Rechner · Alltag

Elternunterhalt-Rechner

Die häufigste Sorge beim Thema Pflegeheim ist unbegründet: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Und das Gesetz geht noch weiter: Es VERMUTET, dass die Grenze nicht überschritten ist — das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach. Bis dahin trägt es die Lücke zwischen Heimkosten und eigenen Mitteln des Elternteils allein. Genau diese Sorge hält viele Berechtigte davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen.

§ 94 SGB XII · Grenze 100.000 € · seit 2020

Was ungedeckt bleibt — und wer es trägt

Zuerst die Lücke zwischen Heimkosten und eigenen Mitteln, dann die Frage, ob sie überhaupt bei den Kindern landet.

Der Gesamtpreis des Heimplatzes einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — nicht nur der Eigenanteil.

Wird vollständig eingesetzt, bis auf einen kleinen Barbetrag zur persönlichen Verfügung. Auch Vermögen muss bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden, bevor das Sozialamt einspringt.

Der Leistungsbetrag für vollstationäre Pflege je Pflegegrad, gegebenenfalls zuzüglich des Zuschlags nach § 43c SGB XI, der mit der Wohndauer im Heim steigt.

Das Bruttoeinkommen aus allen Einkunftsarten. Erst über 100.000 € darf das Sozialamt überhaupt prüfen — und es vermutet gesetzlich, dass die Grenze nicht überschritten ist.

Jedes Kind wird für sich geprüft: Die Grenze gilt je Person, nicht für alle zusammen. Ein Geschwisterteil über der Grenze wird auch dann herangezogen, wenn die anderen darunter liegen.

Rechnerischer Anteil
0,00€ — keine Heranziehung

Dein Jahresbrutto liegt unter 100.000 €. Damit findet keine Heranziehung statt (§ 94 Abs. 1a SGB XII) — das Sozialamt trägt die Lücke von 3,00 € allein.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Heimkosten im Monat2.800,00 €
Rente des Elternteils− 1.300,00 €
Leistungen der Pflegekasse− 1.497,00 €
Ungedeckte Lücke3,00 €
Dein Jahresbruttoeinkommen65.000 €
Grenze des § 94 Abs. 1a SGB XII100.000 €
Heranziehung möglichnein
Rechnerischer Anteil0,00 €

Das Gesetz VERMUTET sogar, dass die Grenze nicht überschritten ist — das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach. Genau diese Sorge hält viele Berechtigte von einem Antrag ab, und sie ist seit 2020 meist unbegründet.

Der gezeigte Anteil ist die ungedeckte Lücke geteilt durch die Zahl der Kinder — NICHT der Unterhalt, den ein Kind schuldet. Der richtet sich nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte: Vom bereinigten Nettoeinkommen geht ein hoher Selbstbehalt ab, außerdem Altersvorsorgeaufwendungen und eigene Unterhaltspflichten; vom verbleibenden Betrag wird nur ein Teil angesetzt. In der Praxis liegt der Unterhalt deshalb weit unter der hier gezeigten Lücke, oft bei null. Nicht abgebildet sind außerdem das Schonvermögen des Elternteils, der Zuschlag nach § 43c SGB XI, Schenkungen der letzten zehn Jahre, die zurückgefordert werden können, und der Fall des Enkelunterhalts. Keine Rechtsberatung; entschieden wird vom Sozialamt.

Beispiele · gerechnet

Die Schwelle entscheidet alles

Unterhalb von 100.000 € findet keine Heranziehung statt — und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke ist. Erst darüber beginnt die Prüfung.

Die Schwelle entscheidet alles
JahresbruttoeinkommenRechnerischer Anteil
50.000 €0,00 € — keine Heranziehung
80.000 €0,00 € — keine Heranziehung
100.000 €0,00 € — keine Heranziehung
120.000 €3,00 € / Monat möglich
200.000 €3,00 € / Monat möglich

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Elternunterhalt-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/elternunterhalt

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum die Sorge vor dem Rückgriff meist unbegründet ist

Was die Zahl zeigt

Die ungedeckte Lücke zwischen Heimkosten und den eigenen Mitteln des Elternteils — und die Antwort auf die Frage, ob sie überhaupt bei den Kindern landet.

Wie du sie liest

Die Rechnung hat zwei getrennte Teile, und der zweite entscheidet. Zuerst wird die Lücke gebildet: Heimkosten minus Rente minus Leistung der Pflegekasse. Diese Lücke trägt zunächst immer das Sozialamt. Ob es sich das Geld bei den Kindern zurückholt, hängt allein an einer Schwelle: 100.000 € Jahresbruttoeinkommen je Kind. Darunter passiert nichts — und das Gesetz vermutet sogar, dass niemand darüber liegt, sodass gar nicht erst gefragt wird. Über der Schwelle beginnt eine Prüfung, aber auch dann ist der gezeigte Anteil nur die Obergrenze der Lücke, nicht der geschuldete Unterhalt: Nach Abzug eines hohen Selbstbehalts bleibt regelmäßig deutlich weniger, oft nichts.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner beantwortet die Zugangsfrage, nicht die Höhe. Wie viel ein Kind über der Schwelle tatsächlich zahlt, richtet sich nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte — die sind keine Rechtsnorm, sondern eine Orientierung der Gerichte, und wir rechnen sie hier bewusst nicht nach. Nicht abgebildet sind auch das Schonvermögen des Elternteils, Schenkungen der letzten zehn Jahre und die Sonderfälle bei mehreren unterhaltspflichtigen Angehörigen. Keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?

In aller Regel nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift die Heranziehung erst über einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € je Kind. Das Gesetz vermutet zudem, dass diese Grenze nicht überschritten ist — das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach, etwa wenn ein Kind selbst Angaben macht. Vor 2020 war das anders, und diese Erinnerung hält bis heute Berechtigte von einem Antrag ab.

Zählt das Einkommen des Ehepartners mit?

Für die 100.000-Euro-Grenze nicht. Maßgeblich ist allein das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes, nicht das des Schwiegerkindes. Erst wenn die Grenze überschritten ist und die Höhe des Unterhalts bestimmt wird, kann das Familieneinkommen mittelbar eine Rolle spielen — über den sogenannten Familienselbstbehalt. Die Zugangsschwelle selbst prüft nur das eigene Einkommen.

Was passiert, wenn ein Geschwisterteil mehr verdient?

Die Grenze gilt je Person. Ein Kind mit einem Jahresbrutto über 100.000 € kann herangezogen werden, auch wenn die Geschwister darunter liegen — es haftet dann aber nur für seinen eigenen Anteil, nicht für den der anderen. Die Aufteilung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit, nicht nach Kopfzahl; wer nichts kann, trägt nichts, und sein Anteil fällt nicht den übrigen zu.

Kann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern?

Ja, und das ist der Weg, der von der 100.000-Euro-Grenze nicht erfasst wird. Hat der Elternteil in den letzten zehn Jahren vor der Bedürftigkeit etwas verschenkt — etwa eine Immobilie an ein Kind —, kann der Schenker die Rückgabe verlangen, soweit er seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann (§ 528 BGB), und dieser Anspruch geht auf das Sozialamt über. Die Frist läuft ab dem Vollzug der Schenkung.

Das fragen sich viele als Nächstes

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