Rechner · Arbeit & Gehalt
Mutterschutz-Rechner
Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt — bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung sind es 12 Wochen.
Deine Fristen aus dem Entbindungstermin
Maßgeblich ist der ärztlich errechnete Termin. Kommt das Kind früher, verschiebt sich das Ende nicht nach vorn — die Tage werden angehängt.
Die letzten drei Fälle verlängern die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Die Schutzfrist läuft vom 08.08.2026 bis zum 14.11.2026 — 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Termin.
Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| Voraussichtlicher Entbindungstermin | 19.09.2026 |
|---|---|
| Schutzfrist beginnt | 08.08.2026 |
| Letzter Tag der Schutzfrist | 14.11.2026 |
| Dauer insgesamt | 98 Tage |
| Anspruch auf Mutterschaftsgeld | 98 Tage |
Kommt das Kind später als errechnet, verkürzt sich die Frist danach nicht — die acht Wochen laufen ab der tatsächlichen Entbindung.
Die Frist nach der Geburt läuft ab dem tatsächlichen Entbindungstag. Weicht er vom errechneten Termin ab, verschiebt sich das Ende entsprechend — bei einer früheren Geburt werden die verlorenen Tage der Vorfrist hinten angehängt.
Wo die Zahl endet
Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.
Zitieren
Sören Striewski: „Mutterschutz-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/mutterschutz
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Ein Verbot, kein Angebot
Beginn und Ende der Mutterschutzfrist sowie ihre Gesamtdauer, berechnet aus dem errechneten Entbindungstermin.
Die beiden Hälften sind rechtlich verschieden. Vor der Geburt darf die Schwangere arbeiten, wenn sie es ausdrücklich will und die Erklärung jederzeit widerrufen kann. Nach der Geburt ist die Beschäftigung absolut verboten — daran kann auch die Mutter nichts ändern.
Der Rechner nennt die gesetzlichen Fristen, nicht das Geld. Während der Schutzfrist zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 € am Tag, den Rest bis zum bisherigen Nettolohn schießt der Arbeitgeber zu. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot kann schon vorher greifen und ist hier nicht abgebildet.
Kurz beantwortet
Was passiert, wenn das Kind später kommt als errechnet?
Die Frist nach der Geburt bleibt bei acht Wochen und wird nicht gekürzt — sie beginnt erst mit der tatsächlichen Entbindung. Die zusätzlichen Tage vor der Geburt gehen also nicht verloren, sondern verlängern den Gesamtzeitraum.
Und wenn es früher kommt?
Dann werden die Tage, die von der Sechs-Wochen-Frist vor der Geburt nicht ausgeschöpft wurden, an die Frist danach angehängt (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG). Bei einer Frühgeburt gelten ohnehin zwölf statt acht Wochen.
Darf ich vor der Geburt weiterarbeiten?
Ja, wenn du es ausdrücklich willst. Die Frist von sechs Wochen vor dem Termin ist ein Beschäftigungsverbot, von dem sich die Schwangere befreien kann; die Erklärung ist jederzeit widerruflich. Nach der Entbindung gibt es diese Möglichkeit nicht.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz?
Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens aber bis 4 Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG). Er greift auch, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erst nach Zugang der Kündigung erfährt — sofern er innerhalb von zwei Wochen informiert wird.