Rechner · Arbeit & Gehalt
Teilzeit-Rechner
Das Gehalt sinkt genau im Verhältnis der Stunden: Wer von 40 auf 30 Wochenstunden geht, bekommt drei Viertel. Der Stundenlohn bleibt dabei gleich — eine Kürzung darüber hinaus wäre eine Benachteiligung wegen Teilzeit und nach § 4 TzBfG unzulässig.
Weniger Stunden, wie viel weniger Geld?
Der Rechner zeigt die Differenz im Monat und im Jahr — netto fällt sie kleiner aus als brutto.
Bei 30,0 statt 40,0 Wochenstunden sinkt das Brutto um 875,00 € im Monat.
| Bisheriges Brutto | 3.500,00 € |
|---|---|
| Stundenlohn (unverändert) | 20,19 € |
| Neues Brutto | 2.625,00 € |
| Differenz im Monat | 875,00 € |
| Differenz im Jahr | 10.500,00 € |
⚠ Gerechnet wird brutto und rein proportional. Netto verschiebt sich das Verhältnis zu deinen Gunsten, weil der Steuersatz mit dem Einkommen sinkt — bei den Sozialabgaben bleibt es beim gleichen Prozentsatz.
Monatsbrutto bei Reduzierung von 40 Wochenstunden
Ausgangspunkt sind 3.500 € bei Vollzeit — die Kürzung verläuft geradlinig.
| Künftige Wochenstunden | Neues Monatsbrutto |
|---|---|
| 20 Stunden | 1.750,00 € / Monat |
| 25 Stunden | 2.187,50 € / Monat |
| 30 Stunden | 2.625,00 € / Monat |
| 32 Stunden (4-Tage-Woche) | 2.800,00 € / Monat |
| 35 Stunden | 3.062,50 € / Monat |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Der Rechner läuft in beide Richtungen — und wer die Stunden aufstockt, verdient auch netto mehr. Der Tarif kann eine Aufstockung nicht bestrafen.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Teilzeit-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/teilzeit
Hinter dieser Rechnung steht kein Datensatz und keine amtliche Quelle — zu zitieren ist deshalb nur diese Seite. Die Annahmen, mit denen gerechnet wird, stehen am Rechner.
Brutto proportional, netto nicht
Das Bruttogehalt nach einer Änderung der Wochenarbeitszeit, die Differenz im Monat und im Jahr sowie den gleichbleibenden Stundenlohn.
Brutto ist die Rechnung ein Dreisatz. Netto nicht: Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, sinkt mit dem Gehalt auch der Steuersatz — von den 25 Prozent weniger Brutto kommen netto oft nur 18 bis 20 Prozent weniger an. Wer über eine Reduzierung nachdenkt, sollte deshalb den Nettovergleich rechnen und nicht den Bruttovergleich.
Der Rechner sagt nichts über die Nebenwirkungen. Weniger Brutto heißt weniger Rentenpunkte, ein niedrigeres Bemessungsentgelt für Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld und bei sehr geringen Stunden unter Umständen den Wegfall der Versicherungspflicht. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach § 8 TzBfG erst nach sechs Monaten und nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Kurz beantwortet
Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?
Nach § 8 TzBfG ja — wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wunsch muss drei Monate vorher angemeldet werden; ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG erlaubt zusätzlich eine befristete Reduzierung mit Rückkehrrecht.
Darf mein Stundenlohn in Teilzeit niedriger sein?
Nein. § 4 TzBfG verbietet die Schlechterstellung wegen der Teilzeit. Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen und betriebliche Leistungen müssen dem Anteil der Arbeitszeit entsprechen — nicht weniger.
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?
Direkt und dauerhaft: Rentenpunkte entstehen aus dem Verhältnis des eigenen Entgelts zum Durchschnittsentgelt. Wer 25 Prozent weniger verdient, sammelt auch 25 Prozent weniger Entgeltpunkte — und zwar für jedes Jahr in Teilzeit.