Rechner · Arbeit & Gehalt
Überstunden-Rechner
Der Wert einer Überstunde ist dein Monatsbrutto geteilt durch die Monatsstunden — plus den Zuschlag, den dein Vertrag vorsieht. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht; er steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder er steht nirgends.
Was die Mehrarbeit einbringt
Monatsbrutto und Wochenstunden ergeben den Stundenwert; Zuschlag und Anzahl bestimmen den Rest.
Häufig 25 %, in Tarifverträgen auch 50 %. Ohne Vereinbarung: 0 %.
10,0 Überstunden zu 20,19 € je Stunde, zuzüglich 25 % Zuschlag.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Stundenlohn | 20,19 € |
|---|---|
| Überstunden ohne Zuschlag | 201,92 € |
| Zuschlag 25 % | 50,48 € |
| Auszahlung brutto | 252,40 € |
| Als Freizeitausgleich | 12,5 Stunden |
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn, wenn im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden nicht überschritten werden. Überstunden darüber hinaus sind unzulässig, auch wenn sie bezahlt werden.
Wert von Überstunden bei 3.500 € brutto und 40 Wochenstunden
Bei einem Stundenwert von rund 20 € summiert sich Mehrarbeit schneller, als sie sich anfühlt.
| Überstunden im Monat | Wert mit 25 % Zuschlag |
|---|---|
| 5 Stunden | 126,20 € brutto |
| 10 Stunden | 252,40 € brutto |
| 20 Stunden | 504,81 € brutto |
| 40 Stunden | 1.009,62 € brutto |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Der Satz „Überstunden lohnen sich nicht, das holt sich alles der Staat“ ist der bekannteste Ableger des Progressions-Irrtums. Belastet wird die Mehrarbeit mit dem Grenzsteuersatz, und der liegt weit unter 100 %.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Überstunden-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/ueberstunden
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Bezahlung, Ausgleich oder gar nichts
Den Bruttowert geleisteter Überstunden: Grundvergütung je Stunde, Zuschlag und die Summe — wahlweise umgerechnet in Stunden Freizeitausgleich.
Der Stundenwert ist die eigentliche Kennzahl. Er zeigt, was eine Stunde Mehrarbeit kostet — und damit auch, was ein Freizeitausgleich wert ist: Bei 25 Prozent Zuschlag entspricht eine Überstunde 1,25 Stunden frei.
Ob Überstunden überhaupt vergütet werden, entscheidet der Vertrag. Klauseln, nach denen „alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ sind, sind bei Arbeitnehmern mit üblichem Einkommen regelmäßig unwirksam, weil unklar bleibt, worauf man sich einlässt — bei Spitzenverdienern über der Beitragsbemessungsgrenze sieht die Rechtsprechung das anders. Das ist eine Rechtsfrage, keine Rechenfrage.
Kurz beantwortet
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange gearbeitet werden darf, nicht wie viel es kostet. Zuschläge folgen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Nur für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es steuerliche Begünstigungen — und für Nachtarbeit einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich aus § 6 Abs. 5 ArbZG.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, auf zehn verlängerbar, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Schnitt acht Stunden eingehalten werden. Bei einer Sechstagewoche sind das maximal 48 Stunden im Schnitt — mehr geht auch mit Einverständnis nicht.
Sind Überstunden steuerfrei?
Nein, die Vergütung ist normal steuer- und beitragspflichtig. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen des § 3b EStG — und auch die nur, wenn sie für tatsächlich in diesen Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden.