Rechner · Alltag
Mahnverfahren-Rechner
Das gerichtliche Mahnverfahren ist die billigste Art, eine Geldforderung durchzusetzen — aber das weiß nur, wer die Gebühr gegen die einer Klage stellt. Für den Mahnbescheid fällt eine Gerichtsgebühr mit Satz 0,5 an, mindestens 38 € (Nr. 1100 KV GKG); eine Klage kostet Satz 3, also das Sechsfache. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, und wird doch einer beauftragt, fällt nur eine Verfahrensgebühr mit Satz 1 an statt 1,3 plus Terminsgebühr. Widerspricht der Schuldner, geht die Sache ins streitige Verfahren über — die gezahlte Gebühr wird dann angerechnet und ist nicht verloren.
Mahnbescheid gegen Klage
Beide Wege nebeneinander: Der Einzelbetrag sagt wenig, der Unterschied alles — und er entscheidet, womit man anfängt.
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Mahnkosten. Diese Nebenforderungen kannst du im Mahnbescheid mit geltend machen, sie erhöhen den Streitwert aber nicht.
Im Mahnverfahren ist kein Anwalt vorgeschrieben — der Antrag lässt sich online über das gemeinsame Mahnportal der Länder stellen. Mit Anwalt fällt eine Verfahrensgebühr mit Satz 1 an.
Eine Klage über dieselbe Forderung kostet 376,50 € — der Mahnbescheid spart 313,75 €, solange der Schuldner nicht widerspricht.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Gerichtsgebühr Mahnverfahren (Satz 0,5) | 62,75 € |
|---|---|
| Anwalt im Mahnverfahren (Satz 1) | ohne Anwalt |
| Mahnverfahren zusammen | 62,75 € |
| Gerichtsgebühr Klage (Satz 3) | 376,50 € |
| Anwalt im Klageverfahren | ohne Anwalt |
| Klage zusammen | 376,50 € |
| Ersparnis durch den Mahnbescheid | 313,75 € |
Widerspricht der Schuldner, geht die Sache ins streitige Verfahren über. Die bereits gezahlte Mahngebühr wird dann auf die Gerichtsgebühr der Klage angerechnet — verloren ist sie nicht.
Der Rechner vergleicht die Kosten, nicht die Erfolgsaussichten. Das Mahnverfahren prüft die Forderung inhaltlich NICHT — das Gericht schaut nur, ob der Antrag formal vollständig ist. Widerspricht der Schuldner innerhalb von zwei Wochen, geht es ins streitige Verfahren, und dann fallen die vollen Klagekosten an; die Mahngebühr wird angerechnet. Nicht abgebildet sind die Kosten der Zwangsvollstreckung nach einem Vollstreckungsbescheid, die Zustellungsauslagen und die Sonderfälle bei Schuldnern im Ausland. Bei einer erkennbar streitigen Forderung ist der Umweg über das Mahnverfahren Zeitverlust. Keine Rechtsberatung.
Wie sich der Vorsprung mit der Forderung entwickelt
Bei kleinen Forderungen greift der Mindestbetrag von 38 €, darunter wird es nicht billiger. Mit steigender Forderung wächst der Abstand zur Klage überproportional.
| Höhe der Forderung | Kosten Mahnbescheid |
|---|---|
| 500 € | 38,00 € für den Mahnbescheid |
| 2.500 € | 62,75 € für den Mahnbescheid |
| 10.000 € | 141,50 € für den Mahnbescheid |
| 50.000 € | 319,00 € für den Mahnbescheid |
| 200.000 € | 1.019,00 € für den Mahnbescheid |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Mahnverfahren-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/mahnverfahren
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum der Mahnbescheid fast immer der erste Schritt ist
Die Kosten eines Mahnbescheids und daneben die einer Klage über dieselbe Forderung — samt der Ersparnis, die dazwischen liegt.
Der Unterschied entsteht an zwei Stellen zugleich. Die Gerichtsgebühr beträgt im Mahnverfahren Satz 0,5 statt 3 — ein Sechstel. Und ein Anwalt ist nicht nötig: Der Antrag lässt sich online stellen, und wer doch einen beauftragt, zahlt eine Verfahrensgebühr mit Satz 1 statt 2,5 für Verfahren und Termin. Der Haken liegt nicht bei den Kosten, sondern bei der Prüfung: Das Mahngericht prüft die Forderung inhaltlich nicht. Widerspricht der Schuldner, war der Umweg Zeitverlust — die Gebühr allerdings nicht, sie wird auf die Klage angerechnet. Deshalb lohnt der Mahnbescheid bei unstreitigen Forderungen fast immer und bei erkennbar streitigen fast nie.
Dieser Rechner vergleicht Kosten und nicht Erfolgsaussichten. Nicht abgebildet sind die Zwangsvollstreckung nach einem Vollstreckungsbescheid, Zustellungsauslagen und die Frage, ob beim Schuldner überhaupt etwas zu holen ist — das ist bei einer Forderungsdurchsetzung die wichtigere. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Was kostet ein Mahnbescheid?
Eine Gerichtsgebühr mit Satz 0,5 nach der GKG-Tabelle, mindestens aber 38 € (Nr. 1100 KV GKG). Bei einer Forderung von 2.500 € sind das rund 62 € — eine Klage über denselben Betrag kostet allein an Gerichtsgebühr das Sechsfache. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, der Antrag lässt sich online über das Mahnportal der Länder stellen.
Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?
Dann geht die Sache auf Antrag ins streitige Verfahren über und wird wie eine normale Klage behandelt — mit mündlicher Verhandlung, Beweisaufnahme und den vollen Kosten. Die bereits gezahlte Mahngebühr ist dabei nicht verloren: Sie wird auf die Gerichtsgebühr der Klage angerechnet. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden, braucht aber keine Begründung.
Prüft das Gericht meine Forderung?
Nein, und das ist der entscheidende Unterschied zur Klage. Das Mahngericht prüft nur, ob der Antrag formal vollständig und schlüssig ist — ob die Forderung tatsächlich besteht, interessiert es nicht. Deshalb ist das Verfahren so schnell und billig. Genau deshalb taugt es aber nur für unstreitige Forderungen: Bei einem Schuldner, der erkennbar bestreiten wird, ist der Mahnbescheid ein Umweg.
Was bringt mir der Vollstreckungsbescheid?
Widerspricht der Schuldner nicht, kannst du nach zwei Wochen den Vollstreckungsbescheid beantragen. Er ist ein Vollstreckungstitel und wirkt wie ein Urteil: Damit lässt sich der Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Konto pfänden. Und er verjährt erst nach dreißig Jahren statt nach drei — allein deshalb lohnt sich der Mahnbescheid oft, auch wenn beim Schuldner gerade nichts zu holen ist.