Rechner · Steuern
Kleinunternehmer-Rechner
Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht übersteigen und der des laufenden Jahres nicht 100.000 €. Wird die zweite Grenze im Jahr gerissen, endet die Regelung sofort — nicht erst im Folgejahr.
Beide Grenzen im Blick
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, nicht der Gewinn — und bei Neugründung wird die Vorjahresgrenze zeitanteilig gerechnet.
Beide Grenzen sind eingehalten — du kannst ohne Umsatzsteuer abrechnen. Bis zur Jahresgrenze bleiben 60.000 €.
| Umsatz Vorjahr | 18.000 € |
|---|---|
| Grenze Vorjahr | 25.000 € |
| Umsatz laufendes Jahr | 40.000 € |
| Grenze laufendes Jahr | 100.000 € |
| Kleinunternehmer | möglich |
⚠ Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr: Dann zählt allein die 25.000-Euro-Grenze, und zwar zeitanteilig ab dem Gründungsmonat. Wer die Regelung nicht will, kann auf sie verzichten — der Verzicht bindet dann fünf Jahre.
Zwei Grenzen, zwei völlig verschiedene Folgen
Ob die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr anwendbar ist: die beiden Umsatzgrenzen, die tatsächlichen Umsätze und den verbleibenden Spielraum bis zur Jahresgrenze.
Die Grenzen wirken unterschiedlich. Die Vorjahresgrenze entscheidet über das GANZE laufende Jahr — sie steht am 1. Januar fest und ändert sich nicht mehr. Die Jahresgrenze wirkt dagegen sofort: Mit dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, endet die Regelung mitten im Jahr, und ab diesem Umsatz ist Umsatzsteuer auszuweisen.
Kleinunternehmer sein heißt nicht nur, keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen — es heißt auch, keine Vorsteuer ziehen zu dürfen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Der Verzicht bindet allerdings fünf Kalenderjahre. Der Rechner prüft die Schwellen, nicht diese Abwägung.
Kurz beantwortet
Was zählt zum Gesamtumsatz?
Alle steuerbaren Umsätze des Unternehmens, nicht der Gewinn. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor. Seit 2025 sind die Grenzen Nettobeträge — vorher war die 22.000-Euro-Grenze eine Bruttogrenze.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei der Vorjahresgrenze: Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt die Regelbesteuerung. Bei der 100.000-Euro-Grenze: sofort, mit dem Umsatz, der sie überschreitet. Dieser Umsatz selbst ist bereits steuerpflichtig — wer das übersieht, schuldet die Umsatzsteuer trotzdem und muss sie aus dem vereinnahmten Betrag herausrechnen.
Was gilt im Gründungsjahr?
Nur die 25.000-Euro-Grenze, gerechnet auf die tatsächliche Dauer der Tätigkeit. Wer am 1. Juli gründet, darf im ersten Jahr höchstens 12.500 € umsetzen, um im Folgejahr Kleinunternehmer bleiben zu können.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit 2024 in der Regel nicht mehr — die Pflicht zur Jahreserklärung ist für Kleinunternehmer entfallen. Voranmeldungen waren ohnehin nie nötig. Auf der Rechnung muss aber ein Hinweis auf § 19 UStG stehen.