Rechner · Geld & Finanzen

Pfändungsfreigrenze-Rechner

Unpfändbar sind seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.587,40 €. Wer Unterhalt gewährt, behält mehr: für die erste Person 597,42 € zusätzlich, für die zweite bis fünfte je 332,83 € — bei einem Kind also 2.184,82 €, bei fünf Unterhaltspflichten 3.516,14 €. Vom Einkommen darüber ist nicht alles weg: Drei Zehntel des Überschusses bleiben ebenfalls unpfändbar, für die erste unterhaltsberechtigte Person zwei weitere Zehntel und für jede weitere eines. Erst oberhalb von 4.866,30 € endet diese Staffelung, und der übersteigende Teil ist in voller Höhe pfändbar. Wichtig für jeden, der nachschlägt: Im Text des § 850c ZPO stehen diese Beträge NICHT — dort stehen bis heute die Werte von 2021.

§ 850c ZPO · Bekanntmachung 2026 · gültig bis 30.06.2027

Was vom Einkommen gepfändet werden darf

Die Aufschlüsselung zeigt jeden Schritt der gesetzlichen Rechnung — Freibetrag, Abrundung, Zehntel. Genau in dieser Reihenfolge steht sie in § 850c Absatz 3 und 5.

Das Netto nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Nicht mitzuzählen sind Beträge, die schon nach § 850a ZPO unpfändbar sind — etwa die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen und Weihnachtsgeld bis zur Hälfte eines Monatsverdienstes, höchstens 705 €.

Ehegatte, frühere Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern nach §§ 1615l und 1615n BGB. Es zählt die gesetzliche Pflicht, nicht die tatsächliche Zahlung. Mehr als 5 Personen wirken sich nicht weiter aus.

Auszahlungszeitraum

Maßgeblich ist der Zeitraum, für den gezahlt wird — bei Wochen- und Tageslohn gelten eigene Beträge und eine feinere Abrundung.

Pfändbarer Betrag
638,82€ pfändbar je Monat

Dem Schuldner bleiben 1.861,18 €. Über dem Freibetrag von 1.587,40 € sind 7 von zehn Zehnteln pfändbar.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Pfändbares Nettoeinkommen je Monat2.500,00 €
Grundfreibetrag (§ 850c Abs. 1)1.587,40 €
Zuschlag für Unterhaltspflichtenkeine angegeben
Unpfändbar in jedem Fall1.587,40 €
Abgerundet auf 10,00 € (Abs. 5)2.500,00 €
Davon pfändbar: 7 von zehn Zehnteln des Überschusses912,60 €
Pfändbarer Betrag je Monat638,82 €

Der Rechner setzt voraus, dass du das PFÄNDBARE Nettoeinkommen kennst — die Vorstufe nach §§ 850a und 850e ZPO nimmt er dir nicht ab, weil sie an Zuschlägen, Aufwandsersatz und vermögenswirksamen Leistungen hängt und geraten wäre. Nicht abgebildet sind die Erhöhung des Freibetrags durch das Vollstreckungsgericht (§ 850f), die schärferen Grenzen bei Unterhaltsforderungen (§ 850d) und bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 850f Abs. 2) sowie eigene Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person, die das Gericht anrechnen kann (§ 850c Abs. 6). Keine Rechtsberatung.

Beispiele · gerechnet

Dieselben 2.500 € netto, sechs verschiedene Ergebnisse

Jede Unterhaltspflicht wirkt zweimal: Sie hebt den Freibetrag UND senkt den pfändbaren Anteil des Überschusses. Deshalb fällt der Betrag von 638,82 € auf 157,59 €, sobald ein Kind dazukommt.

Dieselben 2.500 € netto, sechs verschiedene Ergebnisse
UnterhaltspflichtenPfändbar im Monat
niemand638,82 € pfändbar je Monat
1 Person157,59 € pfändbar je Monat
2 Personen0,00 € pfändbar je Monat
3 Personen0,00 € pfändbar je Monat
4 Personen0,00 € pfändbar je Monat
5 und mehr0,00 € pfändbar je Monat

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Pfändungsfreigrenze-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/pfaendungsfreigrenze

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum im Gesetz eine andere Zahl steht

Was die Zahl zeigt

Den Betrag, den der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung einbehalten und an den Gläubiger abführen muss — und darunter jeden Schritt, aus dem er entsteht.

