Rechner · Alltag
Betreuervergütung-Rechner
Berufliche Betreuer werden seit der Reform von 2023 nach Fallpauschalen vergütet, nicht nach Stunden. Die Höhe hängt an drei Merkmalen (§ 9 VBVG): der Qualifikation des Betreuers (Stufe 2 mit Hochschulausbildung, sonst Stufe 1), dem Vermögensstatus des Betreuten (mittellos oder nicht) und seiner Wohnform (stationäre Einrichtung oder andere). Dazu kommt die Dauer: In den ersten zwölf Monaten ist die Pauschale deutlich höher als danach, weil zu Beginn der meiste Aufwand anfällt. Für einen Betreuer der Stufe 2 bei einem nicht mittellosen Betreuten in häuslicher Wohnform sind das 427,00 € im Monat, ab dem 13. Monat 250,00 € — ein Rückgang um 177,00 €. Mit der Pauschale sind auch alle Aufwendungen abgegolten (§ 10 VBVG); eine gesonderte Abrechnung von Fahrten, Porto oder Telefonaten gibt es nicht.
Die Fallpauschale und ihr Knick nach zwölf Monaten
Beide Pauschalen stehen untereinander in der Aufschlüsselung — die für die ersten zwölf Monate und die danach. Der Unterschied ist der eigentliche Inhalt der Tabelle.
Stufe 2 bei abgeschlossener Hochschulausbildung oder vergleichbarer Ausbildung, sonst Stufe 1. Festgestellt wird sie einmalig vom Amtsgericht und gilt dann bundesweit (§ 8 Abs. 3 VBVG).
Stationär meint Einrichtungen mit umfassendem Versorgungscharakter (§ 9 Abs. 3 VBVG) — betreutes Wohnen und ambulante Wohngemeinschaften zählen nicht dazu und werden höher vergütet.
Mittellosigkeit nach § 1880 BGB, beurteilt am Ende des Abrechnungsmonats. Dann zahlt die Staatskasse — und die Pauschale ist niedriger als bei einem vermögenden Betreuten.
Gezählt ab Anordnung der Betreuung. Ab dem 13. Monat gilt die niedrigere Pauschale — der Sprung liegt genau dort.
Monat 1 der Betreuung. Ab dem 13. Monat sinkt die Pauschale auf 190,00 € — ein Rückgang um 134,00 €.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Vergütungsstufe 2 | mit Hochschulausbildung |
|---|---|
| Vermögensstatus des Betreuten | mittellos |
| Wohnform | andere Wohnform |
| Pauschale in den ersten zwölf Monaten | 324,00 € |
| Pauschale ab dem 13. Monat | 190,00 € |
| Vergütung im ersten Jahr | 3.888,00 € |
| Vergütung ab dem zweiten Jahr, je Jahr | 2.280,00 € |
Ist der Betreute mittellos, zahlt die Staatskasse (§ 1880 BGB, § 7 VBVG). Sie kann später auf den Betreuten zurückgreifen, wenn er zu Vermögen kommt. Die Pauschale ist in diesem Fall niedriger als bei einem vermögenden Betreuten — dieselbe Arbeit, ein anderer Zahler.
Der Rechner zeigt die Regelpauschale eines beruflichen Betreuers. Nicht abgebildet sind die Sonderpauschalen der ersten drei Monate bei bestimmten Fallgestaltungen, die Vergütung von Vormündern und Pflegern, die ehrenamtliche Betreuung (sie erhält nur eine Aufwandspauschale statt einer Vergütung), die zeitanteilige Abrechnung bei unterjährigem Wechsel von Wohnform oder Vermögensstatus (§ 9 Abs. 4 Satz 3 VBVG) und Sonderfälle bei mehreren Betreuern. Festgesetzt wird die Vergütung vom Betreuungsgericht. Keine Rechtsberatung.
Wie stark der Monat der Betreuung zählt
Zwischen dem zwölften und dem dreizehnten Monat liegt der größte Sprung der ganzen Tabelle — bei sonst unveränderten Verhältnissen.
| Monat der Betreuung | Pauschale im Monat |
|---|---|
| 1. Monat | 324,00 € im Monat |
| 6. Monat | 324,00 € im Monat |
| 12. Monat | 324,00 € im Monat |
| 13. Monat | 190,00 € im Monat |
| 24. Monat | 190,00 € im Monat |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Betreuervergütung-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/betreuerverguetung
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Vergütung nach einem Jahr fällt
Die monatliche Fallpauschale eines beruflichen Betreuers nach dem VBVG — abhängig von Qualifikation, Vermögensstatus des Betreuten, Wohnform und der Dauer der Betreuung.
