Rechner · Steuern

Kleinunternehmer-Rechner

Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht übersteigen und der des laufenden Jahres nicht 100.000 €. Wird die zweite Grenze im Jahr gerissen, endet die Regelung sofort — nicht erst im Folgejahr.

§ 19 UStG · ab 2025

Beide Grenzen im Blick

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, nicht der Gewinn — und bei Neugründung wird die Vorjahresgrenze zeitanteilig gerechnet.

Kleinunternehmerregelung
JaKleinunternehmer möglich

Beide Grenzen sind eingehalten — du kannst ohne Umsatzsteuer abrechnen. Bis zur Jahresgrenze bleiben 60.000 €.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Umsatz Vorjahr18.000 €
Grenze Vorjahr25.000 €
Umsatz laufendes Jahr40.000 €
Grenze laufendes Jahr100.000 €
Kleinunternehmermöglich

⚠ Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr: Dann zählt allein die 25.000-Euro-Grenze, und zwar zeitanteilig ab dem Gründungsmonat. Wer die Regelung nicht will, kann auf sie verzichten — der Verzicht bindet dann fünf Jahre.

Zahlen einordnen

Zwei Grenzen, zwei völlig verschiedene Folgen

Was die Zahl zeigt

Ob die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr anwendbar ist: die beiden Umsatzgrenzen, die tatsächlichen Umsätze und den verbleibenden Spielraum bis zur Jahresgrenze.

Wie du sie liest

Die Grenzen wirken unterschiedlich. Die Vorjahresgrenze entscheidet über das GANZE laufende Jahr — sie steht am 1. Januar fest und ändert sich nicht mehr. Die Jahresgrenze wirkt dagegen sofort: Mit dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, endet die Regelung mitten im Jahr, und ab diesem Umsatz ist Umsatzsteuer auszuweisen.

Wo die Grenze liegt

Kleinunternehmer sein heißt nicht nur, keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen — es heißt auch, keine Vorsteuer ziehen zu dürfen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Der Verzicht bindet allerdings fünf Kalenderjahre. Der Rechner prüft die Schwellen, nicht diese Abwägung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was zählt zum Gesamtumsatz?

Alle steuerbaren Umsätze des Unternehmens, nicht der Gewinn. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor. Seit 2025 sind die Grenzen Nettobeträge — vorher war die 22.000-Euro-Grenze eine Bruttogrenze.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Bei der Vorjahresgrenze: Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt die Regelbesteuerung. Bei der 100.000-Euro-Grenze: sofort, mit dem Umsatz, der sie überschreitet. Dieser Umsatz selbst ist bereits steuerpflichtig — wer das übersieht, schuldet die Umsatzsteuer trotzdem und muss sie aus dem vereinnahmten Betrag herausrechnen.

Was gilt im Gründungsjahr?

Nur die 25.000-Euro-Grenze, gerechnet auf die tatsächliche Dauer der Tätigkeit. Wer am 1. Juli gründet, darf im ersten Jahr höchstens 12.500 € umsetzen, um im Folgejahr Kleinunternehmer bleiben zu können.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Seit 2024 in der Regel nicht mehr — die Pflicht zur Jahreserklärung ist für Kleinunternehmer entfallen. Voranmeldungen waren ohnehin nie nötig. Auf der Rechnung muss aber ein Hinweis auf § 19 UStG stehen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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