Rechner · Arbeit & Gehalt

Krankengeld-Rechner

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettos. Es ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt — 2026 sind das höchstens 135,63 € brutto am Tag. Davon gehen noch rund 12,4 % Beiträge ab.

§ 47 SGB V · je Kalendertag

Was ab der siebten Krankheitswoche ankommt

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse — mit deutlich weniger.

Das regelmäßige Bruttoentgelt des letzten abgerechneten Monats.

Krankengeld netto
1.813,32€ / Monat

60,44 € am Tag nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung — das sind rund 79 % deines Nettos.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Regelentgelt je Tag116,67 €
Krankengeld brutto je Tag69,00 €
Beiträge (12,40 %)− 8,56 €
Krankengeld netto je Tag60,44 €
Im Monat (30 Tage)1.813,32 €

Einmalzahlungen des Vorjahres erhöhen das Regelentgelt und sind hier nicht berücksichtigt. Der Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.

Beispiele · gerechnet

Krankengeld netto nach Monatsbrutto

Bei einem Nettoanteil von rund zwei Dritteln — über der Beitragsbemessungsgrenze steigt es nicht weiter.

Krankengeld netto nach Monatsbrutto
MonatsbruttoKrankengeld im Monat
2.000 €1.226,40 € / Monat
3.000 €1.813,32 € / Monat
4.000 €1.813,32 € / Monat
6.000 €1.813,32 € / Monat
8.000 €1.813,32 € / Monat

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Krankengeld-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/krankengeld

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Zwei Deckel und ein Beitragsabzug

Was die Zahl zeigt

Das Krankengeld je Kalendertag und im Monat: den Bruttobetrag nach § 47 SGB V, die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge und den Auszahlungsbetrag.

Wie du sie liest

Zwei Grenzen wirken gleichzeitig — 70 Prozent vom Brutto und 90 Prozent vom Netto —, und es gilt die niedrigere. Bei üblichen Einkommen greift meist die 70-Prozent-Grenze. Wichtig ist die Bezugsgröße: gerechnet wird je Kalendertag, der Monat hat dafür immer 30 Tage, auch der Februar.

Wo die Grenze liegt

Das Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und hebt damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen — wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ab wann gibt es Krankengeld?

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung, also in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch selbst entsteht schon ab dem ersten Tag, ruht aber, solange der Arbeitgeber weiterzahlt.

Warum ist das Krankengeld niedriger als 70 Prozent meines Bruttos?

Weil davon noch Beiträge abgehen. Krankengeldbezieher zahlen weiter in die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein — zusammen rund 12,4 Prozent des Krankengeldes. Beiträge zur Krankenversicherung fallen dagegen nicht an.

Wie lange kann ich Krankengeld bekommen?

Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit, wobei die sechs Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet werden — netto bleiben also rund 72 Wochen Zahlung durch die Kasse. Tritt eine neue, davon unabhängige Krankheit hinzu, beginnt keine neue Frist.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wie stark, rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

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