Rechner · Wohnen & Energie
Räumungsfrist-Rechner
Die Frage nach dem Auszugstag lässt sich nicht mit einer Frist beantworten, weil drei nacheinander laufen. Zuerst die Kündigungsfrist: Für den Mieter sind es immer drei Monate, für den Vermieter drei — und nach fünf sowie nach acht Jahren seit Überlassung jeweils drei Monate mehr, also sechs beziehungsweise neun (§ 573c BGB). Zieht der Mieter dann nicht aus, muss der Vermieter auf Räumung klagen; das dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate. Und selbst nach dem Urteil kann das Gericht eine Räumungsfrist gewähren, die insgesamt 12 Monate nicht übersteigen darf (§ 721 Abs. 5 ZPO).
Drei Uhren nacheinander
Die Kündigungsfrist steht im Gesetz, die Verfahrensdauer ist eine Erfahrungsgröße, die Räumungsfrist eine Ermessensentscheidung des Gerichts.
Der Unterschied ist groß und einseitig: Für den Mieter bleiben es immer drei Monate, gleich wie lange er gewohnt hat. Nur die Frist des Vermieters verlängert sich mit der Mietdauer — eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Gerechnet ab Überlassung der Wohnung. Die Frist des Vermieters springt bei 5 und bei 8 Jahren um je drei Monate.
Zeigt den spätestmöglichen Auszugstag: Kündigungsfrist plus rund 6 Monate Verfahren plus die gerichtliche Räumungsfrist von höchstens 12 Monaten. Der Regelfall liegt deutlich darunter.
Nach 6 Jahren Mietdauer beträgt die Frist des Vermieters 6 Monate (§ 573c BGB).
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Abrechnung. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.
| Kündigung zugegangen am | 18.09.2026 |
|---|---|
| Kündigungsfrist | 6 Monate |
| Mietverhältnis endet | 18.03.2027 |
| Räumungsklage bis zum Urteil (rund 6 Monate) | nicht eingerechnet |
| Gerichtliche Räumungsfrist (§ 721 ZPO, höchstens 12 Monate) | nicht eingerechnet |
| Auszug zum Vertragsende | 18.03.2027 |
Ohne Räumungsklage endet das Mietverhältnis mit der Frist. Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter klagen — dann kommen die zwei weiteren Uhren hinzu. Schalte sie ein, um den spätestmöglichen Auszugstag zu sehen.
Der Rechner bildet die ordentliche Kündigung von Wohnraum ab. Nicht abgebildet ist die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs — dort endet das Mietverhältnis sofort, und die Schonfristzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage kann sie noch heilen. Ebenfalls nicht enthalten: der Widerspruch des Mieters wegen unzumutbarer Härte (§ 574 BGB), der das Mietverhältnis fortsetzen kann, die Sonderregeln für Werkwohnungen und Einliegerwohnungen, kürzere Fristen für vorübergehend vermieteten Wohnraum und die Frage, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist — bei Eigenbedarf scheitert sie häufig an der Begründung. Die Verfahrensdauer schwankt je nach Gericht erheblich. Keine Rechtsberatung.
Wie die Mietdauer die Frist verlängert
Bei einer Kündigung durch den Vermieter springt die Frist bei 5 und bei 8 Jahren um je drei Monate — dazwischen ändert sich nichts. Für den Mieter bleiben es in allen Fällen drei Monate.
| Dauer des Mietverhältnisses | Mietverhältnis endet |
|---|---|
| 2 Jahre | 18.12.2026 Ende des Mietverhältnisses |
| 5 Jahre | 18.03.2027 Ende des Mietverhältnisses |
| 7 Jahre | 18.03.2027 Ende des Mietverhältnisses |
| 9 Jahre | 18.06.2027 Ende des Mietverhältnisses |
| 20 Jahre | 18.06.2027 Ende des Mietverhältnisses |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Räumungsfrist-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/raeumungsfrist
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Warum die letzte Frist die unsicherste ist
Den Tag, an dem das Mietverhältnis endet, und auf Wunsch den spätestmöglichen Auszugstag nach Räumungsklage und gerichtlicher Räumungsfrist.
Die drei Uhren haben sehr verschiedene Qualität, und das gehört zusammengelesen. Die Kündigungsfrist steht im Gesetz und ist auf den Tag berechenbar: drei Monate, nach fünf Jahren sechs, nach acht Jahren neun — und sie gilt nur für den Vermieter, der Mieter bleibt immer bei drei. Die Dauer eines Räumungsverfahrens ist dagegen eine Erfahrungsgröße; je nach Auslastung des Amtsgerichts liegt sie zwischen drei Monaten und über einem Jahr. Und die Räumungsfrist ist eine Ermessensentscheidung: Das Gericht kann sie gewähren, muss es aber nicht, und die gesetzliche Obergrenze von 12 Monaten wird nur bei besonderen Härten ausgeschöpft — etwa bei hohem Alter, Krankheit oder erfolgloser Wohnungssuche trotz nachgewiesener Bemühungen.
Dieser Rechner rechnet Fristen, er prüft keine Kündigung. Ob sie überhaupt wirksam ist, entscheidet sich an ganz anderen Fragen: Bei Eigenbedarf muss der Grund konkret dargelegt werden, und ein erheblicher Teil solcher Kündigungen scheitert daran. Nicht abgebildet sind außerdem die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs samt Schonfristzahlung und der Härtewiderspruch nach § 574 BGB, der das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortsetzen kann. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie lange ist die Kündigungsfrist für den Vermieter?
Drei Monate in den ersten fünf Jahren, danach sechs und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Gerechnet wird ab Überlassung der Wohnung, nicht ab Vertragsschluss. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt — sonst verschiebt sich alles um einen Monat.
Gilt die längere Frist auch für den Mieter?
Nein, und das ist Absicht. Für den Mieter bleiben es immer drei Monate, gleich ob er zwei oder zwanzig Jahre gewohnt hat. Die Staffelung schützt einseitig den Mieter vor einem kurzfristigen Verlust der Wohnung. Eine Vereinbarung, die dem Mieter längere Fristen auferlegt, ist unwirksam — auch wenn sie im Vertrag steht.
Wie lange darf das Gericht mir zum Auszug geben?
Insgesamt höchstens ein Jahr (§ 721 Abs. 5 ZPO), gerechnet ab Rechtskraft des Urteils oder ab dem im Urteil bestimmten Räumungstag. Das ist eine Obergrenze und kein Anspruch: Die Frist wird auf Antrag und nach Abwägung gewährt, und der Regelfall liegt deutlich darunter. Wer sie will, sollte nachweisbare Bemühungen um Ersatzwohnraum vorlegen können.
Was passiert, wenn ich zum Fristende nicht ausziehe?
Der Vermieter darf sich die Wohnung nicht selbst nehmen — kein Schlosstausch, keine Entfernung der Möbel. Er muss auf Räumung klagen und aus dem Urteil vollstrecken lassen; erst der Gerichtsvollzieher darf räumen. Das kostet Zeit und Geld, und beides trägt am Ende der Mieter. Zusätzlich schuldet er für die Zeit der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der bisherigen Miete.