Rechner · Arbeit & Gehalt
Krankengeld-Rechner
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettos. Es ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt — 2026 sind das höchstens 135,63 € brutto am Tag. Davon gehen noch rund 12,4 % Beiträge ab.
Was ab der siebten Krankheitswoche ankommt
Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse — mit deutlich weniger.
Das regelmäßige Bruttoentgelt des letzten abgerechneten Monats.
60,44 € am Tag nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung — das sind rund 79 % deines Nettos.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Regelentgelt je Tag | 116,67 € |
|---|---|
| Krankengeld brutto je Tag | 69,00 € |
| Beiträge (12,40 %) | − 8,56 € |
| Krankengeld netto je Tag | 60,44 € |
| Im Monat (30 Tage) | 1.813,32 € |
Einmalzahlungen des Vorjahres erhöhen das Regelentgelt und sind hier nicht berücksichtigt. Der Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.
Krankengeld netto nach Monatsbrutto
Bei einem Nettoanteil von rund zwei Dritteln — über der Beitragsbemessungsgrenze steigt es nicht weiter.
| Monatsbrutto | Krankengeld im Monat |
|---|---|
| 2.000 € | 1.226,40 € / Monat |
| 3.000 € | 1.813,32 € / Monat |
| 4.000 € | 1.813,32 € / Monat |
| 6.000 € | 1.813,32 € / Monat |
| 8.000 € | 1.813,32 € / Monat |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Krankengeld-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/krankengeld
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Zwei Deckel und ein Beitragsabzug
Das Krankengeld je Kalendertag und im Monat: den Bruttobetrag nach § 47 SGB V, die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge und den Auszahlungsbetrag.
Zwei Grenzen wirken gleichzeitig — 70 Prozent vom Brutto und 90 Prozent vom Netto —, und es gilt die niedrigere. Bei üblichen Einkommen greift meist die 70-Prozent-Grenze. Wichtig ist die Bezugsgröße: gerechnet wird je Kalendertag, der Monat hat dafür immer 30 Tage, auch der Februar.
Das Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und hebt damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen — wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
Kurz beantwortet
Ab wann gibt es Krankengeld?
Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung, also in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch selbst entsteht schon ab dem ersten Tag, ruht aber, solange der Arbeitgeber weiterzahlt.
Warum ist das Krankengeld niedriger als 70 Prozent meines Bruttos?
Weil davon noch Beiträge abgehen. Krankengeldbezieher zahlen weiter in die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein — zusammen rund 12,4 Prozent des Krankengeldes. Beiträge zur Krankenversicherung fallen dagegen nicht an.
Wie lange kann ich Krankengeld bekommen?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit, wobei die sechs Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet werden — netto bleiben also rund 72 Wochen Zahlung durch die Kasse. Tritt eine neue, davon unabhängige Krankheit hinzu, beginnt keine neue Frist.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wie stark, rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner aus.