Rechner · Arbeit & Gehalt
Teilzeit-Rechner
Das Gehalt sinkt genau im Verhältnis der Stunden: Wer von 40 auf 30 Wochenstunden geht, bekommt drei Viertel. Der Stundenlohn bleibt dabei gleich — eine Kürzung darüber hinaus wäre eine Benachteiligung wegen Teilzeit und nach § 4 TzBfG unzulässig.
Weniger Stunden, wie viel weniger Geld?
Der Rechner zeigt die Differenz im Monat und im Jahr — netto fällt sie kleiner aus als brutto.
Bei 30,0 statt 40,0 Wochenstunden sinkt das Brutto um 875,00 € im Monat.
| Bisheriges Brutto | 3.500,00 € |
|---|---|
| Stundenlohn (unverändert) | 20,19 € |
| Neues Brutto | 2.625,00 € |
| Differenz im Monat | 875,00 € |
| Differenz im Jahr | 10.500,00 € |
⚠ Gerechnet wird brutto und rein proportional. Netto verschiebt sich das Verhältnis zu deinen Gunsten, weil der Steuersatz mit dem Einkommen sinkt — bei den Sozialabgaben bleibt es beim gleichen Prozentsatz.
Monatsbrutto bei Reduzierung von 40 Wochenstunden
Ausgangspunkt sind 3.500 € bei Vollzeit — die Kürzung verläuft geradlinig.
| Künftige Wochenstunden | Neues Monatsbrutto |
|---|---|
| 20 Stunden | 1.750,00 € / Monat |
| 25 Stunden | 2.187,50 € / Monat |
| 30 Stunden | 2.625,00 € / Monat |
| 32 Stunden (4-Tage-Woche) | 2.800,00 € / Monat |
| 35 Stunden | 3.062,50 € / Monat |
Brutto proportional, netto nicht
Das Bruttogehalt nach einer Änderung der Wochenarbeitszeit, die Differenz im Monat und im Jahr sowie den gleichbleibenden Stundenlohn.
Brutto ist die Rechnung ein Dreisatz. Netto nicht: Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, sinkt mit dem Gehalt auch der Steuersatz — von den 25 Prozent weniger Brutto kommen netto oft nur 18 bis 20 Prozent weniger an. Wer über eine Reduzierung nachdenkt, sollte deshalb den Nettovergleich rechnen und nicht den Bruttovergleich.
Der Rechner sagt nichts über die Nebenwirkungen. Weniger Brutto heißt weniger Rentenpunkte, ein niedrigeres Bemessungsentgelt für Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld und bei sehr geringen Stunden unter Umständen den Wegfall der Versicherungspflicht. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach § 8 TzBfG erst nach sechs Monaten und nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Kurz beantwortet
Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?
Nach § 8 TzBfG ja — wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wunsch muss drei Monate vorher angemeldet werden; ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG erlaubt zusätzlich eine befristete Reduzierung mit Rückkehrrecht.
Darf mein Stundenlohn in Teilzeit niedriger sein?
Nein. § 4 TzBfG verbietet die Schlechterstellung wegen der Teilzeit. Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen und betriebliche Leistungen müssen dem Anteil der Arbeitszeit entsprechen — nicht weniger.
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?
Direkt und dauerhaft: Rentenpunkte entstehen aus dem Verhältnis des eigenen Entgelts zum Durchschnittsentgelt. Wer 25 Prozent weniger verdient, sammelt auch 25 Prozent weniger Entgeltpunkte — und zwar für jedes Jahr in Teilzeit.