Rechner · Steuern
Progressionsvorbehalt-Rechner
Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld sind steuerfrei — sie erhöhen aber den Steuersatz auf alles andere. Genau daraus entsteht die Steuernachzahlung, mit der viele im Folgejahr nicht rechnen.
Was die steuerfreie Leistung wirklich kostet
Gerechnet wird der Durchschnittssteuersatz auf Einkommen plus Leistung — und dieser Satz dann auf das Einkommen allein angewendet.
Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld.
Die steuerfreie Leistung hebt deinen Steuersatz auf 18,69 % — das kostet 1.389 € zusätzlich.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich ist dein Steuerbescheid. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
| Zu versteuerndes Einkommen | 30.000 € |
|---|---|
| Steuerfreie Lohnersatzleistung | 12.000 € |
| Steuersatz mit Progressionsvorbehalt | 18,69 % |
| Steuer ohne Progressionsvorbehalt | 4.217 € |
| Steuer mit Progressionsvorbehalt | 5.606 € |
Wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
Der Rechner zeigt den Effekt auf die Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich an der so erhöhten Steuer und kommen hinzu. Keine Steuerberatung.
Zusätzliche Steuer bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen
Je höher die steuerfreie Leistung, desto stärker der Effekt — und er trifft das ganze übrige Einkommen.
| Lohnersatzleistung | Mehrsteuer |
|---|---|
| 3.000 € | 399 € mehr Steuer |
| 6.000 € | 758 € mehr Steuer |
| 12.000 € | 1.389 € mehr Steuer |
| 20.000 € | 2.111 € mehr Steuer |
Mehr brutto heißt immer mehr netto
Den Progressionsvorbehalt gibt es nur, weil der Tarif progressiv ist: Die steuerfreie Leistung zählt allein für den Satz mit. Wer verstehen will, warum das eine Nachzahlung auslöst, braucht zuerst den Tarif.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, aber er wird nie auf alles angewendet: Das Einkommen wird in Scheiben zerlegt, und jede Scheibe hat ihren eigenen Satz. Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei (Grundfreibetrag), auf den Euro darüber beginnt der Tarif bei 14 %, wächst bis 69.879 € auf 42 % und erreicht ab 277.826 € die 45 %. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, zahlt den höheren Satz nur auf den Teil darüber; die Scheiben darunter bleiben besteuert wie vorher. Es gibt deshalb keine Einkommensstufe, in die man „rutscht“, und keinen Betrag, ab dem sich Mehrverdienst nicht mehr lohnt. Die Lohnsteuerklassen I bis VI sind etwas anderes: Sie hängen am Familienstand und an der Zahl der Arbeitsverhältnisse, nicht an der Höhe des Verdienstes.
Die Probe aufs Exempel: dieselbe Erhöhung um 3.000 € im Jahr — 250 € im Monat — an fünf verschiedenen Einkommen. Die Zeile mit 69.000 € ist die interessante: Sie überschreitet mit der Erhöhung die 42-%-Grenze von 69.879 € und behält trotzdem 1.741 €.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer bisher | Steuer auf die Erhöhung | Bleibt von der Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 648 € | 2.352 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 861 € | 2.139 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 1.017 € | 1.983 € |
| 69.000 € | 17.845 € | 1.259 € | 1.741 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 1.260 € | 1.740 € |
Die Spalte „Bleibt von der Erhöhung“ ist in keiner Zeile negativ, und sie kann es auch nicht sein: Der höchste Satz, den § 32a EStG auf einen zusätzlichen Euro legt, ist 45 %. Selbst im ungünstigsten Fall dieser Tabelle bleiben von 3.000 € noch 1.740 € übrig. Sozialabgaben sind hier nicht enthalten — sie ändern an der Richtung nichts, weil sie ein fester Prozentsatz sind und auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen gar nicht mehr anfallen.
Kurzfassung: Die obere Kurve ist der Satz auf den nächsten Euro, die untere der Satz auf das gesamte Einkommen — sie liegt immer darunter. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen stehen 34 % gegen 20 %.
120.000 € 42 % Durchschnittssteuersatz (alles zusammen): 33 %
Tippen oder Pfeiltasten: jeden einzelnen Wert ablesen.
