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Privatinsolvenz: Wann bin ich schuldenfrei?
Seit der Reform von 2020 dauert die Abtretungsfrist 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO) — und zwar unabhängig davon, wie viel in dieser Zeit getilgt wird. Eine Mindestquote gibt es nicht mehr. Was stattdessen zählt, sind die Obliegenheiten: eine angemessene Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen darum, Auskunft über Vermögen und Wohnsitz, und die Abgabe aller pfändbaren Beträge an den Treuhänder. Wer schon einmal eine Restschuldbefreiung erhalten hat, wartet beim zweiten Mal 5 Jahre — und darf den Antrag überhaupt erst elf Jahre nach der ersten stellen.
Der Weg bis zur Befreiung
Zwei Zahlen gehören zusammen: das Datum und die Summe, die bis dahin an den Treuhänder geht.
Der Beschluss des Insolvenzgerichts, nicht der Tag der Antragstellung. Zwischen beiden liegen oft mehrere Wochen, und die Frist läuft erst ab der Eröffnung.
Was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt und an den Treuhänder geht. Er hängt an Nettoeinkommen und Zahl der Unterhaltspflichten und ändert sich mit jeder Anpassung der Freigrenzen zum 1. Juli.
Dann verlängert sich die Frist auf 5 Jahre. Zusätzlich ist ein erneuter Antrag erst elf Jahre nach der ersten Erteilung zulässig — die Sperre ist die härtere der beiden Hürden.
3 Jahre Abtretungsfrist ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). Bis dahin gehen 250,00 € im Monat an den Treuhänder.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Verfahren eröffnet am | 01.03.2025 |
|---|---|
| Abtretungsfrist | 3 Jahre |
| Schuldenfrei ab | 01.03.2028 |
| Verbleibende Monate | 17 |
| Pfändbarer Betrag im Monat | 250,00 € |
| Bis zum Ende insgesamt | 9.000 € |
Die drei Jahre gelten unabhängig davon, wie viel getilgt wird — seit 2020 gibt es keine Mindestquote mehr. Was zählt, sind die Obliegenheiten: Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen darum, Auskunft über Vermögen und Wohnsitz, und die Abgabe aller pfändbaren Beträge.
Der Rechner zeigt die Frist, nicht die Erteilung. Die Restschuldbefreiung wird versagt, wenn ein Gläubiger einen Versagungsgrund geltend macht — etwa eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat, unrichtige Angaben zur Erlangung von Krediten oder eine Verletzung der Obliegenheiten. Nicht abgebildet sind ferner die Forderungen, die von der Befreiung ausgenommen bleiben (Unterhaltsrückstände bei Pflichtverletzung, Geldstrafen, Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wenn der Gläubiger sie angemeldet hat), die Kosten des Verfahrens und die Möglichkeit ihrer Stundung sowie die vorgeschaltete außergerichtliche Einigung. Der pfändbare Betrag ändert sich mit jeder Anpassung der Pfändungsfreigrenzen. Keine Rechtsberatung.
Das Eröffnungsdatum bestimmt alles
Die Frist läuft ab der Eröffnung des Verfahrens, nicht ab der Antragstellung — jeder Monat Verzögerung beim Gericht verschiebt das Ende um denselben Monat. Wie viel getilgt wird, ändert daran seit dem Wegfall der Mindestquote nichts.
| Verfahren eröffnet am | Schuldenfrei ab |
|---|---|
| 15.01.2024 | 15.01.2027 noch 4 Monate |
| 01.09.2024 | 01.09.2027 noch 11 Monate |
| 01.03.2025 | 01.03.2028 noch 17 Monate |
| 01.11.2025 | 01.11.2028 noch 25 Monate |
| 01.06.2026 | 01.06.2029 noch 32 Monate |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Privatinsolvenz: Wann bin ich schuldenfrei?“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/restschuldbefreiung
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Höhe der Schulden die Dauer nicht ändert
Das Datum, an dem die Abtretungsfrist endet, die verbleibenden Monate und die Summe, die bis dahin an den Treuhänder geht.
Vor der Reform von 2020 dauerte das Verfahren sechs Jahre und verkürzte sich nur, wer eine Mindestquote von 35 Prozent tilgte. Beides ist entfallen: Heute sind es 3 Jahre für alle, unabhängig von der Höhe der Schulden und unabhängig davon, ob überhaupt etwas gezahlt wird. Wer nichts Pfändbares hat, wird nach derselben Zeit schuldenfrei wie jemand, der monatlich vierstellig abgibt. Entscheidend sind stattdessen die Obliegenheiten — vor allem die Pflicht, eine angemessene Tätigkeit auszuüben oder sich nachweisbar darum zu bemühen. Ein Verstoß dagegen ist der praktisch wichtigste Grund, aus dem eine Restschuldbefreiung doch noch scheitert.
Dieser Rechner zeigt eine Frist und keine Zusage. Ob die Restschuldbefreiung am Ende erteilt wird, entscheidet das Insolvenzgericht — Gläubiger können Versagungsgründe geltend machen, und einzelne Forderungen bleiben von der Befreiung ohnehin ausgenommen. Auch der pfändbare Betrag ist keine feste Größe: Er hängt an Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten und ändert sich mit den Pfändungsfreigrenzen. Für den Weg dorthin ist eine anerkannte Schuldnerberatung der richtige Anlaufpunkt; sie ist für die außergerichtliche Einigung ohnehin vorgeschrieben. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
3 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). Davor liegt die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, die scheitern muss, bevor der Antrag gestellt werden kann — dafür sind noch einmal einige Monate zu rechnen. Wer schon einmal eine Restschuldbefreiung erhalten hat, wartet 5 Jahre und darf den Antrag erst elf Jahre nach der ersten Erteilung stellen.
Muss ich eine Mindestquote tilgen?
Nein, seit der Reform von 2020 nicht mehr. Früher verkürzte sich das Verfahren auf drei Jahre nur, wenn 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten gedeckt waren; heute gelten die drei Jahre für alle. Wer nichts Pfändbares hat, wird nach derselben Zeit schuldenfrei wie jemand, der monatlich viel abgibt. Was bleibt, sind die Obliegenheiten.
Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen?
Vier Gruppen: Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wenn der Gläubiger sie als solche angemeldet hat; rückständiger Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt hat; Geldstrafen, Bußgelder und Ordnungsgelder; und zinslose Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten. Alles andere erlischt — auch Forderungen von Gläubigern, die sich am Verfahren gar nicht beteiligt haben.
Darf ich während der Insolvenz arbeiten und dazuverdienen?
Nicht nur dürfen — es ist Pflicht. Der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich nachweisbar darum bemühen; ein Verstoß ist der häufigste Versagungsgrund. Vom Einkommen bleibt der unpfändbare Teil, der sich nach der Pfändungstabelle richtet und mit jeder Unterhaltspflicht steigt. Wer mehr verdient, gibt mehr ab — die Dauer der Frist ändert das nicht.