Rechner · Wohnen & Energie

Wohngeld-Rechner

Wohngeld ist kein Prozentsatz der Miete, sondern das Ergebnis einer Formel: 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), wobei M die zu berücksichtigende Miete und Y das Gesamteinkommen ist (§ 19 Abs. 1 WoGG). Drei Größen entscheiden, wie hoch M ausfällt — der Höchstbetrag deiner Mietenstufe, die Klimakomponente, die ihn anhebt, und der Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten, der zur gekappten Miete hinzukommt. Bei einem Einpersonenhaushalt sind das allein 110,40 € im Monat, die viele Rechner unterschlagen.

§ 19 WoGG · § 12 WoGG · Stand 2026

Was am Ende zusteht — und woraus es sich errechnet

Die Aufschlüsselung zeigt den Weg zur zu berücksichtigenden Miete: erst der Höchstbetrag samt Klimakomponente, dann die Kappung, dann die Heizkostenentlastung obendrauf. Erst diese Zahl geht in die Formel.

Alle, die in der Wohnung leben und nicht selbst eine Transferleistung beziehen. Wer Grundsicherungsgeld oder BAföG bekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen und zählt hier nicht mit — seine Miete wird dort berücksichtigt.

Jede Gemeinde ist einer von sieben Stufen zugeordnet — je teurer das örtliche Mietniveau, desto höher die Stufe und desto mehr Miete zählt mit. Welche für deinen Wohnort gilt, sagt dir die Wohngeldbehörde deiner Gemeinde; sie steht in Anlage 1 zur Wohngeldverordnung und ist hier bewusst nicht hinterlegt.

Kaltmiete plus kalte Nebenkosten, aber OHNE Heizung und Warmwasser — die stecken schon im Entlastungsbetrag. Bei Wohneigentum ist es stattdessen die Belastung aus Zins, Tilgung und Bewirtschaftung.

Das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen nach §§ 13 bis 18 WoGG — nicht das Brutto und nicht das Netto vom Kontoauszug. Vom Bruttoeinkommen gehen Werbungskosten, ein pauschaler Abzug von 10, 20 oder 30 Prozent je nach gezahlten Steuern und Pflichtbeiträgen sowie Freibeträge ab. Der Rechner nimmt die Zahl, die du einträgst.

Wohngeld je Monat
65€ / Monat

Das sind 780 € im Jahr — gerechnet nach der Formel des § 19 WoGG aus einer zu berücksichtigenden Miete von 585,60 € und einem Gesamteinkommen von 1.400,00 €.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Abrechnung. Dieser Rechner ist keine Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Bruttokaltmiete500,00 €
Höchstbetrag (1 Person, Mietenstufe III)456,00 €
Klimakomponente § 12 Abs. 719,20 €
Über dem Höchstbetrag — bleibt außer Ansatz24,80 €
Entlastung Heizkosten § 12 Abs. 6110,40 €
Zu berücksichtigende Miete (M)585,60 €
Angesetztes Gesamteinkommen (Y)1.400,00 €
Wohngeld je Monat65 €

Die Miete liegt über dem Höchstbetrag. Der überschießende Teil bleibt außer Ansatz — eine teurere Wohnung erhöht das Wohngeld ab hier nicht mehr.

Der Rechner nimmt das Gesamteinkommen, wie du es einträgst — er ermittelt es nicht. Genau dort liegt in der Praxis die größte Abweichung: Die Pauschalabzüge nach § 16 WoGG und die Freibeträge nach § 17 (Schwerbehinderung, 33 Jahre Grundrentenzeiten, Alleinerziehende, erwerbstätige Kinder) senken das anzusetzende Einkommen erheblich, und ein Grundrentenfreibetrag von bis zu 281,50 € im Monat entscheidet ganze Fälle. Ebenfalls nicht abgebildet: die Mietenstufe deiner Gemeinde, der Ausschluss bei Bezug von Transferleistungen (§ 7 WoGG), die nur teilweise Berücksichtigung der Miete bei gemischten Haushalten (§ 11 Abs. 3) und Wohngeld als Lastenzuschuss mit seinen eigenen Belastungsposten. Entschieden wird über den Antrag von der Wohngeldbehörde deiner Gemeinde.

Beispiele · gerechnet

Dieselbe Wohnung, sieben Mietenstufen

Bei gleicher Miete und gleichem Einkommen entscheidet allein die Zuordnung der Gemeinde — das ist der größte einzelne Hebel im Wohngeld.

