Rechner · Steuern

Krankenkassenbeitrag-Rechner

Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag selbst: 14,6 % Kranken- plus 3,6 % Pflegeversicherung und den Zusatzbeitrag der Kasse. Nach unten greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat, nach oben die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €.

§ 240 SGB V · Rechengrößen 2026

Was die Kasse monatlich abbucht

Bemessungsgrundlage sind die gesamten Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit.

Beitragssatz

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 % — deine Kasse kann darüber oder darunter liegen.

Beitrag im Monat
633,00€ / Monat

633,00 € im Monat auf eine Bemessungsgrundlage von 3.000,00 € — 17,5 % Kranken- und 3,6 % Pflegeversicherung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Beitragspflichtiges Einkommen3.000,00 €
Krankenversicherung 17,5 %525,00 €
Pflegeversicherung 3,6 %108,00 €
Beitrag im Monat633,00 €
Beitrag im Jahr7.596,00 €

⚠ Der Kinderabschlag der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind ist nicht abgebildet. Der Beitrag wird zunächst vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Steuerbescheids rückwirkend korrigiert. Maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.

Beispiele · gerechnet

Monatsbeitrag bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Anspruch auf Krankengeld

Unter der Mindestbemessungsgrundlage bleibt der Beitrag konstant, über der Bemessungsgrenze ebenfalls.

Monatsbeitrag bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Anspruch auf Krankengeld
Monatliches EinkommenBeitrag
800 €278,17 € / Monat
1.500 €316,50 € / Monat
3.000 €633,00 € / Monat
5.000 €1.055,00 € / Monat
7.000 €1.226,44 € / Monat
Zahlen einordnen

Ein Sockel, den niemand unterschreitet

Was die Zahl zeigt

Den monatlichen Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: die Bemessungsgrundlage, beide Beitragssätze und die Summe.

Wie du sie liest

Zwei Grenzen begrenzen die Rechnung nach unten und oben. Unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage wird trotzdem aus dieser gerechnet — wer in einem schwachen Monat 500 € verdient, zahlt Beiträge auf über 1.300 €. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht weiter; das ist der Punkt, an dem die gesetzliche Versicherung für Gutverdienende zum Festbetrag wird.

Wo die Grenze liegt

Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt — auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten, nicht nur der Gewinn. Der Beitrag wird zunächst vorläufig aus dem letzten Steuerbescheid festgesetzt und nach Vorlage des neuen Bescheids rückwirkend korrigiert; daraus entstehen Nachzahlungen, die dieser Rechner nicht vorhersieht.

Beitragssätze und Bemessungsgrenzen →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ist die Mindestbemessungsgrundlage?

Ein Mindesteinkommen, das die Kasse unterstellt, auch wenn tatsächlich weniger verdient wurde: ein Drittel der Bezugsgröße, 2026 also 1.318,33 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 270 bis 290 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz?

Der ermäßigte Satz von 14,0 % gilt ohne Anspruch auf Krankengeld, der allgemeine von 14,6 % mit. Selbstständige können wählen — wer den ermäßigten Satz nimmt, sollte den Ausfall durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern.

Zahlt der Arbeitgeber etwas dazu?

Bei freiwillig versicherten Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze ja: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags, höchstens aber die Hälfte des Beitrags aus der Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige tragen den vollen Beitrag allein.

Zählen Mieteinnahmen mit?

Ja. Bei freiwillig Versicherten legt § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrunde — Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zählen mit, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das unterscheidet sie von Pflichtversicherten, bei denen nur das Arbeitsentgelt zählt.

Das fragen sich viele als Nächstes

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