Rechner · Alltag
Pflegegeld-Rechner
Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht aus: Wer den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, bekommt das Pflegegeld anteilig weiter — gekürzt um genau den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft ist (§ 38 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Sachleistung — oder jede Mischung dazwischen. Der Entlastungsbetrag von 131 € kommt in jedem Fall obendrauf, und von der nicht abgerufenen Sachleistung lassen sich bis zu 40 % in Alltagsunterstützung umwandeln.
Was bei dieser Aufteilung tatsächlich ankommt
Die Aufschlüsselung trennt zwei Dinge, die in jeder Betragstabelle zusammenfallen: das Geld, das auf dein Konto geht, und den Wert, den der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet.
Den Grad stellt der Medizinische Dienst nach einem Punktesystem fest. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung — dort steht allein der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Wie viel des Sachleistungs-Höchstbetrags der ambulante Dienst im Monat abrechnet — nicht, wie viele Stunden er kommt. Steht auf der Abrechnung ein Euro-Betrag, teile ihn durch den Höchstbetrag deines Grades. Bei 0 % wird das Pflegegeld voll ausgezahlt.
Die teilstationäre Betreuung nach § 41 SGB XI kommt seit 2015 ungekürzt neben Pflegegeld und Sachleistung — sie zieht also nichts ab. Das ist der am häufigsten verschenkte Anspruch in der häuslichen Pflege.
Ohne Pflegedienst wird das Pflegegeld voll ausgezahlt: 599,00 € im Monat.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Pflegegeld bei 0 % genutzter Sachleistung | 599,00 € |
|---|---|
| Pflegesachleistung, vom Dienst abgerechnet | 0,00 € |
| Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | 131,00 € |
| Wert je Monat zusammen | 730,00 € |
| Davon Geld auf dein Konto | 599,00 € |
| Zusätzlich umwandelbar (§ 45a Abs. 4) | bis 598,80 € |
Der Rechner zeigt Höchstbeträge, keine Bewilligung: Was der Pflegedienst tatsächlich abrechnet, hängt an den vereinbarten Leistungskomplexen und kann den Höchstbetrag auch unterschreiten. Nicht abgebildet sind der Zuschlag für vollstationäre Pflege nach § 43c, das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung und Hilfsmittel sowie der Pflegeunterstützungsbetrag für Beschäftigte. Wer Pflegegeld bezieht, muss außerdem den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen — bleibt er aus, kürzt die Kasse. Verbindlich ist der Bescheid deiner Pflegekasse.
Dieselbe Pflege, fünf Aufteilungen
Bei Pflegegrad 3 stehen 599 € Pflegegeld und 1.497 € Sachleistung nebeneinander. Weil die Sachleistung höher ausfällt, steigt der Gesamtwert mit jedem Prozentpunkt Pflegedienst — der Anteil, der als Geld ankommt, sinkt dabei.
| Über den Pflegedienst | Leistungswert je Monat |
|---|---|
| 0 % | 730,00 € / Monat |
| 25 % | 954,50 € / Monat |
| 50 % | 1.179,00 € / Monat |
| 75 % | 1.403,50 € / Monat |
| 100 % | 1.628,00 € / Monat |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Pflegegeld-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/pflegegeld
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Wahl zwischen Geld und Pflegedienst keine Wahl sein muss
Was bei einer bestimmten Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst im Monat zusammenkommt — getrennt nach dem Geld zur freien Verfügung und dem Wert, den der Dienst direkt abrechnet. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € Pflegegeld gegen 1.497 € Sachleistung, dazu in jedem Fall 131 € Entlastungsbetrag.
Die Kürzung läuft in Prozent, nicht in Euro — und weil die Sachleistung deutlich höher liegt als das Pflegegeld, gewinnt der Gesamtwert mit jedem Prozentpunkt Pflegedienst, während das Geld auf dem Konto sinkt. Wer den Dienst zur Hälfte nutzt, bekommt die Hälfte des Pflegegeldes und die halbe Sachleistung, nicht etwa gar nichts mehr in bar. Zwei Posten sind davon ausgenommen und deshalb bares Zusatzgeld: der Entlastungsbetrag von 131 € und die Tages- oder Nachtpflege, die ungekürzt daneben steht.
Dieser Rechner kennt deinen Pflegevertrag nicht und rechnet mit Höchstbeträgen. Er sagt auch nicht, welcher Pflegegrad dir zusteht — das entscheidet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Und er bildet die stationäre Pflege nicht ab: Wer im Heim lebt, hat eine ganz andere Rechnung mit einem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der mit der Wohndauer sinkt. Was am Ende bewilligt wird, steht im Bescheid der Pflegekasse.
Kurz beantwortet
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?
Ja — das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI und der Normalfall in der häuslichen Pflege. Das Pflegegeld wird dabei um den Prozentsatz gekürzt, zu dem du die Sachleistung ausgeschöpft hast. Nutzt du bei Pflegegrad 3 ein Viertel der Sachleistung, bleiben dir drei Viertel des Pflegegeldes, also 449,25 € im Monat.
Was passiert mit dem Geld, das ich vom Pflegedienst nicht abrufe?
Bis zu 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags kannst du nach § 45a Abs. 4 SGB XI in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln — Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung. Dieser Umwandlungsanspruch ist der am seltensten genutzte Anspruch der Pflegeversicherung, weil er in keiner Betragstabelle steht. Er kommt zum Entlastungsbetrag hinzu, ersetzt ihn also nicht.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegrad 1 kennt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung — er ist auf Beratung, Hilfsmittel und den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat angelegt. Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet.
Wird das Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI bleibt bei der Grundsicherung anrechnungsfrei, solange es an die Pflegeperson weitergegeben oder für die Pflege verwendet wird — es ist eine zweckbestimmte Leistung und kein Einkommen im Sinne des SGB II. Auch steuerfrei ist es nach § 3 Nr. 36 EStG, und zwar auch beim pflegenden Angehörigen.
Muss ich mich zwischen Pflegegeld und Tagespflege entscheiden?
Nein — und das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. Die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI steht seit 2015 ungekürzt neben Pflegegeld und Sachleistung. Du kannst also das volle Pflegegeld beziehen und die Tagespflege zusätzlich in voller Höhe nutzen, ohne dass eines das andere mindert.