Rechner · Arbeit & Gehalt

Witwenrente-Rechner

Die Witwenrente durchläuft drei Phasen, und nur die erste ist einfach: In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod — dem Sterbevierteljahr — wird die volle Rente der verstorbenen Person gezahlt, ohne jede Einkommensanrechnung (§ 67 Nr. 5 SGB VI). Danach sinkt sie auf 55 %, bei der kleinen Witwenrente auf 25 %. Und erst ab da wird eigenes Einkommen angerechnet: 40 % von dem, was den Freibetrag von derzeit 1.122,53 € übersteigt (§ 97 SGB VI).

§ 46 SGB VI · § 97 SGB VI · Freibetrag 1.122,53 €

Der Verlauf über die drei Phasen

Eine Endzahl allein wäre hier irreführend: Sie gilt weder für die ersten drei Monate noch für jemanden mit anderem Einkommen. Die Aufschlüsselung zeigt alle drei Stufen nebeneinander.

Sie stehen in deren Renteninformation oder im Rentenbescheid. Zum Vergleich: 45 Punkte gelten als Standardrente und ergeben 1.913 € brutto im Monat. Bezog die Person schon Rente, kannst du die Bruttorente durch 42,52 € teilen.

Art der Witwenrente

Die große Witwenrente (55 %) gibt es ab 47 Jahren, bei Erwerbsminderung oder solange ein Kind erzogen wird. Sonst gibt es die kleine (25 %), und die ist bei Ehen ab 2002 auf 24 Monate befristet.

Erwerbseinkommen, eigene Rente, Betriebsrente, auch Vermögenseinkommen (§ 18a SGB IV). Nicht das Brutto: Maßgeblich ist ein pauschaliertes Netto, bei Arbeitsentgelt rund 60 Prozent des Bruttos. Im Sterbevierteljahr spielt es keine Rolle.

Jedes erhöht den Freibetrag um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts, also um 238,11 € im Monat.

Witwenrente dauerhaft
664,45€ / Monat nach dem Sterbevierteljahr

In den ersten 3 Monaten 1.700,80 € — die volle Rente der verstorbenen Person, ohne jede Anrechnung. Danach 55 % davon, abzüglich 270,99 € für dein eigenes Einkommen.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Entgeltpunkte der verstorbenen Person40,00
Sterbevierteljahr (3 Monate, Faktor 1,0)1.700,80 €
Große Witwenrente (Faktor 0,55)935,44 €
Freibetrag1.122,53 €
Einkommen über dem Freibetrag677,47 €
Davon angerechnet (40 %)− 270,99 €
Dauerhafte Witwenrente664,45 €

Der Rechner nimmt das Nettoeinkommen, wie du es einträgst — er ermittelt es nicht. Genau dort liegt die größte Abweichung: § 18b SGB IV rechnet mit pauschalierten Sätzen, nicht mit deinem Kontoauszug. Nicht abgebildet sind der Rentenabschlag, wenn die verstorbene Person vor der Regelaltersgrenze verstarb, das Rentensplitting als Alternative, die Befristung der kleinen Witwenrente auf 24 Monate bei Ehen ab 2002, der Wegfall bei Wiederheirat samt Rentenabfindung, die Ein-Jahres-Mindestehedauer und das alte Recht für Ehen vor 2002 mit anderen Sätzen. Bei Beamten und Selbstständigen gelten eigene Systeme. Verbindlich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Beispiele · gerechnet

Dieselbe Rente, fünf eigene Einkommen

Unterhalb des Freibetrags von 1.122,53 € ändert eigenes Einkommen nichts. Darüber kostet jeder Euro genau 40 % Cent — die Rente fällt also langsamer, als die meisten befürchten.

