Rechner · Alltag

Vollstreckungskosten-Rechner

Der Gerichtsvollzieher rechnet nach dem GvKostG ab, und seine Gebühren sind niedrig: Eine Sachpfändung kostet 31,20 €, die Abnahme der Vermögensauskunft 39,50 €, dazu Wegegeld von 3,25 € bis 16,25 € je nach Entfernung und eine Auslagenpauschale von 20 %, höchstens 10 €. Die Zeile, die anderswo fehlt, ist die entscheidende: Auch die ERFOLGLOSE Amtshandlung kostet. Abschnitt 6 des Kostenverzeichnisses ordnet ausdrücklich an, dass die Gebühr anfällt, wenn nach dem Protokoll pfändbare Gegenstände nicht vorhanden sind — bei der Pfändung 18,00 €. Diese Kosten schießt der Gläubiger vor. Erstattungsfähig sind sie zwar (§ 788 ZPO), aber genau bei dem Schuldner, bei dem nichts zu holen war, ist auch die Erstattung nichts wert.

GvKostG · Nr. 205 KV · § 788 ZPO

Was ein Vollstreckungsauftrag kostet

Die vorletzte Zeile stellt beide Ausgänge nebeneinander: mit Erfolg und ohne. Der Unterschied ist kleiner, als die meisten erwarten.

Mehrere Amtshandlungen in einem Auftrag werden einzeln berechnet — der Versuch einer gütlichen Erledigung fällt oft zusätzlich zur Pfändung an.

Luftlinie vom Amtsgericht zum Ort der Amtshandlung. Das Wegegeld steigt in fünf Stufen und wird je Auftrag nur einmal erhoben.

Beim Schuldner ist nichts zu pfänden, oder er ist nicht anzutreffen. Dann greift Abschnitt 6 des Kostenverzeichnisses — eine ermäßigte Gebühr, aber keine Null.

Kosten des Auftrags
40,69€ Vollstreckungskosten

Sachpfändung beim Schuldner nach Nr. 205 des Kostenverzeichnisses, zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale. Scheitert die Maßnahme, bleiben immer noch 18,00 € Gebühr.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Sachpfändung beim Schuldner (Nr. 205 KV)31,20 €
Wegegeld bei 5 km Luftlinie (Nr. 711)3,25 €
Auslagenpauschale (20 %, mindestens 3 €, höchstens 10 €)6,24 €
Kosten dieses Auftrags40,69 €
Dieselbe Maßnahme ohne Erfolg24,85 €

Diese Kosten trägt zunächst der Gläubiger — er muss sie vorschießen. Sie sind zwar notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung und damit vom Schuldner zu erstatten (§ 788 ZPO), aber genau bei dem Schuldner, bei dem nichts zu holen war, ist auch diese Erstattung nichts wert. Das ist der Grund, aus dem eine Vollstreckung gegen einen mittellosen Schuldner den Gläubiger Geld kostet, statt ihm welches zu bringen.

Der Rechner zeigt EINE Amtshandlung. Ein realer Vollstreckungsauftrag enthält oft mehrere, die einzeln berechnet werden. Nicht abgebildet sind der Zeitzuschlag von 24,00 € je angefangene Stunde ab 3 Stunden vor Ort (Nr. 500), Kosten für Schlüsseldienst, Transport und Einlagerung bei einer Räumung — die den Gebührenteil um ein Vielfaches übersteigen können —, die Dokumentenpauschale und die Gebühren des Vollstreckungsgerichts für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die einen eigenen Weg gehen. Keine Rechtsberatung.

Beispiele · gerechnet

Dieselbe Fahrt, verschiedene Amtshandlungen

Die Gebühren sind gestaffelt nach Aufwand — von der Zustellung bis zur Räumung liegt fast das Vierzehnfache dazwischen.

Dieselbe Fahrt, verschiedene Amtshandlungen
AmtshandlungKosten des Auftrags
Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher18,25 € Vollstreckungskosten
Vorpfändung (§ 845 ZPO)26,29 € Vollstreckungskosten
Versuch einer gütlichen Erledigung (§ 802b ZPO)26,29 € Vollstreckungskosten
Sachpfändung beim Schuldner40,69 € Vollstreckungskosten
Abnahme der Vermögensauskunft50,65 € Vollstreckungskosten
Versteigerung oder Verkauf gepfändeter Sachen75,65 € Vollstreckungskosten
Räumung: Entsetzung aus dem Besitz176,75 € Vollstreckungskosten
Verhaftung oder zwangsweise Vorführung59,41 € Vollstreckungskosten

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Vollstreckungskosten-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/vollstreckungskosten

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Die Rechnung kommt auch, wenn nichts zu holen ist

Was die Zahl zeigt

Was ein Vollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher kostet — Gebühr, Wegegeld und Auslagenpauschale, für den erfolgreichen wie für den erfolglosen Versuch.