Grenzsteuersatz (nächster Euro) Durchschnittssteuersatz (alles zusammen)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz (nächster Euro) | Durchschnittssteuersatz (alles zusammen) |
|---|---|---|
| 0 | 0 % | 0 % |
| 5.000 | 0 % | 0 % |
| 10.000 | 0 % | 0 % |
| 12.000 | 0 % | 0 % |
| 12.500 | 14 % | 0 % |
| 13.000 | 15 % | 1 % |
| 14.000 | 17 % | 2 % |
| 15.000 | 19 % | 3 % |
| 16.000 | 21 % | 4 % |
| 17.000 | 22 % | 5 % |
| 18.000 | 24 % | 6 % |
| 20.000 | 25 % | 8 % |
| 25.000 | 27 % | 11 % |
| 30.000 | 28 % | 14 % |
| 35.000 | 30 % | 16 % |
| 40.000 | 32 % | 18 % |
| 45.000 | 34 % | 20 % |
| 50.000 | 35 % | 21 % |
| 55.000 | 37 % | 22 % |
| 60.000 | 38 % | 24 % |
| 65.000 | 40 % | 25 % |
| 70.000 | 42 % | 26 % |
| 80.000 | 42 % | 28 % |
| 90.000 | 42 % | 30 % |
| 100.000 | 42 % | 31 % |
| 110.000 | 42 % | 32 % |
| 120.000 | 42 % | 33 % |
Beide Kurven zusammen erklären das Missverständnis: Wer „42 % Spitzensteuersatz“ hört, denkt an die obere Kurve und rechnet mit der unteren. Die obere gilt aber immer nur für den nächsten Euro; was tatsächlich vom gesamten Einkommen abgeht, steht unten und liegt deutlich niedriger — bei 45.000 € sind es 20 %. Beide Sätze für dein eigenes Einkommen zeigt der Einkommensteuer-Rechner.
Wo der Sprung wirklich lauert. Im Steuertarif nirgends — wohl aber dort, wo eine Leistung an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden mit steigendem Verdienst angerechnet oder fallen an einer Kante ganz weg; in diesem Bereich kann von hundert Euro mehr tatsächlich fast nichts ankommen. Das ist der reale Kern, aus dem der Irrtum über die Steuerprogression entstanden ist — nur betrifft er einen anderen Teil des Systems. Diesen Bereich rechnet Lohnt sich Arbeit? durch.
Gerechnet ist der Grundtarif auf das zu versteuernde Einkommen — nicht auf den Bruttolohn. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben sind nicht enthalten; sie senken den Betrag, der von einer Erhöhung bleibt, kehren sein Vorzeichen aber nicht um. Keine Steuerberatung.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Progressionsvorbehalt-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/progressionsvorbehalt
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Steuerfrei heißt nicht folgenlos
Die Mehrsteuer, die durch den Progressionsvorbehalt entsteht: den Steuersatz mit und ohne Berücksichtigung der Leistung sowie die Differenz.
Die Leistung selbst wird nicht besteuert. Sie wird nur für die Ermittlung des Steuersatzes zum Einkommen addiert; dieser höhere Durchschnittssatz gilt dann für das steuerpflichtige Einkommen allein. Das Ergebnis ist eine Steuer, die deutlich über der ohne die Leistung liegt — bei einem mittleren Einkommen kosten 12.000 € Elterngeld schnell 1.000 € zusätzliche Steuer.
Der Effekt ist am stärksten im mittleren Einkommensbereich, wo der Tarif steil verläuft. Wer ohnehin im Spitzensteuersatz liegt, merkt kaum etwas, weil der Durchschnittssatz dort nur noch langsam steigt. Wer gar kein steuerpflichtiges Einkommen hat, zahlt trotz hoher Leistungen nichts — es gibt nichts, worauf der erhöhte Satz wirken könnte.
Kurz beantwortet
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Vor allem Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld und Übergangsgeld. Nicht dazu gehören Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld und BAföG — diese Leistungen bleiben ohne jede steuerliche Wirkung.
Muss ich deshalb eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Abgabe verpflichtet. Die Leistungsträger melden die Beträge elektronisch ans Finanzamt — sie stehen in der Steuererklärung also ohnehin schon drin.
Warum kommt eine Nachzahlung, obwohl das Geld steuerfrei war?
Weil der Lohnsteuerabzug während des Jahres den erhöhten Satz nicht kennt. Der Arbeitgeber rechnet mit dem laufenden Gehalt, die Leistungsstelle behält gar nichts ein. Erst die Veranlagung bringt beides zusammen — und dann fehlt die Differenz.