Rechner · Arbeit & Gehalt

BAföG-Rechner

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt bei 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnzuschlag und 137 € für Kranken- und Pflegeversicherung (§§ 13, 13a BAföG). Was davon ankommt, entscheidet die Anrechnung — und die läuft in die Gegenrichtung, als man vermutet: Vom Elterneinkommen bleiben zunächst 2.540 € bei zusammenlebenden Eltern völlig frei, und vom Rest bleiben nochmals 50 % anrechnungsfrei, zuzüglich 5 % für jedes weitere Kind (§ 25 Abs. 4). Dein eigenes Einkommen bleibt bis 389 € im Monat frei.

§ 13 BAföG · § 25 BAföG · Höchstsatz 992 €

Bedarf, Freibeträge und was am Ende übrig bleibt

Die Zeile, auf die es ankommt, ist der anrechnungsfreie Anteil: Nicht das Elterneinkommen wird abgezogen, sondern nur die Hälfte dessen, was über dem Freibetrag liegt.

Wohnsituation

Der Unterschied ist der größte einzelne Posten: 380 € gegen 59 €. Maßgeblich ist, wo du tatsächlich wohnst, nicht wo du gemeldet bist.

NICHT das Bruttogehalt. Das Amt geht vom Jahresbrutto des vorletzten Kalenderjahres aus und zieht Steuern und eine Sozialpauschale ab (§ 21 BAföG) — grob liegt der Wert bei 75 bis 80 Prozent des Bruttos. Der Rechner nimmt die Zahl, die du einträgst.

Deine Eltern

Zusammenlebende Eltern haben 2.540 € frei, ein Elternteil allein 1.690 €. Bei getrennt lebenden Eltern zählt das Einkommen beider, jeweils mit dem Einzelfreibetrag.

Geschwister, die noch unterhaltsberechtigt sind und nicht selbst in geförderter Ausbildung stehen. Jedes wirkt doppelt: 770 € mehr Freibetrag UND 5 % mehr anrechnungsfreier Anteil vom Rest.

Bis 389 € im Monat bleibt es anrechnungsfrei — dieser Wert ist an die Minijob-Grenze gekoppelt und steigt jedes Jahr mit ihr. Im Gesetzestext steht noch 353 €; maßgeblich ist die Bekanntmachung.

Der Zuschlag von 137 € gibt es nur, wenn du selbst Beiträge zahlst — nicht in der Familienversicherung. Bei Studierenden greift sie in der Regel bis zum 25. Geburtstag.

BAföG je Monat
762,00€ / Monat

Bedarf 992 € minus 230,00 € angerechnetes Einkommen. Die Hälfte davon ist Zuschuss, die andere ein zinsloses Darlehen.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Grundbedarf475 €
Wohnzuschlag eigene Wohnung380 €
Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung137 €
Bedarf zusammen992 €
Freibetrag der Eltern2.540 €
Davon anrechnungsfrei bleiben 50 %230,00 €
Anrechnung Elterneinkommen− 230,00 €
Anrechnung eigenes Einkommen (über 389 €)− 0,00 €
BAföG je Monat762,00 €

Der Rechner ermittelt kein bereinigtes Elterneinkommen — das ist eine eigene Rechnung mit Steuerbescheid (§ 21 BAföG), und dort liegt die größte Abweichung zum Bescheid. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr; bei einem Einkommenseinbruch lässt sich ein Aktualisierungsantrag stellen, den der Rechner nicht kennt. Nicht abgebildet sind die Vermögensanrechnung nach § 29, die Altersgrenzen des § 10, die Förderungshöchstdauer, der Kinderbetreuungszuschlag, die Sonderfälle elternunabhängiger Förderung und die abweichenden Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler. Die Hälfte der Förderung ist ein zinsloses Darlehen, das nach dem Studium bis zu einer Kappungsgrenze zurückzuzahlen ist. Entschieden wird vom Amt für Ausbildungsförderung.

Beispiele · gerechnet

Dasselbe Studium, fünf Elterneinkommen

Unterhalb von 2.540 € ändert das Elterneinkommen nichts. Darüber sinkt das BAföG nur mit der HÄLFTE des Mehrbetrags — deshalb reicht der Anspruch weiter in die Mittelschicht hinein, als die meisten annehmen.

Dasselbe Studium, fünf Elterneinkommen
Bereinigtes ElterneinkommenBAföG je Monat
2.000 €992,00 € / Monat
3.000 €762,00 € / Monat
4.000 €262,00 € / Monat
5.000 €0,00 € / Monat
6.000 €0,00 € / Monat

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „BAföG-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/bafoeg

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum BAföG weiter reicht, als die meisten glauben

Was die Zahl zeigt

Die monatliche Förderung aus Bedarf minus angerechnetem Einkommen. Der Bedarf ist die einfache Seite — 992 € für Studierende mit eigener Wohnung und eigener Versicherung. Die Aufschlüsselung zeigt die andere Seite: welcher Teil des Elterneinkommens überhaupt zählt.

Wie du sie liest

Zwei Stufen liegen zwischen dem Elterneinkommen und dem Abzug, und beide werden unterschätzt. Erst bleibt ein Grundfreibetrag von 2.540 € völlig außen vor. Und vom Betrag DARÜBER bleiben nochmals 50 % anrechnungsfrei — angerechnet wird also nur die Hälfte des Überschusses. Verdienen die Eltern 3.540 €, sinkt das BAföG nicht um 1.000 €, sondern um 500 €. Jedes weitere Kind verschiebt beide Stufen zugunsten der Familie: 770 € mehr Freibetrag und 5 % mehr freier Anteil vom Rest. Diese Doppelwirkung ist der Grund, warum in kinderreichen Familien auch bei mittlerem Einkommen noch Anspruch besteht.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner rechnet mit dem bereinigten Elterneinkommen, das du einträgst — er ermittelt es nicht. Das Amt geht vom Jahresbrutto des vorletzten Kalenderjahres aus und zieht Steuern und Sozialpauschale ab; wer das Bruttogehalt einträgt, bekommt ein zu niedriges Ergebnis. Er prüft auch weder Vermögen noch Altersgrenze noch Förderungshöchstdauer, und er kennt die abweichenden Sätze für Schülerinnen und Schüler nicht. Entschieden wird vom Amt für Ausbildungsförderung.

Kindergeld läuft daneben weiter →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

992 € im Monat für Studierende mit eigener Wohnung, die selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnzuschlag, 102 € und 35 € für die Versicherung. Wer bei den Eltern wohnt, kommt auf 671 € — der Wohnzuschlag beträgt dort nur 59 €.

Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?

Es gibt keine feste Grenze — sie hängt an Wohnsituation und Zahl der Geschwister. Anrechnungsfrei bleiben zunächst 2.540 € bei zusammenlebenden Eltern, plus 770 € je weiterem Kind. Vom Betrag darüber wird nur die Hälfte angerechnet. Bei einem Höchstsatz von 992 € reicht der Anspruch damit rechnerisch bis zu einem bereinigten Elterneinkommen von rund 4.524 € — und das entspricht einem deutlich höheren Bruttogehalt.

Wie viel darf ich neben dem Studium verdienen?

389 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, also 4.668 € im Jahr. Dieser Betrag ist seit dem 29. BAföGÄndG an die Minijob-Grenze gekoppelt und wird jährlich zum 1. Januar angepasst — im Gesetzestext steht deshalb weiterhin 353 €, maßgeblich ist die Bekanntmachung. Wer mehr verdient, dem wird jeder Euro darüber voll vom BAföG abgezogen.

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Die Hälfte. BAföG für Studierende besteht je zur Hälfte aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird, und einem zinslosen Staatsdarlehen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, läuft in Raten und ist auf einen Höchstbetrag gedeckelt — mehr als diese Kappungsgrenze zahlt niemand zurück, egal wie lange gefördert wurde. Wer wenig verdient, wird auf Antrag freigestellt.

Bekomme ich BAföG, wenn meine Eltern nicht zahlen wollen?

Ja, über die Vorausleistung nach § 36 BAföG. Weigern sich die Eltern trotz ausreichenden Einkommens, Unterhalt zu leisten, zahlt das Amt den Betrag vorab aus und holt ihn sich bei den Eltern zurück. Der Antrag setzt voraus, dass die Ausbildung sonst gefährdet wäre. Elternunabhängiges BAföG ist etwas anderes und gibt es nur in engen Fällen — etwa nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit oder ab dem 30. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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