Rechner · Steuern
Firmenwagen-Rechner
Ein Prozent des Bruttolistenpreises im Monat für die Privatnutzung, plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Weg zur Arbeit. Bei reinen E-Autos bis 100.000 € Listenpreis ist es nur ein Viertel davon — das ist der größte Steuervorteil, den es beim Dienstwagen gibt.
Was der Dienstwagen aufs Brutto legt
Maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis als Neuwagen — auch bei einem gebrauchten oder geleasten Fahrzeug.
Neupreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis.
Grober Schätzwert für die Nettobelastung — bei mittleren Einkommen etwa 40 %.
720,00 € kommen monatlich zu deinem Brutto hinzu. Bei 40 % Grenzsteuersatz kostet dich der Wagen rund 288,00 € netto im Monat.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
| Bruttolistenpreis (abgerundet) | 45.000 € |
|---|---|
| Privatnutzung 1 % | 450,00 € |
| Fahrten zur Arbeit (20 km) | 270,00 € |
| Geldwerter Vorteil | 720,00 € |
| Steuer und Abgaben darauf | 288,00 € |
Die Nettobelastung ist eine Überschlagsrechnung mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz und ersetzt keine Lohnabrechnung. Die 0,03-Prozent-Regel unterstellt 15 Fahrten im Monat; wer seltener pendelt, kann in der Steuererklärung auf 0,002 Prozent je Fahrt wechseln.
Geldwerter Vorteil bei 45.000 € Listenpreis und 20 km Arbeitsweg
Derselbe Wagen, drei Antriebe — zwischen Verbrenner und E-Auto liegt der Faktor vier.
| Antrieb | Vorteil im Monat |
|---|---|
| Verbrenner (1 %) | 720,00 € / Monat geldwerter Vorteil |
| Plug-in-Hybrid (0,5 %) | 360,00 € / Monat geldwerter Vorteil |
| Elektro bis 100.000 € (0,25 %) | 180,00 € / Monat geldwerter Vorteil |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Der Rechner verlangt oben deinen Grenzsteuersatz. Das ist nicht der Satz auf dein ganzes Einkommen, sondern der auf den nächsten Euro — und für einen geldwerten Vorteil ist er der richtige.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Firmenwagen-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/firmenwagen
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum der Rabatt beim Kauf nichts nützt
Den monatlichen geldwerten Vorteil eines Dienstwagens mit privater Nutzungsmöglichkeit: den Anteil für die Privatnutzung, den Anteil für den Arbeitsweg und die daraus folgende Steuerbelastung.
Bemessungsgrundlage ist immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung — nicht der Kaufpreis, nicht der Leasingfaktor, nicht der Zeitwert. Ein Wagen, der mit 30 Prozent Rabatt gekauft wurde, wird trotzdem mit dem vollen Listenpreis versteuert. Umgekehrt bleibt ein zehn Jahre alter Dienstwagen dauerhaft auf seinem damaligen Listenpreis stehen.
Die pauschale Bewertung lohnt sich nur bei hohem privatem Fahranteil. Wer wenig privat fährt, kommt mit einem Fahrtenbuch günstiger weg — dafür muss es lückenlos und zeitnah geführt sein, sonst verwirft es das Finanzamt und rechnet doch nach der Pauschale. Der Rechner bildet die Fahrtenbuchmethode nicht ab.
Kurz beantwortet
Gilt die 1-%-Regelung auch, wenn ich privat gar nicht fahre?
Sobald der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt, unterstellt das Finanzamt sie — auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Nur ein ausdrückliches, ernsthaft überwachtes Privatnutzungsverbot oder ein Fahrtenbuch verhindert den Ansatz.
Wie viel spart ein E-Dienstwagen wirklich?
Bei einem Listenpreis von 45.000 € beträgt der Vorteil monatlich 450 € beim Verbrenner und 112,50 € beim E-Auto. Bei 40 Prozent Grenzbelastung sind das rund 135 € Unterschied netto — jeden Monat. Voraussetzung ist ein Listenpreis bis 100.000 €; darüber gilt die Hälfte statt eines Viertels.
Kann ich die Pendlerpauschale trotzdem absetzen?
Ja. Der 0,03-Prozent-Zuschlag versteuert den Vorteil, die Entfernungspauschale mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Beides läuft nebeneinander — bei langen Arbeitswegen gleicht die Pauschale den Zuschlag teilweise wieder aus.
Was zählt zum Bruttolistenpreis?
Der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung samt werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €. Nachträglich eingebaute Extras zählen nicht mit, ein Satz Winterreifen ebenfalls nicht.