Dieselbe Rente, fünf eigene Einkommen
Eigenes NettoeinkommenWitwenrente dauerhaft
0 €935,44 € / Monat nach dem Sterbevierteljahr
1.000 €935,44 € / Monat nach dem Sterbevierteljahr
1.800 €664,45 € / Monat nach dem Sterbevierteljahr
2.600 €344,45 € / Monat nach dem Sterbevierteljahr
4.000 €0,00 € / Monat nach dem Sterbevierteljahr

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Witwenrente-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/witwenrente

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum eigenes Einkommen die Rente selten ganz auffrisst

Was die Zahl zeigt

Den Verlauf der Witwenrente über drei Phasen: das Sterbevierteljahr mit der vollen Rente der verstorbenen Person, die dauerhafte Rente mit 55 % beziehungsweise 25 %, und die Einkommensanrechnung, die erst danach greift.

Wie du sie liest

Zwei Zahlen entscheiden, und beide werden regelmäßig überschätzt. Der Freibetrag ist kein fester Betrag, sondern das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts — er steigt jedes Jahr mit der Rentenanpassung und liegt derzeit bei 1.122,53 € netto im Monat. Und angerechnet wird nicht das Einkommen, sondern nur 40 % des Teils DARÜBER. Wer 1.623 € netto verdient, verliert deshalb nicht die Rente, sondern 200,00 € davon. Ein Euro mehr Verdienst kostet nie mehr als 40 Cent Rente — die verbreitete Sorge, Arbeiten lohne sich als Witwe nicht, trifft nicht zu.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner ermittelt kein anrechenbares Einkommen nach § 18b SGB IV und prüft nicht, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, und bei Wiederheirat entfällt die Rente. Er kennt außerdem nur das seit 2002 geltende Recht: Für ältere Ehen, bei denen ein Partner vor 1962 geboren ist, gelten andere Sätze und keine Einkommensanrechnung nach diesem Muster. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.

Waisenrente für die Kinder →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Witwenrente bekomme ich?

In den ersten 3 Monaten die volle Rente, die der verstorbenen Person zustand — unabhängig von deinem Einkommen. Danach 55 % davon bei der großen Witwenrente, 25 % bei der kleinen. Bei 45 Entgeltpunkten wären das 1.913 € im Sterbevierteljahr und danach 1.052 €, bevor eigenes Einkommen angerechnet wird.

Wie viel darf ich verdienen, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird?

Derzeit 1.122,53 € netto im Monat — das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts von 42,52 €. Je Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 € hinzu. Der Betrag steigt jedes Jahr zum 1. Juli mit der Rentenanpassung, und maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoeinkommen nach § 18b SGB IV, nicht dein tatsächliches Netto.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?

Die Höhe und die Dauer. Die große Witwenrente beträgt 55 % und wird gezahlt, wenn du das 47. Lebensjahr vollendet hast, erwerbsgemindert bist oder ein Kind unter 18 erziehst. Sonst gibt es die kleine mit 25 %, und bei Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, ist sie auf 24 Monate befristet. Sind die Voraussetzungen für die große später erfüllt, wird umgestellt.

Wird im Sterbevierteljahr wirklich nichts angerechnet?

Richtig — und das ist keine Kulanz, sondern Systematik. In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Sterbemonat beträgt der Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 Nr. 5 SGB VI), und die Einkommensanrechnung des § 97 SGB VI setzt erst danach ein. Der Zweck ist der Übergang: Laufende Kosten und Bestattung fallen sofort an. Ein Vorschuss auf diese Zahlung lässt sich direkt bei der Post oder der Rentenversicherung beantragen.

Bekomme ich Witwenrente, wenn ich selbst eine Rente beziehe?

Ja, aber die eigene Rente zählt als Einkommen und wird nach denselben Regeln angerechnet. Bei vielen Rentnerpaaren führt das dazu, dass von der Witwenrente wenig übrig bleibt — der Anspruch bleibt aber bestehen und lebt wieder auf, wenn das Einkommen sinkt. Eine Alternative ist das Rentensplitting: Dabei werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche geteilt, und die Einkommensanrechnung entfällt dauerhaft. Das lohnt sich vor allem, wenn beide ähnlich viel verdient haben.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

Prüfe die Grundlage deiner Rechnung.

Beträge und Regeln können sich ändern. Im Daten-Status siehst du Quelle, Stand und den nächsten Prüftermin. Datenstand des Rechners prüfen · RSS-Feed