Rechner · Steuern
Splittingvorteil-Rechner: was die Zusammenveranlagung bringt
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf der Grundtarif angewandt und das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Der Vorteil entsteht allein aus der Krümmung des Tarifs und hängt an einer einzigen Größe: dem Abstand der beiden Einkommen. Verdienen beide gleich viel, ist er exakt null. Er wächst, je ungleicher die Einkommen sind, und ist am größten, wenn einer allein verdient.
Zusammen veranlagt gegen zweimal Grundtarif
Gib die beiden zu versteuernden Einkommen ein — also nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen.
Bei 0 € steht der Höchstfall: Ein Alleinverdiener-Haushalt bekommt den größten Vorteil.
Zusammen veranlagt zahlt das Paar 14.418,00 € statt 15.803,00 € — 115,42 € im Monat. Der Abstand der beiden Einkommen beträgt 50 % der Summe; er ist es, der den Vorteil erzeugt.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
| Steuer auf Einkommen A (Grundtarif) | 14.233,00 € |
|---|---|
| Steuer auf Einkommen B (Grundtarif) | 1.570,00 € |
| Solidaritätszuschlag getrennt | 0,00 € |
| Zusammen als Ledige | 15.803,00 € |
| Einkommensteuer im Splittingtarif | 14.418,00 € |
| Solidaritätszuschlag zusammen | 0,00 € |
| Zusammen veranlagt | 14.418,00 € |
| Splittingvorteil im Jahr | 1.385,00 € |
Gerechnet wird auf zu versteuernden Einkommen, nicht auf Bruttolöhnen — Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge sind darin schon abgezogen und können bei Paaren unterschiedlich hoch ausfallen. Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht enthalten; sie verschieben den Vergleich. Die Wahl der Lohnsteuerklassen ändert am Jahresergebnis nichts, nur an der unterjährigen Verteilung.
Ein Haushalt mit 80.000 € — verschieden verteilt
Dieselbe Haushaltssumme, dieselbe gemeinsame Steuer. Was sich ändert, ist die Steuer der Alternative — und damit der Vorteil. Bei 40.000 zu 40.000 ist er null.
| Einkommen Person B (A trägt den Rest zu 80.000 €) | Splittingvorteil |
|---|---|
| 0 € — Alleinverdiener | 5.799,00 € Splittingvorteil im Jahr |
| 20.000 € | 1.385,00 € Splittingvorteil im Jahr |
| 30.000 € | 780,00 € Splittingvorteil im Jahr |
| 40.000 € — beide gleich | 346,00 € Splittingvorteil im Jahr |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Der Splittingvorteil ist kein Rabatt für Verheiratete, sondern eine unmittelbare Folge der Progression — bei gleichem Verdienst beider ist er exakt null.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Splittingvorteil-Rechner: was die Zusammenveranlagung bringt“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/ehegattensplitting
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Wer vom Splitting profitiert — und wer nicht
Die Steuer eines Paares bei Zusammenveranlagung gegenüber der Summe, die dieselben beiden Einkommen als Ledige zahlen würden. Die Differenz ist der Splittingvorteil.
Halte die Summe fest und verschiebe die Verteilung: Die gemeinsame Steuer bleibt gleich, die Vergleichssteuer sinkt mit der Angleichung — und damit der Vorteil. Er ist deshalb kein Bonus für das Verheiratetsein, sondern ein Ausgleich dafür, dass ein progressiver Tarif ein ungleich verteiltes Haushaltseinkommen höher belastet als ein gleich verteiltes. Genau daraus folgt auch die Kritik: Die Entlastung ist dort am größten, wo einer gar nicht erwerbstätig ist.
Der Rechner beantwortet die Frage für ein Jahr und für zwei Zahlen. Was er nicht zeigt: die Wirkung auf die Erwerbsbeteiligung, die viele Untersuchungen dem Splitting zuschreiben, und die Wechselwirkung mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse und der Steuerklassenwahl. Er unterstellt außerdem, dass beide zusammen veranlagt werden können — für nicht verheiratete Paare und für eingetragene Lebenspartnerschaften vor 2013 gilt das nicht.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Splittingvorteil maximal?
Er ist am größten, wenn ein Partner gar nichts verdient und der andere so viel, dass er den Spitzensteuersatz erreicht. Dann wirken der Grundfreibetrag des Zweiten voll und die gesamte Progressionszone doppelt. Setz Person B im Rechner auf 0 € und schieb Person A nach oben — der Vorteil läuft gegen einen Höchstwert und wächst darüber hinaus nicht mehr.
Lohnt sich Heiraten steuerlich?
Nur bei ungleichen Einkommen. Verdienen beide etwa gleich viel, ändert die Heirat an der Steuer nichts — der Vorteil ist dann null. Je größer der Abstand, desto mehr bringt sie. Das ist der ganze Mechanismus; alles andere sind Nebenwirkungen wie Erbschaftsteuer-Freibeträge und die Mitversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Splitting und Steuerklasse III/V?
Nichts am Jahresergebnis. Der Splittingtarif entscheidet, wie viel Steuer für das Jahr insgesamt anfällt; die Steuerklassen entscheiden nur, wie viel davon monatlich einbehalten wird. III/V zieht unterjährig weniger ab und führt oft zu einer Nachzahlung, IV/IV mit Faktor trifft es genauer. Die Endabrechnung ist in allen Fällen dieselbe.
Gilt das Splitting auch im Trennungsjahr?
Ja. Maßgeblich ist, dass die Ehe zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres bestand und die Eheleute nicht das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt haben. Für das Jahr der Trennung kann deshalb in der Regel noch zusammen veranlagt werden, für das Folgejahr nicht mehr.