Rechner · Alltag
Trinkgeld-Rechner
In Deutschland sind fünf bis zehn Prozent üblich, im gehobenen Restaurant auch mehr. Der Rechner nennt den Trinkgeldbetrag, die Gesamtsumme und den Anteil je Person — und den aufgerundeten Betrag, den man tatsächlich sagt.
Trinkgeld und Aufteilung
Der Prozentsatz bezieht sich auf den Rechnungsbetrag, nicht auf den Betrag je Person.
8,64 € Trinkgeld bei 10 % — pro Person 23,76 €.
| Rechnungsbetrag | 86,40 € |
|---|---|
| Trinkgeld 10 % | 8,64 € |
| Gesamt | 95,04 € |
| Je Person (4) | 23,76 € |
| Aufgerundet insgesamt | 96,00 € |
⚠ Trinkgeld ist freiwillig. Ein „Servicezuschlag“, der auf der Rechnung steht, ist dagegen Teil des Preises und ersetzt das Trinkgeld — beides zu zahlen ist unüblich.
Gesamtbetrag bei 86,40 € Rechnung
Zum Vergleich der üblichen Sätze — geteilt durch vier Personen steht der Anteil in der Tabelle des Rechners.
| Trinkgeld | Gesamt |
|---|---|
| kein Trinkgeld | 86,40 € insgesamt |
| 5 % | 90,72 € insgesamt |
| 10 % | 95,04 € insgesamt |
| 15 % | 99,36 € insgesamt |
| 20 % | 103,68 € insgesamt |
Fünf bis zehn Prozent — und warum aufgerundet wird
Den Trinkgeldbetrag zu einem gewählten Prozentsatz, die Gesamtsumme, den Anteil je Person und den auf volle Euro aufgerundeten Gesamtbetrag.
In der Praxis wird selten mit dem Taschenrechner gezahlt, sondern aufgerundet: Aus 86,40 € werden „95“ oder „90“. Die letzte Zeile nennt deshalb den aufgerundeten Betrag — das ist die Zahl, die man tatsächlich sagt.
Trinkgeld ist in Deutschland freiwillig und nicht Teil des Preises. Für den Empfänger ist es steuerfrei, sofern es freiwillig und ohne Rechtsanspruch von Dritten gegeben wird (§ 3 Nr. 51 EStG); ein verpflichtender Servicezuschlag dagegen ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Kurz beantwortet
Wie viel Trinkgeld ist üblich?
Im Restaurant fünf bis zehn Prozent, im gehobenen Bereich auch bis fünfzehn. Bei Taxifahrten und Lieferdiensten wird meist auf den nächsten glatten Betrag aufgerundet. Bei schlechtem Service ist kein Trinkgeld ebenso zulässig wie üblich.
Muss ich Trinkgeld geben?
Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung ohne Rechtsanspruch. Anders liegt es bei einem ausgewiesenen Servicezuschlag oder einer Pauschale für große Gruppen — die stehen auf der Rechnung und sind Teil des Preises.
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Für den Empfänger ja, solange es freiwillig von Gästen gegeben wird (§ 3 Nr. 51 EStG) — unabhängig von der Höhe. Trinkgelder, auf die ein Rechtsanspruch besteht, oder solche vom Arbeitgeber sind dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn.