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Waisenrente-Rechner
Die Waisenrente bemisst sich wie jede Rente nach den Entgeltpunkten der verstorbenen Person, nur mit einem kleinen Rentenartfaktor: 0,1 für Halbwaisen, 0,2 für Vollwaisen (§ 67 Nr. 6 und 7 SGB VI). Der Unterschied ist damit genau das Doppelte. Die zweite Frage ist keine nach dem Prozentsatz, sondern nach einem Datum: Der Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag — es sei denn, es folgt eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst. Dann läuft er bis höchstens 27 (§ 48 Abs. 4 SGB VI).
Betrag und Laufzeit zusammen
Der Monatsbetrag allein beantwortet die Frage nicht — bei einer Waisenrente entscheidet die verbleibende Laufzeit über die Summe, und die hängt an der Ausbildung.
Aus deren Renteninformation oder Rentenbescheid. Bezog die Person bereits Rente, teile die monatliche Bruttorente durch den aktuellen Rentenwert von 42,52 €.
Vollwaise ist, wer beide Elternteile verloren hat — genauer: wer keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat. Bei einer Vollwaise wird aus den Ansprüchen beider Elternteile der höhere zugrunde gelegt.
Ohne diese Verlängerung endet der Anspruch mit 18. Mit ihr läuft er bis höchstens 27 — und zwar auch über Übergangszeiten zwischen zwei Abschnitten hinweg, wenn sie vier Kalendermonate nicht überschreiten.
Halbwaisenrente — 10 % der Entgeltpunkte. Der Anspruch endet spätestens mit 27, also in 11 Jahren.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Entgeltpunkte der verstorbenen Person | 40,00 |
|---|---|
| Rentenartfaktor (Halbwaise) | 0,10 |
| Waisenrente je Monat | 170,08 € |
| Anspruch endet mit | 27 Jahren |
| Verbleibende Jahre | 11 Jahre |
| Bis dahin insgesamt | 22.451 € |
Der Rechner zeigt den Grundbetrag aus den Entgeltpunkten. Nicht abgebildet ist der Zuschlag nach § 78 SGB VI, den Waisen zusätzlich erhalten und der sich nach den Versicherungsjahren der verstorbenen Person richtet — er kann den Betrag spürbar erhöhen. Ebenfalls nicht abgebildet: der Rentenabschlag bei Tod vor der Regelaltersgrenze, die Sonderregeln bei Behinderung (dann ohne Altersgrenze), die Verlängerung um Zeiten des Wehr- oder Freiwilligendienstes über 27 hinaus und die Frage, welcher Elternteil bei Vollwaisen zugrunde gelegt wird. Eigenes Einkommen der Waise wird seit Juli 2015 nicht mehr angerechnet. Verbindlich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Was die Entgeltpunkte der verstorbenen Person ausmachen
Die Waisenrente ist streng proportional — jeder Entgeltpunkt der verstorbenen Person zählt mit demselben kleinen Faktor. Deshalb liegt sie fast immer im niedrigen dreistelligen Bereich.
| Entgeltpunkte | Waisenrente je Monat |
|---|---|
| 20 Punkte | 85,04 € / Monat |
| 30 Punkte | 127,56 € / Monat |
| 40 Punkte | 170,08 € / Monat |
| 45 Punkte | 191,34 € / Monat |
| 55 Punkte | 233,86 € / Monat |
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Waisenrente-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/waisenrente
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Zwei Zehntel, zwei Termine
Den monatlichen Betrag der Waisenrente und die verbleibende Laufzeit bis zur Altersgrenze, dazu die Summe, die bis dahin zusammenkommt. Bei 45 Entgeltpunkten sind das 191,34 € für eine Halbwaise und 382,68 € für eine Vollwaise.
Der Rentenartfaktor ist der ganze Unterschied: 0,1 gegen 0,2, also exakt das Doppelte. Beide sind klein, und das ist Absicht — die Waisenrente ersetzt nicht den Unterhalt, sondern ergänzt ihn. Wichtiger als der Prozentsatz ist deshalb meist das Datum: Zwischen dem Ende mit 18 und dem Ende mit 27 liegen neun Jahreszahlungen, und ob sie fließen, hängt allein daran, ob eine Ausbildung nachgewiesen wird. Diese Meldung muss die Waise selbst machen; sie kommt nicht automatisch.
Dieser Rechner zeigt den Grundbetrag ohne den Zuschlag nach § 78 SGB VI, der sich nach den Versicherungsjahren der verstorbenen Person richtet — der tatsächliche Bescheid liegt deshalb höher. Er kennt auch die Besonderheiten nicht: Bei Behinderung entfällt die Altersgrenze ganz, Wehr- und Freiwilligendienstzeiten verlängern über 27 hinaus, und bei Vollwaisen ist zu klären, welcher Elternteil zugrunde gelegt wird. Entschieden wird über den Antrag von der Deutschen Rentenversicherung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Waisenrente?
10 % der Entgeltpunkte für Halbwaisen, 20 % für Vollwaisen. Bei einer verstorbenen Person mit 45 Entgeltpunkten sind das 191,34 € beziehungsweise 382,68 € im Monat. Dazu kommt ein Zuschlag nach § 78 SGB VI, der sich nach den Versicherungsjahren richtet und in diesem Rechner nicht enthalten ist.
Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Bedingung. Danach nur, solange eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst läuft — dann längstens bis zum 27. Geburtstag. Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zählen mit, wenn sie höchstens vier Kalendermonate dauern. Bei einer Behinderung, die eigenen Unterhalt unmöglich macht, gibt es keine Altersgrenze.
Wird eigenes Einkommen der Waise angerechnet?
Nein, seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr. Davor wurde bei Waisen über 18 eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet; diese Regel ist ersatzlos entfallen. Ein Ausbildungsgehalt, ein Nebenjob oder BAföG mindern die Waisenrente also nicht. Umgekehrt zählt die Waisenrente selbst bei anderen Leistungen als Einkommen — beim Bürgergeld und beim BAföG etwa wird sie berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente?
Der Faktor verdoppelt sich von 0,1 auf 0,2. Vollwaise im Sinne der Rentenversicherung ist, wer keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat — das ist nicht identisch mit „beide Eltern verstorben“, kommt ihm aber nahe. Bei einer Vollwaise werden die Ansprüche aus beiden Versicherungen geprüft und der höhere zugrunde gelegt, nicht etwa beide addiert.
Muss ich die Waisenrente nach dem 18. Geburtstag neu beantragen?
Nicht neu beantragen, aber nachweisen. Die Rentenversicherung schreibt vor dem 18. Geburtstag an und fordert eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung; ohne diese Antwort endet die Zahlung automatisch. Dasselbe gilt bei jedem Wechsel des Ausbildungsabschnitts. Wer die Meldung versäumt, verliert den Anspruch nicht endgültig — die Zahlung wird nachgeholt, sobald der Nachweis vorliegt.