Wie du sie liest

Die Staffelung ist kein Selbstzweck. Wäre alles oberhalb des Freibetrags pfändbar, hätte niemand mehr einen Grund, mehr zu arbeiten oder eine Gehaltserhöhung anzunehmen: Jeder zusätzliche Euro ginge vollständig an den Gläubiger. Deshalb bleiben drei Zehntel des Überschusses beim Schuldner, mit Unterhaltspflichten mehr. Erst ab 4.866,30 € kippt das um, und der übersteigende Teil geht vollständig an den Gläubiger — dort ist das Existenzminimum längst gesichert. Der zweite Punkt ist derjenige, an dem man sich am ehesten schneidet. Die Beträge werden zum 1. Juli jedes Jahres entlang des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst (§ 850c Abs. 4), aber der Gesetzestext wird dabei NICHT geändert — er trägt weiter die Werte von 2021. Wer § 850c ZPO aufruft, liest 1.178,59 € statt 1.587,40 €. Das ist keine Kleinigkeit: Es sind über 400 € Unterschied im Monat, und der Fehler geht immer in dieselbe Richtung.

Wo die Grenze liegt

Der Rechner rechnet mit dem pfändbaren Nettoeinkommen, das du einträgst — was davor abzuziehen ist (§§ 850a, 850e ZPO), entscheidet er nicht. Für Unterhaltsforderungen gelten schärfere Regeln (§ 850d), ebenso für Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 850f Abs. 2); beides bildet dieser Rechner nicht ab. Hat die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte, kann das Vollstreckungsgericht sie anrechnen und den Freibetrag senken (§ 850c Abs. 6). Umgekehrt kann es ihn bei besonderen Bedürfnissen erhöhen (§ 850f Abs. 1). Keine Rechtsberatung.

P-Konto-Freibetrag: was auf dem Konto bleibt →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € monatlich unpfändbar, ohne Unterhaltspflichten. Mit einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf 2.184,82 €, mit fünf auf 3.516,14 €. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Anhebung um 2,1 %. Die Werte gelten bis zum 30. Juni 2027 und stehen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).

Warum steht im Gesetzestext ein anderer Betrag?

Weil die jährliche Anpassung den Gesetzestext nicht ändert. § 850c Abs. 4 ZPO ordnet an, dass die Beträge zum 1. Juli entlang des steuerlichen Grundfreibetrags steigen und im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden — der Wortlaut des Absatzes 1 bleibt dabei auf dem Stand von 2021 stehen und nennt 1.178,59 €. Wer diese Zahl abschreibt, rechnet über 400 € zu niedrig. Maßgeblich ist immer die jüngste Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.

Wird bei mehreren Gläubigern mehrfach gepfändet?

Nein. Der pfändbare Betrag wird nur einmal berechnet, unabhängig davon, wie viele Gläubiger es gibt. Sie werden in der Reihenfolge bedient, in der die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beim Arbeitgeber eingegangen sind (§ 804 Abs. 3 ZPO): Der erste Gläubiger bekommt alles Pfändbare, der zweite erst, wenn der erste befriedigt ist. Der Freibetrag bleibt in jedem Fall unangetastet.

Zählt Weihnachtsgeld zum pfändbaren Einkommen?

Nur zur Hälfte, und höchstens bis 705 € ist es ganz unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Ähnliches gilt für Überstunden: Die Hälfte der Vergütung bleibt außen vor (§ 850a Nr. 1). Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen, Gefahren- und Schmutzzulagen sind vollständig unpfändbar. Diese Abzüge gehören vor die Rechnung dieses Rechners — trage deshalb das bereits bereinigte pfändbare Netto ein.

Kann der Freibetrag erhöht werden?

Ja, auf Antrag beim Vollstreckungsgericht. Nach § 850f Abs. 1 ZPO kann es einen höheren Betrag belassen, wenn besondere Bedürfnisse aus persönlichen oder beruflichen Gründen bestehen — etwa erhöhte Kosten durch eine Behinderung, eine kostspielige Diät oder hohe Fahrtkosten zur Arbeit. Der Antrag ist formlos möglich und lohnt sich, weil die Tabelle solche Umstände von sich aus nicht kennt.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

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