Rechner · Alltag
Streitwert-Rechner
Der Streitwert entscheidet über jede weitere Zahl: Anwalts- und Gerichtsgebühren hängen ausschließlich an ihm. Bei einer Zahlungsklage ist er die geforderte Summe (§ 3 ZPO), und das ist der einfache Fall. Bei einer Räumung oder einem Streit über den Mietvertrag ist es dagegen das Entgelt eines ganzen JAHRES (§ 41 GKG), bei einer Kündigungsschutzklage ein Vierteljahresverdienst, also drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Wer dort den Monatsbetrag einsetzt, rechnet um den Faktor zwölf beziehungsweise drei zu niedrig — und mit ihm liegen alle Kosten daneben, die darauf aufbauen.
Vom Betrag zum Streitwert
Unter dem Ergebnis stehen bereits die beiden einfachen Gebühren — sie sind die Bausteine, aus denen Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.
Die Bemessung folgt aus der Art des Streits, nicht aus dem, was dir wichtig ist. Bei mehreren Ansprüchen in einer Klage werden die Werte addiert.
Je nach Fall die geforderte Summe oder der monatliche Betrag — bei Miete die Nettokaltmiete, bei Kündigungsschutz das Bruttomonatsgehalt.
Bei einer Zahlungsklage ist der Streitwert die geforderte Summe selbst (§ 3 ZPO).
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Geforderter Betrag | 5.000,00 € |
|---|---|
| Faktor nach dem Gesetz | keiner — der Betrag selbst |
| Streitwert | 5.000,00 € |
| Einfache Anwaltsgebühr daraus | 354,50 € |
| Einfache Gerichtsgebühr daraus | 170,50 € |
Zinsen und außergerichtliche Kosten zählen als Nebenforderung nicht mit — sie erhöhen den Streitwert nicht.
Den Streitwert setzt am Ende das Gericht fest, nicht die Parteien — dieser Rechner zeigt die gesetzliche Regel, nicht den Beschluss. Nicht abgebildet sind die Addition mehrerer Ansprüche in einer Klage, die Sonderregeln für Familiensachen nach dem FamGKG, der Auffangwert von 5.000 € bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten und die Streitwertherabsetzung bei wirtschaftlicher Notlage. Keine Rechtsberatung.
Derselbe Betrag, vier Streitarten
Ein monatlicher Betrag von 5.000 € führt je nach Streitart zu vier völlig verschiedenen Streitwerten — und damit zu Kosten, die um ein Vielfaches auseinanderliegen.
| Art des Streits | Streitwert |
|---|---|
| Zahlungsklage | 5.000,00 € Streitwert |
| Räumung oder Streit über den Mietvertrag | 60.000,00 € Streitwert |
| Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber | 15.000,00 € Streitwert |
| Wiederkehrende Leistung | 180.000,00 € Streitwert |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Streitwert-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/streitwert
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Miete mal zwölf genommen wird
Den Streitwert, der sich aus dem eingetragenen Betrag und der Art des Streits ergibt — und darunter die beiden einfachen Gebühren, die daraus folgen.
Der Streitwert ist nicht das, was einem der Streit wert ist, sondern eine gesetzlich bestimmte Rechengröße. Bei Geldforderungen fallen beide zusammen. Bei Dauerschuldverhältnissen nicht: Wer eine Wohnung räumen soll, streitet nicht um eine Monatsmiete, sondern um das Wohnen — deshalb setzt § 41 GKG das Entgelt eines Jahres an. Bei der Kündigungsschutzklage hat der Gesetzgeber die Bemessung dagegen ausdrücklich GEDECKELT: höchstens ein Vierteljahresverdienst, und die geforderte Abfindung zählt nicht mit. Das ist eine bewusste Entscheidung zugunsten der Arbeitnehmer, denn ein höherer Streitwert würde das Kostenrisiko einer Kündigungsschutzklage schnell prohibitiv machen.
Dieser Rechner zeigt die gesetzliche Bemessungsregel. Festgesetzt wird der Streitwert vom Gericht, und in Zweifelsfällen weicht es begründet ab. Nicht abgebildet sind Familiensachen, die einem eigenen Gesetz folgen, die Addition mehrerer Ansprüche und der Auffangwert für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Streitwert bei einer Räumungsklage?
Das Entgelt eines Jahres (§ 41 Abs. 2 GKG). Bei einer Nettokaltmiete von 800 € beträgt der Streitwert also 9.600 €, nicht 800 €. Wird gleichzeitig über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten, werden die Werte nicht addiert — es bleibt beim Jahresentgelt. Nebenkosten zählen nur mit, soweit sie als Pauschale vereinbart sind.
Wie hoch ist der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?
Höchstens der Verdienst eines Vierteljahres, also drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand oder wie hoch eine geforderte Abfindung ist — die Abfindung wird ausdrücklich nicht hinzugerechnet. Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz zudem jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wer gewinnt.
Zählen Zinsen zum Streitwert?
Nein. Zinsen, Kosten und andere Nebenforderungen bleiben bei der Streitwertberechnung außer Betracht, solange sie neben der Hauptforderung geltend gemacht werden. Wer 10.000 € nebst Zinsen einklagt, hat einen Streitwert von 10.000 €. Werden Zinsen dagegen allein eingeklagt, sind sie die Hauptforderung und zählen voll.
Wer legt den Streitwert fest?
Das Gericht, durch Beschluss. Die Klagepartei macht in der Klageschrift eine Angabe, das Gericht ist daran aber nicht gebunden und setzt den Wert nach den gesetzlichen Regeln fest. Gegen die Festsetzung ist die Beschwerde möglich — sie lohnt sich, weil jeder Euro Streitwert unmittelbar auf die Kosten durchschlägt.