Die Pauschalen bilden eine Annahme über den Arbeitsaufwand ab, und die Annahme ist plausibel: Zu Beginn einer Betreuung ist am meisten zu tun — Bestandsaufnahme, Behörden, Konten, Verträge. Deshalb liegt die Pauschale der ersten zwölf Monate deutlich über der späteren. Die Wohnform folgt derselben Logik: Wer in einer stationären Einrichtung lebt, ist dort bereits versorgt, während in der eigenen Wohnung mehr zu organisieren ist; die häusliche Betreuung wird deshalb in jeder Konstellation höher vergütet. Eine Staffelung erklärt sich nicht von selbst: die nach dem Vermögen. Dieselbe Arbeit wird bei einem mittellosen Betreuten geringer vergütet als bei einem vermögenden. Der Unterschied liegt nicht im Aufwand, sondern im Zahler — bei Mittellosigkeit zahlt die Staatskasse (§ 1880 BGB), und der Gesetzgeber hat für diesen Fall niedrigere Sätze angesetzt. Wird der Betreute später vermögend, kann die Staatskasse auf ihn zurückgreifen.
Gezeigt ist die Regelpauschale. Nicht abgebildet sind Sonderfälle der ersten Monate, die zeitanteilige Abrechnung bei einem Wechsel von Wohnform oder Vermögensstatus mitten im Monat und die Vergütung von Vormündern und Pflegern, die eigenen Regeln folgt. Ehrenamtliche Betreuer — die große Mehrheit — bekommen keine Vergütung, sondern eine jährliche Aufwandspauschale. Festgesetzt wird die Vergütung vom Betreuungsgericht auf Antrag des Betreuers. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie viel verdient ein Berufsbetreuer im Monat?
Je Betreuung zwischen 98,00 € und 427,00 €, abhängig von Qualifikation, Vermögensstatus, Wohnform und Dauer. Berufsbetreuer führen in der Regel mehrere Dutzend Betreuungen gleichzeitig — die Pauschale je Fall ist deshalb nicht das Monatseinkommen, sondern ein Baustein davon. Mit ihr sind zugleich alle Aufwendungen abgegolten (§ 10 VBVG).
Warum sinkt die Vergütung nach zwölf Monaten?
Weil zu Beginn der Betreuung der meiste Aufwand anfällt: Vermögensverzeichnis, Kontenklärung, Behördengänge, Vertragsangelegenheiten. Der Gesetzgeber bildet das mit zwei Zeiträumen ab (§ 9 Abs. 2 VBVG) — erste zwölf Monate und ab dem 13. Monat. Bei einem Betreuer der Stufe 2 in häuslicher Wohnform sind das 177,00 € weniger im Monat.
Wer zahlt die Betreuervergütung?
Ist der Betreute mittellos im Sinne des § 1880 BGB, zahlt die Staatskasse; sonst zahlt er selbst aus seinem Vermögen. Maßgeblich ist der Status am Ende des Abrechnungsmonats. Kommt ein zunächst mittelloser Betreuter später zu Vermögen, kann die Staatskasse die verauslagte Vergütung von ihm zurückfordern. Das Schonvermögen der Sozialhilfe bleibt dabei unangetastet.
Bekommt ein ehrenamtlicher Betreuer auch Geld?
Keine Vergütung, aber eine Aufwandspauschale. Sie beträgt nach § 1878 BGB einmal jährlich das 17-fache des Höchstsatzes der Zeugenentschädigung je Stunde und deckt Fahrtkosten, Porto und Telefon ab. Wer höhere Aufwendungen hat, kann sie stattdessen einzeln abrechnen. Die weit überwiegende Zahl der Betreuungen in Deutschland wird ehrenamtlich geführt, meist von Angehörigen.
Was zählt als stationäre Einrichtung?
Einrichtungen, die Volljährige aufnehmen, ihnen Wohnraum überlassen und damit verpflichtend Pflege- oder Unterstützungsleistungen mit umfassendem Versorgungscharakter verbinden (§ 9 Abs. 3 VBVG) — im Kern das klassische Pflegeheim. Betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und eigene Wohnungen mit Pflegedienst fallen ausdrücklich NICHT darunter und werden nach den höheren Sätzen der „anderen Wohnform“ vergütet.