Rechner · Wohnen & Energie

Mietkautions-Rechner

Mehr als drei Kaltmieten darf der Vermieter nicht verlangen — und zwar Kaltmiete ohne Betriebskosten. Du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn. Die Kaution ist verzinslich anzulegen, die Zinsen stehen dir zu.

§ 551 BGB · 3 Kaltmieten

Was der Vermieter verlangen darf

Bemessungsgrundlage ist die Kaltmiete — Betriebskostenvorauszahlungen zählen nicht mit.

Üblich für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist — seit Jahren nahe null.

Höchstbetrag der Kaution
2.100,00€ Kaution

Mehr als 3 Kaltmieten darf der Vermieter nicht verlangen — zahlbar in drei Raten zu 700,00 €.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Kaltmiete700,00 €
Höchstbetrag2.100,00 €
Erste Rate zum Einzug700,00 €
Zinsen in 5 Jahren107,12 €
Rückzahlung mit Zinsen2.207,12 €

Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Bei der ersten Rate zum Einzug reicht ein Drittel — die anderen beiden folgen mit den nächsten Mietzahlungen.

⚠ Der Zinssatz ist eine Eingabe, keine Zusage: Der marktübliche Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegt seit Jahren nahe null. Eine Barkaution kann durch Bürgschaft oder Kautionsversicherung ersetzt werden — dann fallen laufende Kosten statt einer Einmalzahlung an.

Beispiele · gerechnet

Höchstbetrag nach Kaltmiete

Immer das Dreifache — Betriebskostenvorauszahlungen bleiben außen vor.

Höchstbetrag nach Kaltmiete
KaltmieteHöchstbetrag
450 €1.350,00 € Kaution
700 €2.100,00 € Kaution
950 €2.850,00 € Kaution
1.400 €4.200,00 € Kaution
Zahlen einordnen

Drei Raten, nicht eine — und das steht im Gesetz

Was die Zahl zeigt

Den zulässigen Höchstbetrag der Mietsicherheit, die Höhe der drei Raten und den Betrag samt Zinsen zum Ende des Mietverhältnisses.

Wie du sie liest

Zwei Rechte werden regelmäßig übersehen. Erstens: Die Kaution ist in drei gleichen Monatsraten zu zahlen — die erste zu Mietbeginn, die anderen mit den beiden folgenden Mieten. Eine Klausel, die alles sofort verlangt, ist unwirksam. Zweitens: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Bei einer Insolvenz ist sie damit geschützt.

Wo die Grenze liegt

Wann zurückgezahlt werden muss, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter eine Prüffrist von in der Regel drei bis sechs Monaten; für die Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten. Der Rechner nennt Beträge, keine Fristen.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens das Dreifache der Kaltmiete, also der Nettomiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine höhere Vereinbarung ist unwirksam — gezahlt werden muss nur der zulässige Teil, der Rest kann zurückgefordert werden.

Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?

Nein. § 551 Abs. 2 BGB gibt dir das Recht auf drei gleiche Monatsraten. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den nächsten beiden Mietzahlungen. Abweichende Klauseln sind unwirksam.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja. Der Vermieter muss die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. In der Niedrigzinsphase war das oft weniger als ein Euro im Jahr.

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Nach Ende des Mietverhältnisses, sobald dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen. Üblich ist eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten; für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf ein angemessener Teil länger einbehalten werden — nicht die ganze Summe.

Das fragen sich viele als Nächstes

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