.2024 bis 01.07.2024 — 182 Tage zu 8,62 % | 214,91 € |
| 01.07.2024 bis 01.01.2025 — 184 Tage zu 8,37 % | 210,97 € |
| 01.01.2025 bis 01.07.2025 — 181 Tage zu 7,27 % | 180,26 € |
| 01.07.2025 bis 01.01.2026 — 184 Tage zu 6,27 % | 158,04 € |
| 01.01.2026 bis 01.07.2026 — 181 Tage zu 6,27 % | 155,46 € |
| 01.07.2026 bis 18.09.2026 — 79 Tage zu 6,52 % | 70,56 € |
| Zinsen zusammen | 1.346,31 € |
| Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) | nur gegen Unternehmer |
| Verzugsschaden | 1.346,31 € |
Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt. Wer über mehrere Halbjahre mit einem einzigen Satz rechnet, liegt umso weiter daneben, je stärker sich der Zins in dieser Zeit bewegt hat.
Der Rechner setzt den Verzugsbeginn als gegeben voraus und prüft nicht, ob überhaupt Verzug eingetreten ist — das erfordert Fälligkeit und in der Regel eine Mahnung oder den Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang, bei Verbrauchern nur mit vorherigem Hinweis. Gerechnet wird mit 365 Tagen im Jahr; Gerichte rechnen teils mit 360. Nicht abgebildet sind ein vertraglich vereinbarter höherer Zinssatz, der Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens (§ 288 Abs. 4 BGB), Teilzahlungen während des Zinslaufs und die Anrechnung der Verzugspauschale auf einen Anspruch wegen Rechtsverfolgungskosten. Die Reihe beginnt 2003. Keine Rechtsberatung.
Wie die Forderungshöhe durchschlägt
Zinslauf und Satz bleiben gleich — der Verzugsschaden wächst proportional mit der Forderung. Bei Nichtverbrauchern kommt die Pauschale als fester Sockel hinzu.
| Offene Forderung | Verzugsschaden |
|---|---|
| 500 € | 134,63 € Verzugsschaden |
| 2.500 € | 673,15 € Verzugsschaden |
| 5.000 € | 1.346,31 € Verzugsschaden |
| 20.000 € | 5.385,23 € Verzugsschaden |
| 100.000 € | 26.926,14 € Verzugsschaden |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Verzugszinsen-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/verzugszinsen
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum ein einziger Zinssatz nicht reicht
Den Verzugsschaden aus einer offenen Forderung: die Zinsen je Basiszins-Halbjahr einzeln aufgeführt und darunter die Summe, bei Nichtverbrauchern zuzüglich der Verzugspauschale.
Der Basiszinssatz ist eine bewegliche Größe. Er wird zum 1. Januar und zum 1. Juli neu festgesetzt und folgt dabei dem Leitzins der EZB — seit 2003 lag er zwischen -0,88 % und 3,62 %. Zwischen Juli 2022 und Januar 2024 stieg er um viereinhalb Prozentpunkte, nachdem er zehn Jahre lang im negativen Bereich verharrt hatte. Wer einen Zinslauf über diese Zeit mit einem einzigen Satz rechnet, liegt je nach gewähltem Satz erheblich daneben — deshalb bildet dieser Rechner Abschnitte und summiert sie. Die zweite Stellschraube ist der Aufschlag: 5 Punkte, sobald ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Punkte nur, wenn auf beiden Seiten Unternehmer stehen. Dort kommt die Pauschale von 40 € hinzu, und zwar je Forderung.
Ob Verzug überhaupt eingetreten ist, prüft dieser Rechner nicht — er nimmt das Datum, das du einträgst. Das ist die häufigste Fehlerquelle: Ohne Mahnung tritt Verzug bei Verbrauchern erst 30 Tage nach Rechnungszugang ein, und auch das nur mit einem entsprechenden Hinweis auf der Rechnung. Nicht abgebildet sind Teilzahlungen während des Zinslaufs, vertraglich vereinbarte höhere Sätze und der weitergehende Verzugsschaden. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 %. Daraus ergeben sich 6,52 % Verzugszinsen, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 10,52 % bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern. Beide Sätze ändern sich zum 1. Januar und 1. Juli mit dem Basiszinssatz.
Ab wann bin ich im Verzug?
Mit einer Mahnung nach Fälligkeit — oder ohne Mahnung, wenn die Leistungszeit kalendermäßig bestimmt ist. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein; gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurden (§ 286 Abs. 3 BGB). Für den Zinslauf zählt der Tag nach Eintritt des Verzugs.
Was ist die Verzugspauschale von 40 Euro?
Ein pauschaler Ersatz für den Aufwand der Beitreibung (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie steht dem Gläubiger einer Entgeltforderung zu, wenn der Schuldner KEIN Verbraucher ist — also im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Sie fällt je Forderung an, nicht je Mahnung, und wird auf einen Anspruch wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht.
Gibt es Zinseszinsen bei Verzug?
Nein. § 289 BGB verbietet Zinsen von Verzugszinsen ausdrücklich. Die Zinsen laufen also immer auf die ursprüngliche Hauptforderung, auch wenn der Verzug jahrelang dauert und die aufgelaufenen Zinsen erheblich sind. Zulässig bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens — etwa eines Kredits, den der Gläubiger wegen des Zahlungsausfalls aufnehmen musste.