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Versorgungsausgleich-Rechner

Bei einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte geteilt — und zwar jedes für sich, nicht als Saldo (§ 1 VersAusglG). Das Verfahren heißt interne Teilung: Von jedem Anrecht geht die Hälfte auf den anderen über (§ 10). Das Ergebnis ist deshalb zunächst kein Euro-Betrag, sondern ein Entgeltpunkt; erst der aktuelle Rentenwert von 42,52 € macht daraus eine monatliche Rente. Unterm Strich bleibt die halbe Differenz beider Anrechte. Bleibt sie unter einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße — derzeit 39,55 € —, soll das Gericht den Ausgleich nach § 18 VersAusglG unterlassen.

§ 1 VersAusglG · § 10 VersAusglG · Bagatelle 39,55 €

Was jede Seite abgibt und bekommt

Die Aufschlüsselung zeigt beide Übertragungen einzeln — netto bleibt die halbe Differenz, aber geteilt wird in beide Richtungen.

Nur die Punkte, die zwischen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden sind — nicht die des ganzen Erwerbslebens. Die Rentenversicherung ermittelt sie im Verfahren; als Anhaltspunkt: Ein Jahr zum Durchschnittsverdienst ergibt einen Punkt.

Wer wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger eingezahlt hat, steht hier niedriger — und bekommt deshalb etwas übertragen. Genau dafür gibt es den Versorgungsausgleich.

Rentenübertrag
255,12€ / Monat Rentenübertrag

Person A gibt 6 Entgeltpunkte ab. Nach der Teilung haben beide 12 Punkte aus der Ehezeit.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Entgeltpunkte A aus der Ehezeit18
Entgeltpunkte B aus der Ehezeit6
Übertragung von A an B (die Hälfte)9
Übertragung von B an A (die Hälfte)3
Nach dem Ausgleich je Person12 Punkte
Unterschied netto6 Punkte
In Euro je Monat255,12 €

Zum Vergleich: Die Bagatellgrenze des § 18 VersAusglG liegt bei 39,55 € im Monat (1 % der monatlichen Bezugsgröße). Darunter kann das Gericht den Ausgleich unterlassen.

Der Rechner bildet den Regelfall ab: gesetzliche Rentenanrechte beider Seiten, hälftig intern geteilt. Nicht abgebildet sind Betriebsrenten, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke und private Riester-Anrechte — sie werden ebenfalls geteilt, aber je nach Versorgungsträger intern oder extern und mit eigenen Umrechnungen. Ebenfalls nicht abgebildet: der Ausschluss durch Ehevertrag, der Härtefall des § 27 VersAusglG, die kurze Ehe unter drei Jahren (Ausgleich nur auf Antrag, § 3 Abs. 3) und die Anpassung wegen Unterhalt oder Vorversterben. Der aktuelle Rentenwert steigt jährlich; der hier gezeigte Euro-Betrag gilt in heutigen Werten. Keine Rechtsberatung; entschieden wird vom Familiengericht.

Beispiele · gerechnet

Wie der Übertrag mit dem Unterschied wächst

Person B bleibt bei ihren Punkten — allein die Anrechte von Person A verändern sich. Der Übertrag ist immer die halbe Differenz, und bei Gleichstand gibt es keinen.

Wie der Übertrag mit dem Unterschied wächst
Entgeltpunkte Person ARentenübertrag je Monat
6 Punkte0,00 € / Monat Rentenübertrag
10 Punkte85,04 € / Monat Rentenübertrag
18 Punkte255,12 € / Monat Rentenübertrag
26 Punkte425,20 € / Monat Rentenübertrag
36 Punkte637,80 € / Monat Rentenübertrag

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Versorgungsausgleich-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/versorgungsausgleich

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum das Ergebnis erst ein Punkt und dann ein Euro ist

Was die Zahl zeigt

Den monatlichen Rentenübertrag zwischen den Ehegatten, hergeleitet aus den in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkten. Sichtbar sind beide Übertragungsrichtungen und der Stand nach dem Ausgleich.

Wie du sie liest

Der Versorgungsausgleich teilt nicht einen Saldo, sondern jedes Anrecht einzeln: Von den Punkten der Person A geht die Hälfte an B, von denen der Person B die Hälfte an A. Netto bleibt die halbe Differenz — bei 18 zu 6 Punkten also 6 Punkte, die den Träger wechseln. Erst der aktuelle Rentenwert macht daraus einen Euro-Betrag, und weil er jährlich steigt, ist die gezeigte Zahl ein Wert in heutigem Geld. Wichtig ist die Reihenfolge: Wer die Differenz zuerst bildet und dann halbiert, kommt bei Anrechten DERSELBEN Art auf dasselbe Ergebnis — bei verschiedenen Versorgungsarten aber nicht, weil dort jedes Anrecht für sich geteilt und getrennt bewertet wird. Genau deshalb rechnet dieser Rechner beide Richtungen aus.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner kennt nur die gesetzliche Rente. Betriebsrenten, Beamtenversorgung und Versorgungswerke werden ebenfalls ausgeglichen, folgen aber eigenen Bewertungs- und Teilungsregeln — bei mehreren Anrechten verschiedener Art ergibt die Summe nicht die halbe Differenz. Nicht abgebildet sind außerdem der Ausschluss durch Ehevertrag, die Sonderregel für Ehen unter drei Jahren und die Härtefallklausel. Was tatsächlich übertragen wird, steht im Beschluss des Familiengerichts.

Was ein Entgeltpunkt wert ist →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Jedes in der Ehezeit erworbene Anrecht wird halbiert und die Hälfte auf den anderen Ehegatten übertragen (interne Teilung, § 10 VersAusglG). Bei der gesetzlichen Rente heißt das: Von den Entgeltpunkten der Person A geht die Hälfte an B und umgekehrt. Netto wechselt die halbe Differenz den Träger. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € lässt sich daraus die monatliche Rente errechnen.

Welcher Zeitraum zählt als Ehezeit?

Vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Was davor oder danach erworben wurde, bleibt außen vor — auch das lange Trennungsjahr zählt noch mit, solange der Antrag nicht zugestellt ist. Wer die Zustellung hinauszögert, verlängert damit die Ehezeit und die auszugleichenden Anrechte.

Was ist die Bagatellgrenze?

Ein Ausgleichswert gilt als gering, wenn er ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt — derzeit 39,55 € bei einem Rentenbetrag (§ 18 Abs. 3 VersAusglG). Das Gericht SOLL den Ausgleich dann unterlassen, muss es aber nicht: Es ist eine Ermessensvorschrift, die vor allem Aufwand vermeiden soll. Bei Kapitalwerten liegt die Grenze bei 120 Prozent der Bezugsgröße.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, durch notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Anders als beim Zugewinnausgleich prüft das Familiengericht solche Vereinbarungen aber auf Wirksamkeit: Ein Ausschluss, der einen Ehegatten einseitig belastet — etwa nach langer Kindererziehung —, kann sittenwidrig und damit unwirksam sein. Bei Ehen unter drei Jahren findet der Ausgleich ohnehin nur auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

Das fragen sich viele als Nächstes

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