Rechner · Steuern
Splittingvorteil-Rechner: was die Zusammenveranlagung bringt
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf der Grundtarif angewandt und das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Der Vorteil entsteht allein aus der Krümmung des Tarifs und hängt an einer einzigen Größe: dem Abstand der beiden Einkommen. Verdienen beide gleich viel, ist er exakt null. Er wächst, je ungleicher die Einkommen sind, und ist am größten, wenn einer allein verdient.
Zusammen veranlagt gegen zweimal Grundtarif
Gib die beiden zu versteuernden Einkommen ein — also nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen.
Bei 0 € steht der Höchstfall: Ein Alleinverdiener-Haushalt bekommt den größten Vorteil.
Zusammen veranlagt zahlt das Paar 14.418,00 € statt 15.803,00 € — 115,42 € im Monat. Der Abstand der beiden Einkommen beträgt 50 % der Summe; er ist es, der den Vorteil erzeugt.
| Steuer auf Einkommen A (Grundtarif) | 14.233,00 € |
|---|---|
| Steuer auf Einkommen B (Grundtarif) | 1.570,00 € |
| Solidaritätszuschlag getrennt | 0,00 € |
| Zusammen als Ledige | 15.803,00 € |
| Einkommensteuer im Splittingtarif | 14.418,00 € |
| Solidaritätszuschlag zusammen | 0,00 € |
| Zusammen veranlagt | 14.418,00 € |
| Splittingvorteil im Jahr | 1.385,00 € |
⚠ Gerechnet wird auf zu versteuernden Einkommen, nicht auf Bruttolöhnen — Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge sind darin schon abgezogen und können bei Paaren unterschiedlich hoch ausfallen. Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht enthalten; sie verschieben den Vergleich. Die Wahl der Lohnsteuerklassen ändert am Jahresergebnis nichts, nur an der unterjährigen Verteilung.
Ein Haushalt mit 80.000 € — verschieden verteilt
Dieselbe Haushaltssumme, dieselbe gemeinsame Steuer. Was sich ändert, ist die Steuer der Alternative — und damit der Vorteil. Bei 40.000 zu 40.000 ist er null.
| Einkommen Person B (A trägt den Rest zu 80.000 €) | Splittingvorteil |
|---|---|
| 0 € — Alleinverdiener | 5.799,00 € Splittingvorteil im Jahr |
| 20.000 € | 1.385,00 € Splittingvorteil im Jahr |
| 30.000 € | 780,00 € Splittingvorteil im Jahr |
| 40.000 € — beide gleich | 346,00 € Splittingvorteil im Jahr |
Wer vom Splitting profitiert — und wer nicht
Die Steuer eines Paares bei Zusammenveranlagung gegenüber der Summe, die dieselben beiden Einkommen als Ledige zahlen würden. Die Differenz ist der Splittingvorteil.
Halte die Summe fest und verschiebe die Verteilung: Die gemeinsame Steuer bleibt gleich, die Vergleichssteuer sinkt mit der Angleichung — und damit der Vorteil. Er ist deshalb kein Bonus für das Verheiratetsein, sondern ein Ausgleich dafür, dass ein progressiver Tarif ein ungleich verteiltes Haushaltseinkommen höher belastet als ein gleich verteiltes. Genau daraus folgt auch die Kritik: Die Entlastung ist dort am größten, wo einer gar nicht erwerbstätig ist.
Der Rechner beantwortet die Frage für ein Jahr und für zwei Zahlen. Was er nicht zeigt: die Wirkung auf die Erwerbsbeteiligung, die viele Untersuchungen dem Splitting zuschreiben, und die Wechselwirkung mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse und der Steuerklassenwahl. Er unterstellt außerdem, dass beide zusammen veranlagt werden können — für nicht verheiratete Paare und für eingetragene Lebenspartnerschaften vor 2013 gilt das nicht.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Splittingvorteil maximal?
Er ist am größten, wenn ein Partner gar nichts verdient und der andere so viel, dass er den Spitzensteuersatz erreicht. Dann wirken der Grundfreibetrag des Zweiten voll und die gesamte Progressionszone doppelt. Setz Person B im Rechner auf 0 € und schieb Person A nach oben — der Vorteil läuft gegen einen Höchstwert und wächst darüber hinaus nicht mehr.
Lohnt sich Heiraten steuerlich?
Nur bei ungleichen Einkommen. Verdienen beide etwa gleich viel, ändert die Heirat an der Steuer nichts — der Vorteil ist dann null. Je größer der Abstand, desto mehr bringt sie. Das ist der ganze Mechanismus; alles andere sind Nebenwirkungen wie Erbschaftsteuer-Freibeträge und die Mitversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Splitting und Steuerklasse III/V?
Nichts am Jahresergebnis. Der Splittingtarif entscheidet, wie viel Steuer für das Jahr insgesamt anfällt; die Steuerklassen entscheiden nur, wie viel davon monatlich einbehalten wird. III/V zieht unterjährig weniger ab und führt oft zu einer Nachzahlung, IV/IV mit Faktor trifft es genauer. Die Endabrechnung ist in allen Fällen dieselbe.
Gilt das Splitting auch im Trennungsjahr?
Ja. Maßgeblich ist, dass die Ehe zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres bestand und die Eheleute nicht das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt haben. Für das Jahr der Trennung kann deshalb in der Regel noch zusammen veranlagt werden, für das Folgejahr nicht mehr.