Rechner · Alltag
Tagerechner
Beide Daten eintragen — der Rechner zählt die Kalendertage dazwischen und rechnet sie zusätzlich in Wochen, volle Monate und Werktage um. Die Monatsdifferenz wird kalendarisch gezählt, nicht als Tage geteilt durch 30.
Der Abstand zwischen zwei Daten
Gezählt wird die Differenz, nicht die Zahl der berührten Tage — der Starttag zählt nicht mit.
Vom Mittwoch bis Donnerstag — das sind 20 Wochen und 1 Tage.
| Kalendertage | 141 |
|---|---|
| Wochen und Tage | 20 W 1 T |
| Volle Monate | 4 |
| Samstage und Sonntage | 40 |
| Werktage Montag bis Freitag | 102 |
⚠ Der Rechner zählt die Differenz zweier Daten. Rechtliche Fristen zählen anders: Nach §§ 187 ff. BGB beginnt eine Frist am Tag nach dem Ereignis und endet, wenn ihr letzter Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, erst am nächsten Werktag.
Warum in UTC gerechnet wird
Den Abstand zwischen zwei Daten in Kalendertagen, in Wochen und Tagen, in vollen Monaten sowie aufgeteilt in Wochenenden und Werktage.
Die Monatsangabe zählt kalendarisch: Vom 31. Januar zum 28. Februar ist ein Monat, auch wenn es nur 28 Tage sind. Wer stattdessen Tage durch 30,4 teilt, bekommt 0,9 Monate — rechnerisch nachvollziehbar und für jede Frist falsch.
Die Werktage in der Tabelle sind Montag bis Freitag ohne Feiertage. Wer Arbeitstage mit Feiertagen je Bundesland braucht, nimmt den Arbeitstage-Rechner. Und für Fristen im Rechtssinn gelten die Regeln des BGB, die dieser Rechner bewusst nicht nachbildet.
Kurz beantwortet
Zählt der erste Tag mit?
Nein. Der Rechner bildet die Differenz: Vom 1. bis zum 2. März ist ein Tag. Wer die Zahl der berührten Kalendertage braucht — etwa für Hotelnächte oder Urlaubstage —, rechnet einen dazu.
Wie viele Tage hat ein Jahr?
365, in Schaltjahren 366. Schaltjahr ist jedes durch vier teilbare Jahr, außer den vollen Jahrhunderten, die nicht durch 400 teilbar sind — 2000 war eines, 1900 nicht. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Wie rechne ich eine Frist richtig?
Nach § 187 BGB beginnt eine Ereignisfrist am Tag nach dem Ereignis. Eine Zwei-Wochen-Frist ab Zugang am Montag endet also am übernächsten Montag. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt § 193 BGB es auf den nächsten Werktag.