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Unterhaltsvorschuss-Rechner

Der Unterhaltsvorschuss ist keine eigene Zahl, sondern eine Differenz: der Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe minus das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld (§ 2 Abs. 2 UhVorschG). Für 2026 sind das 227 € für Kinder bis 5, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17. Abgezogen wird das VOLLE Kindergeld von 259 € — nicht die Hälfte, wie beim Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Ab dem zwölften Geburtstag kommt eine Bedingung hinzu: Der Vorschuss läuft nur weiter, wenn das Kind keine Bürgergeld-Leistungen bezieht oder du selbst mindestens 600 € verdienst (§ 1 Abs. 1a UhVorschG).

§ 2 UhVorschG · § 1612a BGB · Stand 2026

Die Differenz, aus der der Vorschuss entsteht

Ein Betrag allein verdeckt, woher er kommt — und genau die Herkunft erklärt, warum er niedriger ausfällt als der Unterhalt, der eigentlich zustünde.

Drei Altersstufen nach § 1612a BGB: bis zur Vollendung des 6., des 12. und des 18. Lebensjahres. Mit 18 endet der Anspruch endgültig.

Nur dann greift ab 12 Jahren die Einkommensbedingung. Bezieht das Kind kein Bürgergeld — oder würde der Vorschuss die Hilfebedürftigkeit gerade vermeiden —, läuft der Anspruch ohne weitere Prüfung bis 18.

Zählt nur im Zusammenspiel mit der Zeile darüber: Ab 12 Jahren braucht es mindestens 600 € Einkommen im Sinne des § 11 SGB II. Kindergeld zählt dabei NICHT mit.

Unterhaltsvorschuss
299,00€ / Monat

Mindestunterhalt 558 € minus das volle Kindergeld von 259 € — mehr zahlt der Staat nicht vor.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Altersstufe (6 bis 11 Jahre)558 €
Kindergeld für ein erstes Kind− 259 €
Unterhaltsvorschuss je Monat299,00 €
Zahlung je Monat299,00 €
Bis zum 18. Geburtstag insgesamt35.880 €

Der Rechner zeigt den vollen Vorschuss. Tatsächlich gezahlter Unterhalt des anderen Elternteils und Waisenbezüge werden angerechnet (§ 2 Abs. 3 UhVorschG) — der Vorschuss deckt immer nur die Lücke. Nicht abgebildet sind die hälftige Anrechnung eigener Einkünfte bei nicht mehr schulpflichtigen Kindern, der Wegfall bei Zusammenleben der Eltern oder Wiederheirat und die Mitwirkungspflichten: Wer bei der Feststellung des anderen Elternteils nicht mitwirkt, verliert den Anspruch. Das Land holt sich das Geld beim Unterhaltspflichtigen zurück, was dieser Rechner nicht darstellt. Entschieden wird vom Jugendamt.

Beispiele · gerechnet

Drei Altersstufen, drei Beträge

Der Sprung zwischen den Stufen ist kein Zuschlag, sondern folgt dem Mindestunterhalt: Er steigt von 486 € über 558 € auf 653 €, während das abgezogene Kindergeld gleich bleibt.

Drei Altersstufen, drei Beträge
Alter des KindesUnterhaltsvorschuss
3 Jahre227,00 € / Monat
8 Jahre299,00 € / Monat
14 Jahre394,00 € / Monat
18 Jahre0,00 € / Monat

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Unterhaltsvorschuss-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/unterhaltsvorschuss

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum das volle Kindergeld abgezogen wird — und nicht die Hälfte

Was die Zahl zeigt

Den monatlichen Unterhaltsvorschuss für ein Kind der jeweiligen Altersstufe, zerlegt in seine beiden Bestandteile: den gesetzlichen Mindestunterhalt und das abgezogene Kindergeld. Dazu die Summe bis zum 18. Geburtstag.

