Rechner · Arbeit & Gehalt

Kinderkrankengeld-Rechner

Kinderkrankengeld ersetzt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Einmalzahlungen in den zwölf Monaten davor 100 % (§ 45 Abs. 2 SGB V). Nach oben ist es bei 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze gekappt, also bei 135,63 € am Tag. Die Tage stehen daneben: 15 je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30 — bei mehreren Kindern gedeckelt auf 35 beziehungsweise 70.

§ 45 SGB V · 90 % vom Netto · § 45 Abs. 2a SGB V (befristet)

Was für die Ausfalltage zusammenkommt

Zwei Kappungen entscheiden das Ergebnis, und beide werden regelmäßig übersehen: die am Tagesbetrag und die an der Zahl der Tage.

Das monatliche Nettoarbeitsentgelt aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Gerechnet wird kalendertäglich mit 30 Tagen im Monat — nicht mit den Arbeitstagen.

Bezahlt werden nur Tage, an denen du wegen der Betreuung nicht gearbeitet hast und an denen kein anderer im Haushalt das Kind betreuen konnte. Ein Attest des Kinderarztes ist ab dem ersten Tag nötig.

Der Anspruch gilt bis zum 12. Geburtstag des Kindes; bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Jedes Kind bringt eigene Tage — aber nur bis zur Jahresgrenze.

Dann verdoppeln sich die Tage: 30 je Kind statt 15, gedeckelt auf 70 statt 35. Der Grund ist einfach: Es gibt keinen zweiten Elternteil, der eigene Tage einbringen könnte.

Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Bonus, 13. Monatsgehalt — davon wurden Beiträge gezahlt. Dann steigt der Satz von 90 auf 100 % des ausgefallenen Nettos. Das ist der am häufigsten verschenkte Punkt bei diesem Antrag.

Kinderkrankengeld
330,00€ für 5 Tage

66,00 € je Ausfalltag — 90 % deines kalendertäglichen Nettos. Der Anspruch reicht für 15 Tage im Jahr.

Die Rechnung bildet die Regel ab, nicht deinen Einzelfall — Freibeträge und Sonderfälle können sie verschieben. Maßgeblich sind deine Abrechnung und dein Bescheid. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aufschlüsselung des Ergebnisses
Netto je Kalendertag73,33 €
Kinderkrankengeld je Tag (90 %)66,00 €
Obergrenze je Tag (70 % der BBG)135,63 €
Maßgeblich je Tag66,00 €
Anspruchstage bei 1 Kind15
Für 5 Ausfalltage330,00 €

Der Rechner zeigt den Leistungsbetrag nach § 45 Abs. 2 SGB V. Davon gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab — in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht während des Bezugs Beitragsfreiheit. Nicht abgebildet sind der Vorrang eines tariflichen oder arbeitsvertraglichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung (viele Verträge zahlen die ersten Tage voll, und dann gibt es kein Kinderkrankengeld), die unbegrenzten Tage bei schwerstkranken Kindern nach § 45 Abs. 4 SGB V, die Übertragung von Tagen zwischen den Eltern und die Sonderregeln für privat Versicherte, die gar keinen Anspruch haben. Die befristete Aufstockung auf 15 Tage gilt bis zum 2026; danach greifen wieder 10 Tage je Kind. Verbindlich ist die Zusage deiner Krankenkasse.

Beispiele · gerechnet

Fünf Ausfalltage bei verschiedenen Nettoeinkommen

Der Betrag wächst mit dem Einkommen — aber nur bis zur Kappung bei 135,63 € am Tag. Oberhalb davon bringt ein höheres Netto nichts mehr, und die letzten beiden Zeilen sind deshalb identisch.

Fünf Ausfalltage bei verschiedenen Nettoeinkommen
Netto im MonatFür fünf Ausfalltage
1.500 €225,00 € für 5 Tage
2.200 €330,00 € für 5 Tage
3.200 €480,00 € für 5 Tage
6.000 €678,13 € für 5 Tage
9.000 €678,13 € für 5 Tage

Wo die Zahl endet

Der Rechner rechnet die Formel, nicht deinen Fall.

Sören Striewski hat diese Rechnung gegen die amtliche Vorgabe geprüft.Betreibt Klarbelegt allein · 205 Quellen, jede mit Prüftermin · Wie ich arbeite
Zitieren

Sören Striewski: „Kinderkrankengeld-Rechner“. Klarbelegt. https://klarbelegt.de/rechner/kinderkrankengeld

Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.

