Rechner · Steuern
Krankenkassenbeitrag-Rechner
Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag selbst: 14,6 % Kranken- plus 3,6 % Pflegeversicherung und den Zusatzbeitrag der Kasse. Nach unten greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat, nach oben die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €.
Was die Kasse monatlich abbucht
Bemessungsgrundlage sind die gesamten Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 % — deine Kasse kann darüber oder darunter liegen.
633,00 € im Monat auf eine Bemessungsgrundlage von 3.000,00 € — 17,5 % Kranken- und 3,6 % Pflegeversicherung.
| Beitragspflichtiges Einkommen | 3.000,00 € |
|---|---|
| Krankenversicherung 17,5 % | 525,00 € |
| Pflegeversicherung 3,6 % | 108,00 € |
| Beitrag im Monat | 633,00 € |
| Beitrag im Jahr | 7.596,00 € |
⚠ Der Kinderabschlag der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind ist nicht abgebildet. Der Beitrag wird zunächst vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Steuerbescheids rückwirkend korrigiert. Maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.
Monatsbeitrag bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Anspruch auf Krankengeld
Unter der Mindestbemessungsgrundlage bleibt der Beitrag konstant, über der Bemessungsgrenze ebenfalls.
| Monatliches Einkommen | Beitrag |
|---|---|
| 800 € | 278,17 € / Monat |
| 1.500 € | 316,50 € / Monat |
| 3.000 € | 633,00 € / Monat |
| 5.000 € | 1.055,00 € / Monat |
| 7.000 € | 1.226,44 € / Monat |
Ein Sockel, den niemand unterschreitet
Den monatlichen Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: die Bemessungsgrundlage, beide Beitragssätze und die Summe.
Zwei Grenzen begrenzen die Rechnung nach unten und oben. Unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage wird trotzdem aus dieser gerechnet — wer in einem schwachen Monat 500 € verdient, zahlt Beiträge auf über 1.300 €. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht weiter; das ist der Punkt, an dem die gesetzliche Versicherung für Gutverdienende zum Festbetrag wird.
Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt — auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten, nicht nur der Gewinn. Der Beitrag wird zunächst vorläufig aus dem letzten Steuerbescheid festgesetzt und nach Vorlage des neuen Bescheids rückwirkend korrigiert; daraus entstehen Nachzahlungen, die dieser Rechner nicht vorhersieht.
Kurz beantwortet
Was ist die Mindestbemessungsgrundlage?
Ein Mindesteinkommen, das die Kasse unterstellt, auch wenn tatsächlich weniger verdient wurde: ein Drittel der Bezugsgröße, 2026 also 1.318,33 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 270 bis 290 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz?
Der ermäßigte Satz von 14,0 % gilt ohne Anspruch auf Krankengeld, der allgemeine von 14,6 % mit. Selbstständige können wählen — wer den ermäßigten Satz nimmt, sollte den Ausfall durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern.
Zahlt der Arbeitgeber etwas dazu?
Bei freiwillig versicherten Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze ja: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags, höchstens aber die Hälfte des Beitrags aus der Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige tragen den vollen Beitrag allein.
Zählen Mieteinnahmen mit?
Ja. Bei freiwillig Versicherten legt § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrunde — Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zählen mit, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das unterscheidet sie von Pflichtversicherten, bei denen nur das Arbeitsentgelt zählt.