Wie du sie liest

Beim Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle wird das halbe Kindergeld angerechnet — beim Unterhaltsvorschuss das volle (§ 2 Abs. 2 UhVorschG). Der Grund ist die Rolle des Kindergeldes: Es steht dem betreuenden Elternteil ohnehin zu, und der Vorschuss soll nur die Lücke schließen, die der andere Elternteil hinterlässt. Praktisch bedeutet das 130 € weniger im Monat, als viele erwarten. Die zweite Überraschung liegt beim zwölften Geburtstag: Dort endete der Anspruch bis 2017 ganz, und seither läuft er weiter — aber nur unter der Bedingung des § 1 Abs. 1a. Sie ist leichter zu erfüllen, als sie klingt: Sie greift überhaupt nur, wenn das Kind Bürgergeld bezieht.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner rechnet die gesetzliche Differenz, nicht deinen Bescheid. Zahlt der andere Elternteil teilweise, sinkt der Vorschuss entsprechend — das trägt er nicht ein. Er prüft auch nicht die Grundvoraussetzung: Das Kind muss bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, und dieser muss bei der Feststellung des Unterhaltspflichtigen mitwirken. Wer den Vorschuss bezieht, sollte außerdem wissen, dass das Land beim anderen Elternteil Rückgriff nimmt. Entschieden wird vom Jugendamt.

Kinderzuschlag — die zweite Leistung für Alleinerziehende →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Im Jahr 2026 sind es 227 € im Monat für Kinder bis zum sechsten Geburtstag, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17. Diese Beträge ergeben sich aus dem Mindestunterhalt von 486 €, 558 €, 653 € abzüglich des Kindergeldes von 259 €. Sie steigen jedes Jahr zum 1. Januar mit der Mindestunterhaltsverordnung.

Warum ist der Vorschuss niedriger als der Unterhalt, der mir zusteht?

Weil zwei verschiedene Rechnungen dahinterstehen. Der Unterhaltsvorschuss deckt nur den MINDESTunterhalt und zieht davon das volle Kindergeld ab. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch richtet sich dagegen nach dem Einkommen des anderen Elternteils und kann nach der Düsseldorfer Tabelle deutlich höher liegen — dort wird zudem nur das halbe Kindergeld angerechnet. Der Vorschuss ersetzt den Anspruch nicht, er überbrückt ihn: Die Differenz kannst du weiter gegen den anderen Elternteil geltend machen.

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch nach dem zwölften Geburtstag?

Ja, bis 18 — aber unter einer Bedingung, die es davor nicht gibt. Bezieht das Kind Bürgergeld, muss entweder der Vorschuss die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder du selbst musst über mindestens 600 € eigenes Einkommen verfügen (§ 1 Abs. 1a UhVorschG); Kindergeld zählt dabei nicht mit. Bezieht das Kind kein Bürgergeld, läuft der Anspruch ohne weitere Prüfung weiter. Bis 2017 endete er mit zwölf Jahren vollständig.

Wird der Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, er zählt als Einkommen des Kindes und mindert den Bürgergeld-Anspruch entsprechend. Für einen Haushalt im Bürgergeld-Bezug bringt der Vorschuss deshalb oft kein zusätzliches Geld — wohl aber dann, wenn er die Hilfebedürftigkeit ganz beendet. Genau darauf zielt die Sonderregel für Kinder ab zwölf ab: Der Vorschuss soll den Weg aus dem Bürgergeld ebnen, nicht darin verrechnet werden.

Muss der andere Elternteil das Geld zurückzahlen?

Ja. Der Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil geht auf das Land über, und die Unterhaltsvorschusskasse fordert das gezahlte Geld dort ein — auch rückwirkend und notfalls durch Vollstreckung. Für dich ändert das nichts an der Zahlung: Ob der Rückgriff erfolgreich ist, spielt für deinen Anspruch keine Rolle. Mitwirken musst du aber bei der Feststellung, wer der andere Elternteil ist und wo er lebt.

Das fragen sich viele als Nächstes

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