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Privatinsolvenz: Wann bin ich schuldenfrei?

Seit der Reform von 2020 dauert die Abtretungsfrist 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO) — und zwar unabhängig davon, wie viel in dieser Zeit getilgt wird. Eine Mindestquote gibt es nicht mehr. Was stattdessen zählt, sind die Obliegenheiten: eine angemessene Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen darum, Auskunft über Vermögen und Wohnsitz, und die Abgabe aller pfändbaren Beträge an den Treuhänder. Wer schon einmal eine Restschuldbefreiung erhalten hat, wartet beim zweiten Mal 5 Jahre — und darf den Antrag überhaupt erst elf Jahre nach der ersten stellen.

§ 287 InsO · 3 Jahre · ohne Mindestquote

Der Weg bis zur Befreiung

Zwei Zahlen gehören zusammen: das Datum und die Summe, die bis dahin an den Treuhänder geht.

Der Beschluss des Insolvenzgerichts, nicht der Tag der Antragstellung. Zwischen beiden liegen oft mehrere Wochen, und die Frist läuft erst ab der Eröffnung.

Was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt und an den Treuhänder geht. Er hängt an Nettoeinkommen und Zahl der Unterhaltspflichten und ändert sich mit jeder Anpassung der Freigrenzen zum 1. Juli.

Dann verlängert sich die Frist auf 5 Jahre. Zusätzlich ist ein erneuter Antrag erst elf Jahre nach der ersten Erteilung zulässig — die Sperre ist die härtere der beiden Hürden.

Schuldenfrei ab
01.03.2028noch 17 Monate

3 Jahre Abtretungsfrist ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). Bis dahin gehen 250,00 € im Monat an den Treuhänder.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Verfahren eröffnet am01.03.2025
Abtretungsfrist3 Jahre
Schuldenfrei ab01.03.2028
Verbleibende Monate17
Pfändbarer Betrag im Monat250,00 €
Bis zum Ende insgesamt9.000 €

Die drei Jahre gelten unabhängig davon, wie viel getilgt wird — seit 2020 gibt es keine Mindestquote mehr. Was zählt, sind die Obliegenheiten: Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen darum, Auskunft über Vermögen und Wohnsitz, und die Abgabe aller pfändbaren Beträge.

Der Rechner zeigt die Frist, nicht die Erteilung. Die Restschuldbefreiung wird versagt, wenn ein Gläubiger einen Versagungsgrund geltend macht — etwa eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat, unrichtige Angaben zur Erlangung von Krediten oder eine Verletzung der Obliegenheiten. Nicht abgebildet sind ferner die Forderungen, die von der Befreiung ausgenommen bleiben (Unterhaltsrückstände bei Pflichtverletzung, Geldstrafen, Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wenn der Gläubiger sie angemeldet hat), die Kosten des Verfahrens und die Möglichkeit ihrer Stundung sowie die vorgeschaltete außergerichtliche Einigung. Der pfändbare Betrag ändert sich mit jeder Anpassung der Pfändungsfreigrenzen. Keine Rechtsberatung.

Beispiele · gerechnet

Das Eröffnungsdatum bestimmt alles

Die Frist läuft ab der Eröffnung des Verfahrens, nicht ab der Antragstellung — jeder Monat Verzögerung beim Gericht verschiebt das Ende um denselben Monat. Wie viel getilgt wird, ändert daran seit dem Wegfall der Mindestquote nichts.

Das Eröffnungsdatum bestimmt alles
Verfahren eröffnet amSchuldenfrei ab
15.01.202415.01.2027 noch 4 Monate
01.09.202401.09.2027 noch 11 Monate
01.03.202501.03.2028 noch 17 Monate
01.11.202501.11.2028 noch 25 Monate
01.06.202601.06.2029 noch 32 Monate

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Privatinsolvenz: Wann bin ich schuldenfrei?“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/restschuldbefreiung

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum die Höhe der Schulden die Dauer nicht ändert

Was die Zahl zeigt

Das Datum, an dem die Abtretungsfrist endet, die verbleibenden Monate und die Summe, die bis dahin an den Treuhänder geht.

Wie du sie liest

Vor der Reform von 2020 dauerte das Verfahren sechs Jahre und verkürzte sich nur, wer eine Mindestquote von 35 Prozent tilgte. Beides ist entfallen: Heute sind es 3 Jahre für alle, unabhängig von der Höhe der Schulden und unabhängig davon, ob überhaupt etwas gezahlt wird. Wer nichts Pfändbares hat, wird nach derselben Zeit schuldenfrei wie jemand, der monatlich vierstellig abgibt. Entscheidend sind stattdessen die Obliegenheiten — vor allem die Pflicht, eine angemessene Tätigkeit auszuüben oder sich nachweisbar darum zu bemühen. Ein Verstoß dagegen ist der praktisch wichtigste Grund, aus dem eine Restschuldbefreiung doch noch scheitert.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner zeigt eine Frist und keine Zusage. Ob die Restschuldbefreiung am Ende erteilt wird, entscheidet das Insolvenzgericht — Gläubiger können Versagungsgründe geltend machen, und einzelne Forderungen bleiben von der Befreiung ohnehin ausgenommen. Auch der pfändbare Betrag ist keine feste Größe: Er hängt an Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten und ändert sich mit den Pfändungsfreigrenzen. Für den Weg dorthin ist eine anerkannte Schuldnerberatung der richtige Anlaufpunkt; sie ist für die außergerichtliche Einigung ohnehin vorgeschrieben. Keine Rechtsberatung.

Verzugszinsen auf offene Forderungen →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

3 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). Davor liegt die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, die scheitern muss, bevor der Antrag gestellt werden kann — dafür sind noch einmal einige Monate zu rechnen. Wer schon einmal eine Restschuldbefreiung erhalten hat, wartet 5 Jahre und darf den Antrag erst elf Jahre nach der ersten Erteilung stellen.

Muss ich eine Mindestquote tilgen?

Nein, seit der Reform von 2020 nicht mehr. Früher verkürzte sich das Verfahren auf drei Jahre nur, wenn 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten gedeckt waren; heute gelten die drei Jahre für alle. Wer nichts Pfändbares hat, wird nach derselben Zeit schuldenfrei wie jemand, der monatlich viel abgibt. Was bleibt, sind die Obliegenheiten.

Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen?

Vier Gruppen: Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wenn der Gläubiger sie als solche angemeldet hat; rückständiger Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt hat; Geldstrafen, Bußgelder und Ordnungsgelder; und zinslose Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten. Alles andere erlischt — auch Forderungen von Gläubigern, die sich am Verfahren gar nicht beteiligt haben.

Darf ich während der Insolvenz arbeiten und dazuverdienen?

Nicht nur dürfen — es ist Pflicht. Der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich nachweisbar darum bemühen; ein Verstoß ist der häufigste Versagungsgrund. Vom Einkommen bleibt der unpfändbare Teil, der sich nach der Pfändungstabelle richtet und mit jeder Unterhaltspflicht steigt. Wer mehr verdient, gibt mehr ab — die Dauer der Frist ändert das nicht.

Das fragen sich viele als Nächstes

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