Rechner · Steuern

Homeoffice-Pauschale-Rechner

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du 6 € absetzen — höchstens 210 Tage und 1.260 € im Jahr. Wirksam wird das aber erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €.

§ 4 Abs. 5 EStG · 6 € je Tag

Was die Tagespauschale tatsächlich bringt

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ohnehin abgezogen — die Homeoffice-Pauschale wirkt nur, soweit sie ihn zusammen mit anderen Werbungskosten übersteigt.

Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge zu Berufsverbänden.

Homeoffice-Pauschale
900,00€ Pauschale

270,00 € wirken über den Pauschbetrag hinaus und sparen dir rund 81,00 € Steuer.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Anerkannte Tage150 von 150
Pauschale (6 € je Tag)900,00 €
Weitere Werbungskosten600,00 €
Werbungskosten zusammen1.500,00 €
Steuerersparnis81,00 €

Die Steuerersparnis ist mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz überschlagen. Für Tage, an denen du zusätzlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist, gibt es die Tagespauschale nur, wenn dort dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Beispiele · gerechnet

Homeoffice-Pauschale nach Zahl der Tage

Der Deckel greift bei 210 Tagen — mehr als 1.260 € sind nicht möglich.

Homeoffice-Pauschale nach Zahl der Tage
Tage im HomeofficePauschale
50 Tage300,00 € Pauschale
100 Tage600,00 € Pauschale
150 Tage900,00 € Pauschale
210 Tage1.260,00 € Pauschale
250 Tage (gedeckelt)1.260,00 € Pauschale
Steuerprogression · § 32a EStG

Mehr brutto heißt immer mehr netto

Was eine Pauschale spart, ist ihr Betrag mal deinem Grenzsteuersatz. Deshalb fragt der Rechner oben nach diesem Satz und nicht nach dem Durchschnittssatz — und deshalb bringt derselbe Beleg bei höherem Einkommen mehr.

Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.

Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.

Erhöhung um 3.000 € im Jahr: was der Tarif davon nimmt und was bleibt
Zu versteuerndes EinkommenSteuer bisherSteuer auf die ErhöhungBleibt von der Erhöhung
15.000 €435 €648 €2.352 €
30.000 €4.217 €861 €2.139 €
45.000 €8.835 €1.017 €1.983 €
69.000 €17.845 €1.259 €1.741 €
120.000 €39.264 €1.260 €1.740 €

Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.

Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.

120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.

Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen, Grundtarif 2026Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.0 %10 %20 %30 %40 %50 %030.00060.00090.000120.000Zu versteuerndes Einkommen (€)ab hier 42 %

Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.

Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Homeoffice-Pauschale-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/homeoffice

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum die Pauschale oft nichts bringt

Was die Zahl zeigt

Die Homeoffice-Pauschale für ein Steuerjahr, die Summe aller Werbungskosten und den Teil davon, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt und damit tatsächlich Steuer spart.

Wie du sie liest

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird jedem automatisch abgezogen — auch ohne einen einzigen Beleg. Die Homeoffice-Pauschale wirkt deshalb erst, wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen. Bei 100 Homeoffice-Tagen sind das 600 €, was allein nicht reicht: Erst mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln oder Fortbildungen wird daraus eine Erstattung.

Wo die Grenze liegt

Die Tagespauschale deckt alle Kosten des häuslichen Arbeitens pauschal ab — Miete, Strom, Heizung und Internet werden daneben nicht mehr anerkannt. Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen. Beides zusammen geht nicht.

Homeoffice-Pauschale im Detail →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was zählt als Homeoffice-Tag?

Ein Tag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Seit 2023 ist es unschädlich, wenn zusätzlich ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand — nur an Tagen mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es die Pauschale in der Regel nicht.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?

Grundsätzlich nicht. Für denselben Tag gibt es entweder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit oder die Tagespauschale fürs Homeoffice. Eine Ausnahme gilt, wenn am Arbeitsort dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht — etwa bei Lehrkräften.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?

Nein, das ist der Kern der Regelung: Die Tagespauschale gibt es auch für den Küchentisch. Ein abgeschlossenes, nahezu ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer ist nur nötig, wenn man statt der Tagespauschale die höheren tatsächlichen Kosten geltend machen will.

Muss ich die Tage nachweisen?

Aufzeichnen ja, belegen in der Regel nein. Eine formlose Liste mit Datum reicht; das Finanzamt fragt sie nur bei Zweifeln an. Wer 210 Tage angibt und gleichzeitig eine hohe Entfernungspauschale, muss allerdings mit Rückfragen rechnen.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

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