Rechner · Alltag
Anwaltskosten-Rechner
Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen allein am Streitwert: Die Gebührentabelle der Anlage 2 zum RVG ordnet jedem Wert eine einfache Gebühr zu, und die wird mit einem Satz multipliziert. Außergerichtlich ist das die Geschäftsgebühr mit dem Regelsatz 1,3, im Klageverfahren kommen Verfahrensgebühr (1,3) und Terminsgebühr (1,2) zusammen. Auf der Rechnung steht am Ende aber mehr: plus Auslagenpauschale von 20 % der Gebühren, höchstens 20 €, plus 19 % Umsatzsteuer. Bei 5.000 € Streitwert sind das 1.078,44 €.
Was am Ende auf der Rechnung steht
Die Gebühr ist nur der erste Posten — Auslagenpauschale und Umsatzsteuer machen zusammen rund ein Fünftel der Rechnung aus.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Bei Miet- und Arbeitssachen ist er nicht der Monatsbetrag — der Streitwert-Rechner leitet ihn her.
Außergerichtlich fällt nur die Geschäftsgebühr an. Kommt es zur Klage, entstehen Verfahrens- und Terminsgebühr; die außergerichtliche Gebühr wird dann zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet, was dieser Rechner nicht abbildet.
Nur außergerichtlich wirksam. Der Rahmen reicht von 0,5 bis 2,5, Regelsatz ist 1,3. Mehr als 1,3 darf nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit gefordert werden.
Einfache Gebühr 354,50 € bei einem Streitwert von 5.000 € — daraus Verfahrens- und Terminsgebühr, plus Auslagen und Umsatzsteuer.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Einfache Gebühr (Satz 1,0) | 354,50 € |
|---|---|
| Verfahrensgebühr (Satz 1,3) | 460,85 € |
| Terminsgebühr (Satz 1,2) | 425,40 € |
| Gebühren zusammen | 886,25 € |
| Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) | 20,00 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 172,19 € |
| Rechnungsbetrag | 1.078,44 € |
Die Auslagenpauschale ist gedeckelt und schon ab 100 € Gebührensumme immer der Höchstbetrag — sie fällt bei größeren Sachen praktisch nicht ins Gewicht.
Der Rechner zeigt die GESETZLICHEN Gebühren. Anwälte dürfen darüber hinaus eine Vergütungsvereinbarung schließen — bei Stundenhonoraren liegt die Rechnung oft deutlich höher, unterschreiten dürfen sie die gesetzlichen Gebühren bei gerichtlicher Vertretung dagegen nicht. Nicht abgebildet sind Einigungs- und Erledigungsgebühr, die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, Gebühren zweiter und dritter Instanz, Reisekosten und Abwesenheitsgeld sowie die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vor dem Mandat die Deckungszusage einholen. Keine Rechtsberatung.
Wie die Rechnung mit dem Streitwert wächst
Die Gebührentabelle steigt in Stufen, nicht linear — zwischen zwei benachbarten Streitwerten kann ein einziger Euro eine ganze Stufe ausmachen.
| Streitwert | Rechnungsbetrag |
|---|---|
| 1.000 € | 300,48 € auf der Rechnung |
| 5.000 € | 1.078,44 € auf der Rechnung |
| 25.000 € | 2.781,63 € auf der Rechnung |
| 100.000 € | 5.244,93 € auf der Rechnung |
| 500.000 € | 11.186,00 € auf der Rechnung |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Anwaltskosten-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/anwaltskosten
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Gebühr in Stufen springt
Den Rechnungsbetrag eines Anwalts für einen bestimmten Streitwert, aufgeschlüsselt in einfache Gebühr, angesetzte Sätze, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Die Gebührentabelle ist eine BIS-Tabelle mit Stufen: Ein Streitwert von genau 5.000 € fällt noch in die 5.000 €er-Zeile mit 354,50 € einfacher Gebühr, einer von 5.001 € schon in die nächste. Gerade im unteren Bereich sind die Stufen eng, und ein einziger Euro mehr Forderung kann die Kosten spürbar erhöhen — ein Grund, die Klagesumme knapp unter einer Stufengrenze zu halten. Auf die Gebühren kommen zwei Posten, die zusammen fast ein Viertel ausmachen: die Auslagenpauschale, die schon ab 100 € Gebührensumme immer den Höchstbetrag von 20 € erreicht, und die Umsatzsteuer von 19 %. Oberhalb von 500.000 € endet die Tabelle und die Gebühr steigt in festen Schritten weiter.
Dieser Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren für den Regelfall. Nicht enthalten sind die Einigungsgebühr bei einem Vergleich, die Anrechnung der außergerichtlichen Gebühr auf die Verfahrensgebühr, Reisekosten und alle Instanzen oberhalb der ersten. Vergütungsvereinbarungen können die Rechnung vervielfachen. Was am Ende gefordert wird, steht in der Kostennote des Anwalts. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Was kostet ein Anwalt bei 5.000 Euro Streitwert?
Für ein Klageverfahren mit mündlicher Verhandlung 1.078,44 € brutto: Die einfache Gebühr beträgt 354,50 €, daraus Verfahrensgebühr mit Satz 1,3 und Terminsgebühr mit 1,2, zusammen 886,25 €. Dazu 20,00 € Auslagenpauschale und 172,19 € Umsatzsteuer. Rein außergerichtlich wäre es deutlich weniger.
Was ist die Auslagenpauschale?
Ein Ersatz für Porto, Telefon und Kopien, den der Anwalt statt der tatsächlichen Kosten abrechnen darf: 20 % der Gebühren, höchstens 20 € (Nr. 7002 VV RVG). Weil der Deckel schon bei 100 € Gebührensumme erreicht ist, steht praktisch immer der Höchstbetrag auf der Rechnung. Nachweisen muss der Anwalt dafür nichts.
Darf ein Anwalt mehr verlangen als die gesetzlichen Gebühren?
Ja, durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung — etwa ein Stundenhonorar. Bei außergerichtlicher Beratung ist er darin weitgehend frei, bei gerichtlicher Vertretung darf er die gesetzlichen Gebühren allerdings nicht UNTERschreiten. Wichtig ist die Folge für die Erstattung: Gewinnst du den Prozess, muss die Gegenseite nur die gesetzlichen Gebühren erstatten. Alles darüber bleibt an dir hängen.
Bekomme ich die Anwaltskosten erstattet, wenn ich gewinne?
Im Zivilprozess ja: Wer verliert, trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der gegnerischen Anwaltskosten (§ 91 ZPO) — allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Ausnahme: Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch die siegreiche. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten quotiert.