Rechner · Alltag

Gerichtskosten-Rechner

Die Gerichtsgebühr allein beantwortet die Frage nicht, die vor einer Klage steht. Wer verliert, trägt nach § 91 ZPO die gesamten Kosten des Rechtsstreits — also die Gerichtskosten UND die Anwälte beider Seiten. Bei einem Streitwert von 5.000 € sind das 511,50 € Gerichtsgebühr (Satz 3 nach Nr. 1210 KV GKG) plus zweimal 1.078,44 € für die Anwälte, zusammen rund 2.668 €. Endet das Verfahren durch Vergleich, Klagerücknahme oder Anerkenntnis, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr von Satz 3 auf 1 — auf ein Drittel.

Nr. 1210 KV GKG · § 91 ZPO · Vergleich: Satz 1

Was ein verlorener Prozess kostet

Drei Posten, nicht einer: die Gerichtsgebühr und die Anwälte beider Seiten. Der Umschalter zeigt den Unterschied zwischen eigenem Aufwand und vollem Risiko.

Bei Miet- und Arbeitssachen nicht der Monatsbetrag — der Streitwert-Rechner leitet ihn aus der Art des Streits her.

Wie endet das Verfahren?

Bei Vergleich, Klagerücknahme, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil ermäßigt sich die Gerichtsgebühr von Satz 3 auf 1 (Nr. 1211 KV GKG). Voraussetzung ist, dass vorher kein streitiges Urteil ergangen ist.

Eingeschaltet steht das da, was ein Verlust kostet. Ausgeschaltet nur der eigene Aufwand — den bekommst du bei einem Sieg von der Gegenseite erstattet.

Kostenrisiko
2.668,38€ Kostenrisiko

Wer verliert, zahlt alles: Gerichtskosten 511,50 € plus beide Anwälte mit je 1.078,44 €.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Einfache Gerichtsgebühr170,50 €
Gerichtsgebühr (Satz 3)511,50 €
Ein Anwalt, brutto1.078,44 €
Beide Anwälte2.156,88 €
Kostenrisiko im Verlustfall2.668,38 €

Das ist das volle Risiko: Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden sie quotiert.

Der Rechner zeigt den Regelfall der ersten Instanz. Nicht abgebildet sind Auslagen für Sachverständige und Zeugen — sie können die Gerichtskosten vervielfachen und sind der größte einzelne Unsicherheitsfaktor —, die Kosten zweiter und dritter Instanz, die Einigungsgebühr bei einem Vergleich, die Quotelung bei teilweisem Obsiegen und die Prozesskostenhilfe. Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch die siegreiche — dort ist das Risiko also kleiner, als hier gezeigt. Keine Rechtsberatung.

Beispiele · gerechnet

Wie das Risiko mit dem Streitwert wächst

Gericht und beide Anwälte zusammen. Der Sprung zwischen den Zeilen zeigt, warum die Höhe der Klagesumme über die Frage entscheidet, ob sich ein Prozess überhaupt lohnt.

Wie das Risiko mit dem Streitwert wächst
StreitwertKostenrisiko
1.000 €783,96 € Kostenrisiko
5.000 €2.668,38 € Kostenrisiko
25.000 €6.869,76 € Kostenrisiko
100.000 €14.083,86 € Kostenrisiko
500.000 €34.786,00 € Kostenrisiko

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Gerichtskosten-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/gerichtskosten

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum Gerichte auf einen Vergleich hinwirken

Was die Zahl zeigt

Die Kosten eines Zivilprozesses erster Instanz: die Gerichtsgebühr und die Anwälte beider Seiten. Bei 5.000 € Streitwert sind das rund 2.668 € für denjenigen, der verliert.

Wie du sie liest

Zwei Dinge fallen auf. Erstens ist die Gerichtsgebühr der kleinere Posten: Bei 5.000 € Streitwert entfallen 511,50 € auf das Gericht und 2.156,88 € auf die Anwälte. Wer nur die Gerichtsgebühr betrachtet, unterschätzt sein Risiko um mehr als die Hälfte. Zweitens ist die Ermäßigung bei einvernehmlicher Beendigung erheblich: Der Satz fällt von 3 auf 1, die Gerichtsgebühr also auf ein Drittel. Das ist kein Zufall, sondern gewollt — der Gesetzgeber belohnt damit jede Einigung, und es ist einer der Gründe, warum Gerichte in der mündlichen Verhandlung regelmäßig einen Vergleich vorschlagen.

Wo die Grenze liegt

Der größte Unsicherheitsfaktor fehlt hier: Sachverständigengutachten. Sie werden als Auslagen zu den Gerichtskosten gerechnet und können bei Bau- oder Arzthaftungssachen fünfstellig werden — dann verschiebt sich das Verhältnis vollständig. Nicht abgebildet sind außerdem höhere Instanzen, die Einigungsgebühr, die Quotelung bei Teilerfolg und die Prozesskostenhilfe. Vor dem Arbeitsgericht gelten in erster Instanz eigene Kostenregeln. Keine Rechtsberatung.

Mahnverfahren — der billigere Weg →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet ein Prozess bei 5.000 Euro Streitwert?

Rund 2.668 € für denjenigen, der verliert: 511,50 € Gerichtsgebühr und zweimal 1.078,44 € für die Anwälte. Endet das Verfahren durch Vergleich, sinkt allein die Gerichtsgebühr auf ein Drittel. Nicht enthalten sind Sachverständigenkosten, die bei technischen Streitigkeiten schnell dazukommen.

Wer trägt die Kosten des Prozesses?

Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) — Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite, also deren Anwalt in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten quotiert: Wer zu 60 Prozent gewinnt, trägt 40 Prozent der Kosten. Vor dem Arbeitsgericht gilt in erster Instanz eine Ausnahme — dort zahlt jede Seite ihren eigenen Anwalt.

Muss ich die Gerichtskosten vorstrecken?

Ja. Die Klage wird erst zugestellt, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist (§ 12 GKG) — das ist die volle Gebühr nach Satz 3,0. Wer gewinnt, bekommt sie von der Gegenseite erstattet, muss sie aber notfalls beitreiben. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen; sie deckt Gerichts- und eigene Anwaltskosten, nicht aber die der Gegenseite im Verlustfall.

Warum ist ein Vergleich billiger?

Weil die Gerichtsgebühr von Satz 3 auf 1 fällt (Nr. 1211 KV GKG), also auf ein Drittel. Voraussetzung ist, dass das Verfahren ohne streitiges Urteil endet — durch Vergleich, Klagerücknahme, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil. Auf der Anwaltsseite kommt allerdings eine Einigungsgebühr hinzu, die einen Teil der Ersparnis auffrisst; unterm Strich bleibt der Vergleich in aller Regel trotzdem günstiger.

Das fragen sich viele als Nächstes

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