Rechner · Arbeit & Gehalt
Abfindungsrechner
Die Faustformel lautet: ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Ein Anspruch folgt daraus nicht — sie stammt aus der Vergleichspraxis der Arbeitsgerichte und aus § 1a KSchG. Besteuert wird die Abfindung nach der Fünftelregelung, Sozialabgaben fallen keine an.
Höhe und Steuer der Abfindung
Der Faktor ist Verhandlungssache: 0,5 ist üblich, bei guter Verhandlungsposition oder drohender Unwirksamkeit der Kündigung auch mehr.
Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Die Faustformel nennt 0,5.
Ohne die Abfindung. Je höher es ist, desto weniger bringt die Fünftelregelung.
Faustformel: 0,50 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Nach der Fünftelregelung bleiben davon rund 11.855 €.
| Abfindung brutto | 17.500 € |
|---|---|
| Steuer mit Fünftelregelung | − 5.645 € |
| Bleiben (ohne Soli und Kirchensteuer) | 11.855 € |
| Steuer ohne Fünftelregelung wäre | 6.070 € |
| Vorteil der Fünftelregelung | 425 € |
Auf eine Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an — Steuer aber schon, und zwar im Jahr der Auszahlung.
⚠ Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an — die Entlastung kommt erst mit der Steuererklärung. Keine Steuerberatung.
Abfindung bei 3.500 € Monatsbrutto nach Beschäftigungsdauer
Mit dem Faktor 0,5 — die Faustformel, mit der Arbeitsgerichte Vergleiche vorschlagen.
| Beschäftigungsjahre | Abfindung brutto |
|---|---|
| 3 Jahre | 5.250 € brutto |
| 5 Jahre | 8.750 € brutto |
| 10 Jahre | 17.500 € brutto |
| 20 Jahre | 35.000 € brutto |
| 30 Jahre | 52.500 € brutto |
Was die Fünftelregelung wirklich bringt
Die Abfindungshöhe nach der Faustformel und die darauf entfallende Einkommensteuer — einmal mit der Tarifermäßigung des § 34 EStG, einmal ohne.
Die Fünftelregelung dämpft die Progression, sie halbiert die Steuer nicht. Sie wirkt umso stärker, je niedriger das übrige Einkommen ist: Wer im Abfindungsjahr wenig verdient hat, spart spürbar. Wer ohnehin im Spitzensteuersatz liegt, spart fast nichts — dort ist der Tarif bereits linear, und ein Fünftel mehr kostet genauso viel wie fünf Fünftel.
Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Sie entsteht aus einem Sozialplan, einem Aufhebungsvertrag, einem gerichtlichen Vergleich oder dem Angebot nach § 1a KSchG. Die Faustformel ist eine Verhandlungsgröße, keine Rechengröße — und ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Kurz beantwortet
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel nicht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG ausdrücklich eine Abfindung anbietet und der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt — oder wenn ein Sozialplan oder Tarifvertrag es vorsieht. Meistens ist die Abfindung das Ergebnis eines Vergleichs.
Fallen auf die Abfindung Sozialabgaben an?
Nein. Eine echte Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und kein Arbeitsentgelt — sie ist beitragsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Steuerpflichtig ist sie dagegen vollständig, nur eben ermäßigt nach § 34 EStG.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Grundsätzlich nicht — der Anspruch bleibt bestehen. Anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wurde: Dann ruht der Anspruch nach § 158 SGB III, bis die Frist abgelaufen wäre, und ein Teil der Abfindung wird angerechnet.
Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
Oft ja. Weil die Fünftelregelung an das übrige Einkommen des Auszahlungsjahres anknüpft, fällt die Steuer niedriger aus, wenn die Abfindung in ein Jahr mit geringem sonstigem Einkommen fällt. Der Rechner zeigt den Effekt, wenn du das zu versteuernde Einkommen entsprechend änderst.