Rechner · Geld & Finanzen
Zugewinnausgleich-Rechner
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand wird der Zugewinn ausgeglichen: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, zahlt dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB). Der Zugewinn ist dabei Endvermögen minus Anfangsvermögen — und genau dort steckt der Schritt, den fast alle Rechner auslassen: Das Anfangsvermögen wird um die Geldentwertung zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags bereinigt (§ 1376 BGB). Ohne diese Indexierung wird demjenigen, der Vermögen mit in die Ehe gebracht hat, reine Inflation als Zugewinn angerechnet. Bei einer Ehe seit 1995 beträgt der Kaufkraftfaktor inzwischen 1,72 — aus 100.000 € Anfangsvermögen werden so 171.690 €, die nicht als Zugewinn zählen.
Beide Zugewinne nebeneinander
Der Anspruch ist die halbe Differenz — sichtbar gemacht sind die beiden Zugewinne, aus denen sie entsteht, und das bereinigte Anfangsvermögen.
Das Vermögen bei der Eheschließung, abzüglich der damaligen Schulden. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen dem Anfangsvermögen hinzu (§ 1374 Abs. 2 BGB) — trage sie hier mit ein, sonst gelten sie als Zugewinn.
Das Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags, abzüglich der Schulden. Maßgeblich ist dieser Stichtag, nicht der Auszug und nicht das Trennungsjahr.
Aus dem Verbraucherpreisindex dieses Jahres und dem des Stichtags ergibt sich der Kaufkraftfaktor. Die Reihe beginnt 1991 — für ältere Ehen nimm das früheste Jahr und rechne mit einem entsprechend höheren Faktor.
Der BGH verlangt diese Bereinigung. Schalte sie ab, um zu sehen, wie stark sie wirkt — bei langen Ehen und hohem Anfangsvermögen kann sie den Anspruch umkehren.
Person A zahlt an Person B: die Hälfte des Unterschieds zwischen beiden Zugewinnen.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Anbieters. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Anfangsvermögen A, um die Geldentwertung bereinigt | 85.845,07 € |
|---|---|
| Endvermögen A | 320.000,00 € |
| Zugewinn A | 234.154,93 € |
| Anfangsvermögen B, um die Geldentwertung bereinigt | 0,00 € |
| Endvermögen B | 90.000,00 € |
| Zugewinn B | 90.000,00 € |
| Unterschied der Zugewinne | 144.154,93 € |
| Ausgleichsanspruch (die Hälfte) | 72.077,46 € |
Ohne die Bereinigung um die Geldentwertung käme 90.000,00 € heraus — ein Unterschied von 17.922,54 €. Der Kaufkraftfaktor beträgt hier 1,717.
Der Rechner nimmt die Vermögenswerte, wie du sie einträgst — die Bewertung ist in der Praxis der eigentliche Streitpunkt, besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen und Lebensversicherungen. Nicht abgebildet sind die Hinzurechnung von Erbschaften und Schenkungen zum Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2), illoyale Vermögensminderungen (§ 1375 Abs. 2), die Kappung des Anspruchs auf das vorhandene Endvermögen (§ 1378 Abs. 2) und der vorzeitige Zugewinnausgleich. Der Anspruch entsteht erst mit der Rechtskraft der Scheidung und verjährt in drei Jahren. Keine Rechtsberatung; im Streitfall entscheidet das Familiengericht.
Wie das Endvermögen den Anspruch verschiebt
Anfangsvermögen und Indexierung bleiben gleich — allein was Person A am Ende hat, entscheidet über die Höhe. Unterhalb des bereinigten Anfangsvermögens entsteht gar kein Zugewinn.
| Endvermögen Person A | Ausgleichsanspruch |
|---|---|
| 100.000 € | 37.922,54 € Ausgleichsanspruch |
| 200.000 € | 12.077,46 € Ausgleichsanspruch |
| 320.000 € | 72.077,46 € Ausgleichsanspruch |
| 500.000 € | 162.077,46 € Ausgleichsanspruch |
| 800.000 € | 312.077,46 € Ausgleichsanspruch |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Zugewinnausgleich-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/zugewinnausgleich
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Inflation den Anspruch umdrehen kann
Den Ausgleichsanspruch in Euro, hergeleitet aus beiden Zugewinnen. Sichtbar ist der Zwischenschritt, auf den es ankommt: das um die Geldentwertung bereinigte Anfangsvermögen.
