Rechner · Alltag
Elternunterhalt-Rechner
Die häufigste Sorge beim Thema Pflegeheim ist unbegründet: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Und das Gesetz geht noch weiter: Es VERMUTET, dass die Grenze nicht überschritten ist — das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach. Bis dahin trägt es die Lücke zwischen Heimkosten und eigenen Mitteln des Elternteils allein. Genau diese Sorge hält viele Berechtigte davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen.
Was ungedeckt bleibt — und wer es trägt
Zuerst die Lücke zwischen Heimkosten und eigenen Mitteln, dann die Frage, ob sie überhaupt bei den Kindern landet.
Der Gesamtpreis des Heimplatzes einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — nicht nur der Eigenanteil.
Wird vollständig eingesetzt, bis auf einen kleinen Barbetrag zur persönlichen Verfügung. Auch Vermögen muss bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden, bevor das Sozialamt einspringt.
Der Leistungsbetrag für vollstationäre Pflege je Pflegegrad, gegebenenfalls zuzüglich des Zuschlags nach § 43c SGB XI, der mit der Wohndauer im Heim steigt.
Das Bruttoeinkommen aus allen Einkunftsarten. Erst über 100.000 € darf das Sozialamt überhaupt prüfen — und es vermutet gesetzlich, dass die Grenze nicht überschritten ist.
Jedes Kind wird für sich geprüft: Die Grenze gilt je Person, nicht für alle zusammen. Ein Geschwisterteil über der Grenze wird auch dann herangezogen, wenn die anderen darunter liegen.
Dein Jahresbrutto liegt unter 100.000 €. Damit findet keine Heranziehung statt (§ 94 Abs. 1a SGB XII) — das Sozialamt trägt die Lücke von 3,00 € allein.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Heimkosten im Monat | 2.800,00 € |
|---|---|
| Rente des Elternteils | − 1.300,00 € |
| Leistungen der Pflegekasse | − 1.497,00 € |
| Ungedeckte Lücke | 3,00 € |
| Dein Jahresbruttoeinkommen | 65.000 € |
| Grenze des § 94 Abs. 1a SGB XII | 100.000 € |
| Heranziehung möglich | nein |
| Rechnerischer Anteil | 0,00 € |
Das Gesetz VERMUTET sogar, dass die Grenze nicht überschritten ist — das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach. Genau diese Sorge hält viele Berechtigte von einem Antrag ab, und sie ist seit 2020 meist unbegründet.
Der gezeigte Anteil ist die ungedeckte Lücke geteilt durch die Zahl der Kinder — NICHT der Unterhalt, den ein Kind schuldet. Der richtet sich nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte: Vom bereinigten Nettoeinkommen geht ein hoher Selbstbehalt ab, außerdem Altersvorsorgeaufwendungen und eigene Unterhaltspflichten; vom verbleibenden Betrag wird nur ein Teil angesetzt. In der Praxis liegt der Unterhalt deshalb weit unter der hier gezeigten Lücke, oft bei null. Nicht abgebildet sind außerdem das Schonvermögen des Elternteils, der Zuschlag nach § 43c SGB XI, Schenkungen der letzten zehn Jahre, die zurückgefordert werden können, und der Fall des Enkelunterhalts. Keine Rechtsberatung; entschieden wird vom Sozialamt.
Die Schwelle entscheidet alles
Unterhalb von 100.000 € findet keine Heranziehung statt — und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke ist. Erst darüber beginnt die Prüfung.
| Jahresbruttoeinkommen | Rechnerischer Anteil |
|---|---|
| 50.000 € | 0,00 € — keine Heranziehung |
| 80.000 € | 0,00 € — keine Heranziehung |
| 100.000 € | 0,00 € — keine Heranziehung |
| 120.000 € | 3,00 € / Monat möglich |
| 200.000 € | 3,00 € / Monat möglich |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Elternunterhalt-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/elternunterhalt
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die Sorge vor dem Rückgriff meist unbegründet ist
Die ungedeckte Lücke zwischen Heimkosten und den eigenen Mitteln des Elternteils — und die Antwort auf die Frage, ob sie überhaupt bei den Kindern landet.
Die Rechnung hat zwei getrennte Teile, und der zweite entscheidet. Zuerst wird die Lücke gebildet: Heimkosten minus Rente minus Leistung der Pflegekasse. Diese Lücke trägt zunächst immer das Sozialamt. Ob es sich das Geld bei den Kindern zurückholt, hängt allein an einer Schwelle: 100.000 € Jahresbruttoeinkommen je Kind. Darunter passiert nichts — und das Gesetz vermutet sogar, dass niemand darüber liegt, sodass gar nicht erst gefragt wird. Über der Schwelle beginnt eine Prüfung, aber auch dann ist der gezeigte Anteil nur die Obergrenze der Lücke, nicht der geschuldete Unterhalt: Nach Abzug eines hohen Selbstbehalts bleibt regelmäßig deutlich weniger, oft nichts.
Dieser Rechner beantwortet die Zugangsfrage, nicht die Höhe. Wie viel ein Kind über der Schwelle tatsächlich zahlt, richtet sich nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte — die sind keine Rechtsnorm, sondern eine Orientierung der Gerichte, und wir rechnen sie hier bewusst nicht nach. Nicht abgebildet sind auch das Schonvermögen des Elternteils, Schenkungen der letzten zehn Jahre und die Sonderfälle bei mehreren unterhaltspflichtigen Angehörigen. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
In aller Regel nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift die Heranziehung erst über einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € je Kind. Das Gesetz vermutet zudem, dass diese Grenze nicht überschritten ist — das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach, etwa wenn ein Kind selbst Angaben macht. Vor 2020 war das anders, und diese Erinnerung hält bis heute Berechtigte von einem Antrag ab.
Zählt das Einkommen des Ehepartners mit?
Für die 100.000-Euro-Grenze nicht. Maßgeblich ist allein das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes, nicht das des Schwiegerkindes. Erst wenn die Grenze überschritten ist und die Höhe des Unterhalts bestimmt wird, kann das Familieneinkommen mittelbar eine Rolle spielen — über den sogenannten Familienselbstbehalt. Die Zugangsschwelle selbst prüft nur das eigene Einkommen.
Was passiert, wenn ein Geschwisterteil mehr verdient?
Die Grenze gilt je Person. Ein Kind mit einem Jahresbrutto über 100.000 € kann herangezogen werden, auch wenn die Geschwister darunter liegen — es haftet dann aber nur für seinen eigenen Anteil, nicht für den der anderen. Die Aufteilung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit, nicht nach Kopfzahl; wer nichts kann, trägt nichts, und sein Anteil fällt nicht den übrigen zu.
Kann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern?
Ja, und das ist der Weg, der von der 100.000-Euro-Grenze nicht erfasst wird. Hat der Elternteil in den letzten zehn Jahren vor der Bedürftigkeit etwas verschenkt — etwa eine Immobilie an ein Kind —, kann der Schenker die Rückgabe verlangen, soweit er seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann (§ 528 BGB), und dieser Anspruch geht auf das Sozialamt über. Die Frist läuft ab dem Vollzug der Schenkung.