Rechner · Arbeit & Gehalt

Zuschlags-Rechner für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Steuerfrei sind Zuschläge nur bis zu festen Sätzen: 25 % für Nachtarbeit, 50 % sonntags, 125 % an Feiertagen und 150 % an Weihnachten und am 1. Mai. Und nur, soweit der Grundlohn 50 € je Stunde nicht übersteigt — beitragsfrei sogar nur bis 25 €.

§ 3b EStG · Grundlohngrenze 50 €

Was vom Zuschlag steuerfrei bleibt

Der steuerfreie Höchstsatz hängt davon ab, wann gearbeitet wurde — nicht davon, was vereinbart ist.

Zuschlag
40,00€ Zuschlag

Davon sind 40,00 € steuerfrei und 40,00 € auch beitragsfrei.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Grundlohn je Stunde20,00 €
Zuschlag 25 %40,00 €
Steuerfrei40,00 €
Steuerpflichtiger Rest0,00 €
Grundlohn + Zuschlag200,00 €

⚠ Steuerfrei ist nur ein tatsächlich für begünstigte Stunden gezahlter Zuschlag. Ein pauschal vereinbarter Zuschlag ohne Einzelnachweis der Stunden wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Ob überhaupt ein Zuschlag zusteht, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag.

Beispiele · gerechnet

Zuschlag für acht Stunden bei 20 € Grundlohn

Der Prozentsatz entscheidet: Dieselbe Schicht bringt an einem Feiertag das Sechsfache einer Nachtstunde.

Zuschlag für acht Stunden bei 20 € Grundlohn
Art der ArbeitszeitZuschlag
Nacht 20–6 Uhr (25 %)40,00 € Zuschlag
Nacht 0–4 Uhr (40 %)64,00 € Zuschlag
Sonntag (50 %)80,00 € Zuschlag
Feiertag (125 %)200,00 € Zuschlag
Weihnachten, 1. Mai (150 %)240,00 € Zuschlag
Zahlen einordnen

Zwei Grenzen, die kaum jemand kennt

Was die Zahl zeigt

Den Zuschlag für Arbeit zu begünstigten Zeiten, aufgeteilt in den steuerfreien und den steuerpflichtigen Anteil — und zusätzlich den beitragsfreien Teil.

Wie du sie liest

Die Prozentsätze aus § 3b EStG sind Höchstsätze für die Steuerfreiheit, keine Ansprüche: Zahlt der Arbeitgeber mehr, ist der übersteigende Teil normal steuerpflichtig; zahlt er weniger, gibt es keinen Ausgleich. Die zweite Grenze überrascht regelmäßig: Über 25 € Grundlohn je Stunde werden auf den überschießenden Teil Sozialabgaben fällig, obwohl er steuerfrei bleibt.

Wo die Grenze liegt

Der Rechner rechnet einen Zuschlagstyp für eine Stundenzahl. Wer in einer Schicht mehrere Zeitfenster durchläuft — etwa von Sonntagabend in die Nacht auf Montag —, muss die Stunden aufteilen; die Sätze werden nicht addiert, sondern es gilt für jede Stunde der jeweils höchste einschlägige Satz.

Was Überstunden wert sind →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist der steuerfreie Nachtzuschlag?

25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Wird die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen, steigt der steuerfreie Satz für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr auf 40 Prozent — genau diese Kombination macht Nachtschichten steuerlich attraktiv.

Sind Zuschläge auch sozialversicherungsfrei?

Nur bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde. Steuerfrei bleiben sie bis 50 €. Zwischen diesen beiden Grenzen entsteht ein Zuschlag, auf den zwar keine Lohnsteuer, aber Sozialabgaben anfallen — der Rechner weist beide Beträge getrennt aus.

Muss der Arbeitgeber Zuschläge zahlen?

Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es keinen gesetzlichen Zahlungsanspruch — nur einen Anspruch auf Ersatzruhetage nach § 11 ArbZG. Für Nachtarbeit verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Ausgleich in Form freier Tage oder eines Zuschlags; die Rechtsprechung hält 25 Prozent in der Regel für angemessen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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