Die Rechnung hat drei Schritte, und der mittlere wird übersprungen. Erst wird je Person der Zugewinn gebildet — Endvermögen minus Anfangsvermögen. Dann wird die Differenz beider Zugewinne gebildet. Und die Hälfte davon schuldet derjenige mit dem höheren Zugewinn. Der Fehler passiert im ersten Schritt: Wer 1995 mit 100.000 € in die Ehe ging, hat kaufkraftbereinigt 171.690 € eingebracht — der Faktor liegt bei 1,72. Rechnet man ohne Indexierung, gelten 71.690 € reine Geldentwertung als Zugewinn und erhöhen den Anspruch des anderen um die Hälfte davon. Bei langen Ehen mit ungleichem Anfangsvermögen kehrt sich das Ergebnis dadurch um: Wer eigentlich Anspruch hätte, wird zum Zahler.
Dieser Rechner rechnet mit Zahlen, die du einträgst — er bewertet nichts. Genau die Bewertung ist im Streitfall die eigentliche Arbeit: Immobilien, Unternehmensanteile und Lebensversicherungen werden regelmäßig durch Gutachten bestimmt. Nicht abgebildet sind die Hinzurechnung von Erbschaften zum Anfangsvermögen, illoyale Vermögensminderungen und die Kappung auf das tatsächlich vorhandene Vermögen. Der Zugewinnausgleich gilt zudem nur im gesetzlichen Güterstand; bei Gütertrennung findet er nicht statt. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
In drei Schritten. Je Ehegatte wird der Zugewinn gebildet: Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags minus Anfangsvermögen bei der Eheschließung, wobei das Anfangsvermögen um die Geldentwertung bereinigt wird. Dann wird die Differenz beider Zugewinne gebildet. Wer den höheren Zugewinn hat, schuldet dem anderen die Hälfte dieser Differenz (§ 1378 Abs. 1 BGB). Ein negativer Zugewinn zählt als null — Schulden des einen erhöhen den Anspruch des anderen nicht.
Warum wird das Anfangsvermögen indexiert?
Weil sonst reine Inflation als Zugewinn gälte. Wer 1995 mit 100.000 € in die Ehe ging und heute noch dasselbe Geld hat, ist ärmer geworden, nicht reicher — kaufkraftbereinigt entspricht der Betrag heute 171.690 €. Ohne Bereinigung müsste diese Person die Hälfte einer Wertsteigerung ausgleichen, die es nie gab. Der BGH verlangt die Umrechnung deshalb seit Langem; gerechnet wird mit dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Zählt eine Erbschaft zum Zugewinn?
Nein. Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhält, werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB) und zählen deshalb nicht als Zugewinn. Was allerdings zählt, ist die Wertsteigerung dieses Vermögens während der Ehe: Steigt ein geerbtes Grundstück im Wert, ist dieser Zuwachs ausgleichspflichtig. Trage Erbschaften in diesem Rechner deshalb beim Anfangsvermögen mit ein.
Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung?
Nein. Der Zugewinnausgleich ist die Folge des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft. Wer durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbart hat, schließt ihn damit vollständig aus — jeder behält, was er erworben hat. Das kann für den wirtschaftlich schwächeren Teil erhebliche Nachteile haben, weshalb ein solcher Vertrag im Einzelfall auch unwirksam sein kann. Der Versorgungsausgleich findet dagegen unabhängig vom Güterstand statt.