Wie du sie liest

Die Gebühren selbst sind niedrig, und das ist beabsichtigt: Der Zugang zur Zwangsvollstreckung soll nicht am Geld scheitern. Genau deshalb wird eine andere Zahl wichtig, die im Feld nirgends auftaucht — die Gebühr für die Amtshandlung, die NICHT erledigt werden konnte. Vorbemerkung 6 des Kostenverzeichnisses nennt den Fall ausdrücklich: „wenn nach dem Inhalt des Protokolls pfändbare Gegenstände nicht vorhanden sind“. Der Gerichtsvollzieher hat gearbeitet, und das wird bezahlt. Für die Entscheidung, ob man vollstreckt, ist das die zentrale Größe. Wer bereits weiß, dass der Schuldner mittellos ist, kauft mit dem Auftrag keine Chance auf Geld, sondern eine Rechnung — plus, im günstigen Fall, eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis, die erst in Jahren etwas wert sein kann. Die Erstattungspflicht des Schuldners nach § 788 ZPO ändert daran nichts: Sie ist eine weitere Forderung gegen jemanden, gegen den bereits erfolglos vollstreckt wurde.

Wo die Grenze liegt

Gezeigt ist eine Amtshandlung ohne Zeitzuschlag. Bei einer Räumung sind die Gerichtsvollzieherkosten zudem der kleinste Posten — Schlüsseldienst, Spedition und Einlagerung des Hausrats kosten regelmäßig ein Vielfaches und sind hier nicht abgebildet, weil sie keine Gebühr sind, sondern ein Marktpreis. Die Gebühren des Vollstreckungsgerichts für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gehen einen eigenen Weg. Keine Rechtsberatung.

Pfändungsfreigrenze: was überhaupt pfändbar ist →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet ein Gerichtsvollzieher?

Die Gebühr richtet sich nach der Amtshandlung: persönliche zustellung durch den gerichtsvollzieher 12,00 €, vorpfändung (§ 845 zpo) 19,20 €, versuch einer gütlichen erledigung (§ 802b zpo) 19,20 €, sachpfändung beim schuldner 31,20 €. Dazu kommen Wegegeld nach Entfernung (3,25 € bis 16,25 €) und eine Auslagenpauschale von höchstens 10 €. Ein einzelner Auftrag bleibt damit meist unter 60 €.

Muss ich zahlen, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist?

Ja. Abschnitt 6 des Kostenverzeichnisses zum GvKostG sieht für die nicht erledigte Amtshandlung eine ermäßigte Gebühr vor — bei der Pfändung 18,00 € statt 31,20 €. Die Vorbemerkung nennt den Fall ausdrücklich, dass pfändbare Gegenstände nicht vorhanden sind. Wegegeld und Auslagenpauschale fallen zusätzlich an. Diese Kosten trägt zunächst der Gläubiger.

Bekomme ich die Vollstreckungskosten vom Schuldner zurück?

Rechtlich ja: Nach § 788 ZPO sind die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu erstatten und können ohne besonderen Titel mitvollstreckt werden. Praktisch hängt es an derselben Frage wie die Hauptforderung — ist beim Schuldner nichts zu holen, ist auch der Erstattungsanspruch nicht durchsetzbar. Er verjährt allerdings erst in 30 Jahren und kann später noch etwas wert werden.

Was kostet die Vermögensauskunft?

39,50 € nach Nr. 260 des Kostenverzeichnisses. Sie ist häufig der sinnvollste erste Schritt: Der Schuldner muss sein Vermögen vollständig offenlegen, und erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Pfändung Aussicht auf Erfolg hat. Hat er die Auskunft innerhalb der letzten zwei Jahre bereits abgegeben, wird sie nicht erneut abgenommen — das Verzeichnis wird dann übermittelt, und für die nicht abgenommene Auskunft entsteht in diesem Fall keine Gebühr.

Wie beauftrage ich einen Gerichtsvollzieher?

Mit einem Vollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel — Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde — mit Vollstreckungsklausel, und der Titel muss zugestellt sein. Für den Auftrag gibt es ein amtliches Formular, dessen Verwendung vorgeschrieben ist. Einen Kostenvorschuss kann der Gerichtsvollzieher verlangen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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