Rechner · Arbeit & Gehalt
Wie lange gibt es Kindergeld?
Nicht der Betrag ist bei diesem Thema die Frage — 259 € je Kind und Monat stehen fest —, sondern das Ende. § 32 Abs. 4 EStG kennt drei Altersgrenzen nebeneinander: Bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld immer, ohne jede Bedingung. Bis 21, wenn das Kind ohne Arbeit und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist. Bis 25, solange es sich in Schule, Ausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Abschnitten befindet. Und ganz ohne Altersgrenze, wenn eine Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und eigenen Unterhalt unmöglich macht.
Wann der Anspruch endet — und was bis dahin zusammenkommt
Ein Datumsrechner, kein Betragsrechner: Aus Geburtsdatum und Status folgt der Tag, an dem die Familienkasse die Zahlung einstellt.
Der Status entscheidet die Altersgrenze — und er kann wechseln. Bricht das Kind die Ausbildung ab und meldet sich arbeitsuchend, fällt die Grenze von 25 auf 21; nimmt es sie wieder auf, steigt sie zurück.
Standardmäßig heute. Für eine Planung lässt sich auch ein anderes Datum eintragen — etwa der geplante Beginn eines Studiums.
Der Anspruch endet am 15.06.2033 — das sind noch 81 Monate und 20.979 € insgesamt.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Heutiges Alter | 18,3 Jahre |
|---|---|
| Maßgebende Altersgrenze | 25 Jahre |
| Anspruch endet am | 15.06.2033 |
| Verbleibende Monate | 81 |
| Kindergeld je Monat | 259,00 € |
| Bis zum Ende insgesamt | 20.979 € |
Nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung gilt eine Zusatzbedingung: Eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden neben der Zweitausbildung lässt den Anspruch entfallen.
Der Rechner nimmt den Status, wie du ihn wählst, und rechnet bis zur Altersgrenze durch — er weiß nicht, ob die Ausbildung vorher endet. Nicht abgebildet sind die Zusatzbedingung nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung (eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden lässt den Anspruch entfallen), die Verlängerung um Zeiten eines Wehr- oder Zivildienstes bei Altfällen, die Vier-Monats-Grenze für Übergangszeiten und die Sonderfälle bei Kindern im Ausland. Für die Auszahlung gilt außerdem eine Rückwirkungsgrenze von sechs Monaten: Wer zu spät beantragt, verliert die Zeit davor. Verbindlich ist die Familienkasse.
Dasselbe Kind, vier Lebenswege
Der Status entscheidet über bis zu sieben Jahre Kindergeld — bei einem 2008 geborenen Kind sind das mehr als 20.000 Euro Unterschied zwischen „nichts davon“ und „Studium bis 25“.
| Status des Kindes | Kindergeld noch |
|---|---|
| Weder noch | 0 Monate — der Anspruch ist beendet |
| Arbeitsuchend | 33 Monate noch |
| Ausbildung oder Studium | 81 Monate noch |
| Behinderung vor 25 | 259,00 € / Monat, ohne Altersgrenze |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Wie lange gibt es Kindergeld?“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/kindergeld-anspruch
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Drei Altersgrenzen, und der 18. Geburtstag ist die seltenste
Das Datum, an dem der Kindergeldanspruch endet, die Zahl der verbleibenden Monate und die Summe, die bis dahin noch fließt — bei 259 € je Monat.
Die Altersgrenze ist keine Eigenschaft des Kindes, sondern seines Status, und sie kann sich mehrfach ändern. Wer mit 19 die Ausbildung abbricht, fällt von 25 auf 21; wer mit 22 ein Studium beginnt, steigt zurück auf 25. Die Familienkasse erfährt davon nicht von selbst — sie fordert Nachweise an, und bleibt die Antwort aus, stellt sie die Zahlung ein. Zwei Feinheiten entscheiden häufig den Einzelfall: Die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist auf vier Monate begrenzt, ein längerer Leerlauf unterbricht den Anspruch. Und nach einer abgeschlossenen ERSTEN Ausbildung gibt es Kindergeld während einer zweiten nur weiter, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden je Woche arbeitet.
Dieser Rechner unterstellt, dass der gewählte Status bis zur Altersgrenze bestehen bleibt — im echten Leben wechselt er. Er prüft weder die 20-Stunden-Grenze bei Zweitausbildungen noch die Vier-Monats-Regel für Übergangszeiten, und er kennt die Verlängerungstatbestände für Wehrdienstzeiten nicht, die nur noch Altfälle betreffen. Auch nicht abgebildet: Die Familienkasse zahlt rückwirkend höchstens sechs Monate. Verbindlich ist ihre Festsetzung.
Kurz beantwortet
Wie lange bekomme ich Kindergeld?
Bis zum 18. Geburtstag ohne jede Bedingung. Danach hängt es am Status: bis 21, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist, und bis 25 während Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten. Ist eine Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten und kann sich das Kind deshalb nicht selbst unterhalten, gibt es Kindergeld ohne Altersgrenze — lebenslang.
Gibt es Kindergeld während des Studiums?
Ja, bis zum 25. Geburtstag. Es kommt dabei nicht darauf an, wie viel das Kind nebenher verdient — die frühere Einkommensgrenze ist 2012 entfallen. Eine Ausnahme gilt nur nach einer bereits abgeschlossenen ERSTEN Berufsausbildung: Dann darf die Erwerbstätigkeit neben dem Studium 20 Wochenstunden nicht überschreiten, sonst entfällt der Anspruch. Ein Bachelor gilt dabei noch nicht zwingend als abgeschlossene Erstausbildung, wenn der Master fachlich daran anschließt.
Was passiert zwischen Abitur und Studienbeginn?
Diese Übergangszeit ist abgedeckt, aber nur für höchstens vier Kalendermonate (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG). Wer im Juni das Abitur macht und im Oktober das Studium beginnt, bleibt durchgehend im Anspruch. Liegen mehr als vier Monate dazwischen — etwa bei einem Studienbeginn erst im folgenden April —, fällt das Kindergeld für die überschießenden Monate weg, es sei denn, das Kind meldet sich in dieser Zeit arbeitsuchend.
Muss ich den Wegfall der Voraussetzungen melden?
Ja, und zwar unverzüglich. Bricht das Kind die Ausbildung ab, beendet sie früher als geplant oder überschreitet es die 20-Stunden-Grenze, muss die Familienkasse das erfahren. Wer es unterlässt, muss überzahltes Kindergeld zurückzahlen — und die Familienkasse fordert es auch Jahre später noch ein. Umgekehrt gilt: Beginnt ein neuer Ausbildungsabschnitt, lebt der Anspruch wieder auf, aber nur auf Antrag und rückwirkend höchstens sechs Monate.
Bekomme ich Kindergeld für ein Kind mit Behinderung unbegrenzt?
Ja, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, und das Kind muss deshalb außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Beides prüft die Familienkasse anhand des Schwerbehindertenausweises oder ärztlicher Unterlagen. Tritt die Behinderung später ein, gibt es kein Kindergeld mehr — dieser Stichtag ist hart und der häufigste Grund für eine Ablehnung in dieser Fallgruppe.