Dieselbe Wohnung, sieben Mietenstufen
MietenstufeWohngeld je Monat
Stufe I29 € / Monat
Stufe II47 € / Monat
Stufe III65 € / Monat
Stufe IV74 € / Monat
Stufe V74 € / Monat
Stufe VI74 € / Monat
Stufe VII74 € / Monat

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Wohngeld-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/wohngeld

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum zwei Haushalte mit derselben Miete verschieden viel bekommen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Wohngeld nach der gesetzlichen Formel, gerechnet aus drei Angaben: Haushaltsgröße, Mietenstufe und Gesamteinkommen. Die Aufschlüsselung zeigt dabei den Teil, den die meisten Rechner überspringen — wie aus deiner Bruttokaltmiete die zu berücksichtigende Miete wird. Bei einer Person sind das 19,20 € Klimakomponente auf den Höchstbetrag und 110,40 € Heizkostenentlastung obendrauf.

Wie du sie liest

Die Formel zieht vom berücksichtigten Mietbetrag einen Anteil des Einkommens ab, und dieser Anteil wächst mit dem Einkommen selbst — deshalb fällt das Wohngeld nicht gleichmäßig, sondern immer schneller, bis es null erreicht. Zwei Grenzen erklären die häufigsten Überraschungen: Liegt die Miete über dem Höchstbetrag, erhöht eine teurere Wohnung das Wohngeld nicht mehr. Liegt das Einkommen unter dem Mindestwert der Anlage 3 (bei einer Person 396 €), rechnet das Gesetz trotzdem mit diesem Mindestwert — wer so wenig hat, ist ein Fall für das Grundsicherungsgeld, und das schließt Wohngeld aus.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner ermittelt kein wohngeldrechtliches Gesamteinkommen und kennt die Mietenstufe deiner Gemeinde nicht — beides musst du eintragen, und beides entscheidet das Ergebnis stärker als jede andere Angabe. Er prüft auch nicht, ob überhaupt ein Anspruch besteht: Wer Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG bezieht, ist nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen. Ob der Weg über das Wohngeld für deinen Haushalt der richtige ist, beantwortet der Anspruchs-Lotse; ob er bewilligt wird, entscheidet die Wohngeldbehörde deiner Gemeinde.

Welche Leistung steht dir zu? →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Einkommen darf ich haben, um Wohngeld zu bekommen?

Es gibt keine feste Grenze — sie ergibt sich aus der Formel und hängt an Haushaltsgröße, Mietenstufe und Miete. Ein Haushalt mit hoher Miete in einer teuren Gemeinde bekommt bei einem Einkommen noch Wohngeld, bei dem ein anderer längst leer ausgeht. Trage deine Werte oben ein: Der Rechner zeigt, wo bei dir die Null erreicht ist.

Zählen die Heizkosten zur Miete, die ich eintrage?

Nein — und das ist der häufigste Fehler. Einzutragen ist die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser. Die Heizkosten sind seit 2023 mit einem festen Betrag berücksichtigt, der nicht von deiner tatsächlichen Rechnung abhängt: 110,40 € bei einer Person, 142,60 € bei zwei, und 27,60 € je weiterer Person.

Was ist die Klimakomponente, und bekomme ich sie automatisch?

Sie erhöht den Höchstbetrag — nicht deine Miete. Bei einer Person sind das 19,20 €, bei fünf Personen 39,20 €. Sie wirkt also nur dort, wo die Miete ohnehin am Höchstbetrag anstößt; liegt deine Miete darunter, ändert sie nichts. Beantragen musst du sie nicht gesondert, sie steckt in der Berechnung.

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, ist nach § 7 Abs. 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen — dort sind die Unterkunftskosten bereits enthalten. Die Frage ist deshalb nicht, ob beides geht, sondern welcher der beiden Wege für deinen Haushalt mehr übrig lässt. Genau das rechnet der Anspruchs-Lotse aus.

Bekommen auch Rentner und Studierende Wohngeld?

Rentner ja — Wohngeld hängt am Einkommen, nicht an seiner Herkunft, und für sie gilt zusätzlich der Grundrentenfreibetrag, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht sind. Studierende dagegen sind ausgeschlossen, solange sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind; ist es der Studiengang nicht mehr oder lebt ein nicht geförderter Angehöriger im Haushalt, kann Wohngeld wieder in Frage kommen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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