Zahlen einordnen

Warum 90 Prozent nicht 90 Prozent des Monatsgehalts sind

Was die Zahl zeigt

Den Betrag je Ausfalltag und die Summe für die Tage, die du nimmst — begrenzt auf den Jahresanspruch. Bei 15 Tagen je Kind sind das für ein Kind höchstens 15 bezahlte Tage, bei mehreren Kindern höchstens 35.

Wie du sie liest

Der Satz von 90 % bezieht sich auf das KALENDERTÄGLICHE Netto, also auf ein Dreißigstel des Monatsnettos — nicht auf das Netto eines Arbeitstages. Weil ein Monat rund 21 Arbeitstage hat, aber durch 30 geteilt wird, ersetzt das Kinderkrankengeld je Ausfalltag deutlich weniger als 90 % dessen, was du an diesem Tag verdient hättest. Das ist keine Kürzung, sondern die Systematik des Krankengeldes — und der Grund, warum die Rechnung überraschend niedrig ausfällt. Nach oben greift zusätzlich die Kappung bei 135,63 € am Tag.

Wo die Grenze liegt

Dieser Rechner sagt nicht, ob dir überhaupt Kinderkrankengeld zusteht. Es gibt es nur für gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, nur wenn das Kind gesetzlich versichert ist, und nur wenn niemand anders im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Und es gibt es nicht, wenn dein Arbeitgeber für diese Tage das Entgelt weiterzahlt — viele Tarifverträge und Arbeitsverträge tun das für die ersten Tage, und dieser Anspruch geht vor. Er rechnet außerdem den Leistungsbetrag, nicht die Auszahlung: Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gehen noch ab. Verbindlich ist die Abrechnung der Krankenkasse.

Wie viele Tage stehen dir zu? →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich am Tag?

90 % deines kalendertäglichen Nettos, also 90 % eines Dreißigstels deines Monatsnettos. Bei 2.200 € netto im Monat sind das 66,00 € je Ausfalltag. Hattest du in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld, steigt der Satz auf 100 % — dann sind es 73,33 €.

Bringen drei Kinder dreimal so viele Tage?

Nein. Jedes Kind bringt 15 eigene Tage, aber der Gesamtanspruch ist bei 35 Tagen im Jahr gedeckelt (für Alleinerziehende bei 70). Bei drei Kindern stehen also nicht 45, sondern 35 Tage zur Verfügung. Wichtig ist dabei: Die Tage gelten JE ELTERNTEIL — beide Eltern zusammen kommen also auf das Doppelte.

Warum ist der Betrag niedriger als erwartet?

Weil durch 30 geteilt wird und nicht durch die Arbeitstage. 90 % klingen nach fast vollem Lohnausgleich, beziehen sich aber auf das kalendertägliche Netto. Ein Monat hat rund 21 Arbeitstage, aber 30 Kalendertage — je ausgefallenem ARBEITSTAG ersetzt das Kinderkrankengeld deshalb nur etwa zwei Drittel des Verdienstes. Dazu kommt die Kappung bei 135,63 € am Tag, die höhere Einkommen zusätzlich trifft.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Arbeitgeber weiterzahlt?

Nein. Zahlt der Arbeitgeber für diese Tage das Entgelt weiter — etwa aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrags —, fehlt das „ausgefallene Nettoarbeitsentgelt“, an das § 45 SGB V anknüpft. Dann gibt es kein Kinderkrankengeld, und die Tage bleiben für später erhalten. Es lohnt sich deshalb, zuerst in den Arbeitsvertrag zu schauen: Viele decken die ersten Tage ab, und das ist finanziell besser als der Antrag bei der Kasse.

Können beide Eltern ihre Tage zusammenlegen?

Grundsätzlich hat jeder Elternteil seinen eigenen Anspruch von 15 Tagen je Kind. Ein Elternteil kann seine Tage auf den anderen übertragen, wenn der Arbeitgeber zustimmt — praktisch ist das der Weg, wenn nur einer von beiden freinehmen kann. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht es nicht, und die Krankenkasse prüft die Übertragung im Einzelfall.

Das fragen sich viele als Nächstes

Rechenstand

Prüfe die Grundlage deiner Rechnung.

Beträge und Regeln können sich ändern. Im Daten-Status siehst du Quelle, Stand und den nächsten Prüftermin. Datenstand des Rechners prüfen · RSS-Feed