Rechner · Arbeit & Gehalt

Teilzeit-Rechner

Das Gehalt sinkt genau im Verhältnis der Stunden: Wer von 40 auf 30 Wochenstunden geht, bekommt drei Viertel. Der Stundenlohn bleibt dabei gleich — eine Kürzung darüber hinaus wäre eine Benachteiligung wegen Teilzeit und nach § 4 TzBfG unzulässig.

§ 4 TzBfG · brutto

Weniger Stunden, wie viel weniger Geld?

Der Rechner zeigt die Differenz im Monat und im Jahr — netto fällt sie kleiner aus als brutto.

Neues Monatsbrutto
2.625,00€ / Monat

Bei 30,0 statt 40,0 Wochenstunden sinkt das Brutto um 875,00 € im Monat.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Bisheriges Brutto3.500,00 €
Stundenlohn (unverändert)20,19 €
Neues Brutto2.625,00 €
Differenz im Monat875,00 €
Differenz im Jahr10.500,00 €

⚠ Gerechnet wird brutto und rein proportional. Netto verschiebt sich das Verhältnis zu deinen Gunsten, weil der Steuersatz mit dem Einkommen sinkt — bei den Sozialabgaben bleibt es beim gleichen Prozentsatz.

Beispiele · gerechnet

Monatsbrutto bei Reduzierung von 40 Wochenstunden

Ausgangspunkt sind 3.500 € bei Vollzeit — die Kürzung verläuft geradlinig.

Monatsbrutto bei Reduzierung von 40 Wochenstunden
Künftige WochenstundenNeues Monatsbrutto
20 Stunden1.750,00 € / Monat
25 Stunden2.187,50 € / Monat
30 Stunden2.625,00 € / Monat
32 Stunden (4-Tage-Woche)2.800,00 € / Monat
35 Stunden3.062,50 € / Monat
Steuerprogression · § 32a EStG

Mehr brutto heißt immer mehr netto

Der Rechner läuft in beide Richtungen — und wer die Stunden aufstockt, verdient auch netto mehr. Der Tarif kann eine Aufstockung nicht bestrafen.

Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.

Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.

Erhöhung um 3.000 € im Jahr: was der Tarif davon nimmt und was bleibt
Zu versteuerndes EinkommenSteuer bisherSteuer auf die ErhöhungBleibt von der Erhöhung
15.000 €435 €648 €2.352 €
30.000 €4.217 €861 €2.139 €
45.000 €8.835 €1.017 €1.983 €
69.000 €17.845 €1.259 €1.741 €
120.000 €39.264 €1.260 €1.740 €

Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.

Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.

120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %

Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.

Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen, Grundtarif 2026Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.0 %10 %20 %30 %40 %50 %030.00060.00090.000120.000Zu versteuerndes Einkommen (€)ab hier 42 %

Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.

Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat den Rechenweg nachgerechnet. Hinter dieser Rechnung steht kein Datensatz und keine amtliche Vorgabe.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Teilzeit-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/teilzeit

Hinter dieser Rechnung steht kein Datensatz und keine amtliche Quelle — zu zitieren ist deshalb nur diese Seite. Die Annahmen, mit denen gerechnet wird, stehen am Rechner.

Zahlen einordnen

Brutto proportional, netto nicht

Was die Zahl zeigt

Das Bruttogehalt nach einer Änderung der Wochenarbeitszeit, die Differenz im Monat und im Jahr sowie den gleichbleibenden Stundenlohn.

Wie du sie liest

Brutto ist die Rechnung ein Dreisatz. Netto nicht: Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, sinkt mit dem Gehalt auch der Steuersatz — von den 25 Prozent weniger Brutto kommen netto oft nur 18 bis 20 Prozent weniger an. Wer über eine Reduzierung nachdenkt, sollte deshalb den Nettovergleich rechnen und nicht den Bruttovergleich.

Wo die Grenze liegt

Der Rechner sagt nichts über die Nebenwirkungen. Weniger Brutto heißt weniger Rentenpunkte, ein niedrigeres Bemessungsentgelt für Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld und bei sehr geringen Stunden unter Umständen den Wegfall der Versicherungspflicht. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach § 8 TzBfG erst nach sechs Monaten und nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

Netto-Vergleich rechnen →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Nach § 8 TzBfG ja — wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wunsch muss drei Monate vorher angemeldet werden; ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG erlaubt zusätzlich eine befristete Reduzierung mit Rückkehrrecht.

Darf mein Stundenlohn in Teilzeit niedriger sein?

Nein. § 4 TzBfG verbietet die Schlechterstellung wegen der Teilzeit. Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen und betriebliche Leistungen müssen dem Anteil der Arbeitszeit entsprechen — nicht weniger.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?

Direkt und dauerhaft: Rentenpunkte entstehen aus dem Verhältnis des eigenen Entgelts zum Durchschnittsentgelt. Wer 25 Prozent weniger verdient, sammelt auch 25 Prozent weniger Entgeltpunkte — und zwar für jedes Jahr in Teilzeit.

Das fragen sich viele als Nächstes

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