Rechner · Steuern
Progressionsvorbehalt-Rechner
Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld sind steuerfrei — sie erhöhen aber den Steuersatz auf alles andere. Genau daraus entsteht die Steuernachzahlung, mit der viele im Folgejahr nicht rechnen.
Was die steuerfreie Leistung wirklich kostet
Gerechnet wird der Durchschnittssteuersatz auf Einkommen plus Leistung — und dieser Satz dann auf das Einkommen allein angewendet.
Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld.
Die steuerfreie Leistung hebt deinen Steuersatz auf 18,69 % — das kostet 1.389 € zusätzlich.
| Zu versteuerndes Einkommen | 30.000 € |
|---|---|
| Steuerfreie Lohnersatzleistung | 12.000 € |
| Steuersatz mit Progressionsvorbehalt | 18,69 % |
| Steuer ohne Progressionsvorbehalt | 4.217 € |
| Steuer mit Progressionsvorbehalt | 5.606 € |
Wer im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
⚠ Der Rechner zeigt den Effekt auf die Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich an der so erhöhten Steuer und kommen hinzu. Keine Steuerberatung.
Zusätzliche Steuer bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen
Je höher die steuerfreie Leistung, desto stärker der Effekt — und er trifft das ganze übrige Einkommen.
| Lohnersatzleistung | Mehrsteuer |
|---|---|
| 3.000 € | 399 € mehr Steuer |
| 6.000 € | 758 € mehr Steuer |
| 12.000 € | 1.389 € mehr Steuer |
| 20.000 € | 2.111 € mehr Steuer |
Steuerfrei heißt nicht folgenlos
Die Mehrsteuer, die durch den Progressionsvorbehalt entsteht: den Steuersatz mit und ohne Berücksichtigung der Leistung sowie die Differenz.
Die Leistung selbst wird nicht besteuert. Sie wird nur für die Ermittlung des Steuersatzes zum Einkommen addiert; dieser höhere Durchschnittssatz gilt dann für das steuerpflichtige Einkommen allein. Das Ergebnis ist eine Steuer, die deutlich über der ohne die Leistung liegt — bei einem mittleren Einkommen kosten 12.000 € Elterngeld schnell 1.000 € zusätzliche Steuer.
Der Effekt ist am stärksten im mittleren Einkommensbereich, wo der Tarif steil verläuft. Wer ohnehin im Spitzensteuersatz liegt, merkt kaum etwas, weil der Durchschnittssatz dort nur noch langsam steigt. Wer gar kein steuerpflichtiges Einkommen hat, zahlt trotz hoher Leistungen nichts — es gibt nichts, worauf der erhöhte Satz wirken könnte.
Kurz beantwortet
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Vor allem Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld und Übergangsgeld. Nicht dazu gehören Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld und BAföG — diese Leistungen bleiben ohne jede steuerliche Wirkung.
Muss ich deshalb eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Abgabe verpflichtet. Die Leistungsträger melden die Beträge elektronisch ans Finanzamt — sie stehen in der Steuererklärung also ohnehin schon drin.
Warum kommt eine Nachzahlung, obwohl das Geld steuerfrei war?
Weil der Lohnsteuerabzug während des Jahres den erhöhten Satz nicht kennt. Der Arbeitgeber rechnet mit dem laufenden Gehalt, die Leistungsstelle behält gar nichts ein. Erst die Veranlagung bringt beides zusammen — und dann fehlt die Differenz.