Rechner · Steuern
Kleinunternehmer-Rechner
Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht übersteigen und der des laufenden Jahres nicht 100.000 €. Wird die zweite Grenze im Jahr gerissen, endet die Regelung sofort — nicht erst im Folgejahr.
Beide Grenzen im Blick
Maßgeblich ist der tatsächliche Gesamtumsatz. Im Gründungsjahr gilt eine volle Jahresgrenze von 25.000 €, unabhängig vom Startmonat.
Beide Grenzen sind eingehalten. Verbleibender Spielraum: 60.000 €.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
| Umsatz Vorjahr | 18.000 € |
|---|---|
| Grenze Vorjahr | 25.000 € |
| Umsatz laufendes Jahr | 40.000 € |
| Grenze laufendes Jahr | 100.000 € |
| Kleinunternehmer | möglich |
Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr: Dann zählt allein die 25.000-Euro-Grenze, ohne Kürzung nach Gründungsmonat; maßgeblich ist der tatsächliche inländische Gesamtumsatz (BMF vom 18.03.2025, Abschnitt 19.1 Abs. 3). Wer die Regelung nicht will, kann auf sie verzichten — der Verzicht bindet dann fünf Jahre.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Kleinunternehmer-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/kleinunternehmer
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Zwei Grenzen, zwei völlig verschiedene Folgen
Ob die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr anwendbar ist: die beiden Umsatzgrenzen, die tatsächlichen Umsätze und den verbleibenden Spielraum bis zur Jahresgrenze.
Die Grenzen wirken unterschiedlich. Die Vorjahresgrenze entscheidet über das GANZE laufende Jahr — sie steht am 1. Januar fest und ändert sich nicht mehr. Die Jahresgrenze wirkt dagegen sofort: Mit dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, endet die Regelung mitten im Jahr, und ab diesem Umsatz ist Umsatzsteuer auszuweisen.
Kleinunternehmer sein heißt nicht nur, keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen — es heißt auch, keine Vorsteuer ziehen zu dürfen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Der Verzicht bindet allerdings fünf Kalenderjahre. Der Rechner prüft die Schwellen, nicht diese Abwägung.
Kurz beantwortet
Was zählt zum Gesamtumsatz?
Alle steuerbaren Umsätze des Unternehmens, nicht der Gewinn. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor. Seit 2025 sind die Grenzen Nettobeträge — vorher war die 22.000-Euro-Grenze eine Bruttogrenze.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei der Vorjahresgrenze: Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt die Regelbesteuerung. Bei der 100.000-Euro-Grenze: sofort, mit dem Umsatz, der sie überschreitet. Dieser Umsatz selbst ist bereits steuerpflichtig — wer das übersieht, schuldet die Umsatzsteuer trotzdem und muss sie aus dem vereinnahmten Betrag herausrechnen.
Was gilt im Gründungsjahr?
Nur die 25.000-Euro-Grenze — und zwar in voller Höhe, egal in welchem Monat du anfängst. Maßgeblich ist der tatsächliche inländische Umsatz im Gründungsjahr; hochgerechnet oder nach Monaten gekürzt wird nicht (BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Abschnitt 19.1 Abs. 3). Wer am 1. Juli gründet und bis Jahresende 20.000 € umsetzt, bleibt Kleinunternehmer.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit 2024 in der Regel nicht mehr — die Pflicht zur Jahreserklärung ist für Kleinunternehmer entfallen. Voranmeldungen waren ohnehin nie nötig. Auf der Rechnung muss aber ein Hinweis auf § 19 UStG stehen.